Beiträge von Milchschnitte

    Hallo zusammen,


    habe folgendes gelesen: -Bestandsschutz: Arbeitslose sollten die "Bestandsschutzregel" kennen. Danach ist die einmal erreichte Höhe des ALG I - bei erneuter Arbeitslosigkeit - für zwei Jahre gesichert. Wer als Erwerbsloser eine schlecht dotierte Beschäftigung annimmt und diese nach einem Jahr wieder verliert, muss keine "Abwärts-Spirale" befürchten. Der zuletzt erzielte niedrige Lohn zählt dann bei der Berechnung des (neuen) ALG I nicht. Ausschlaggebend ist der höhere Lohn im vorletzten Job.


    Meine Frage:
    Habe zuletzt ein höheres ALG 1 bis zum 1. September 2015 erhalten und werde zum 1. September 2017 arbeitslos. Gilt dann diese Regelung, oder sind da genau die 2 Jahre verstrichen? Oder habe ich wegen diesem 1 Tag noch Anspruch auf ein höheres ALG1?


    Kann mir da jemand eine sichere Auskunft geben?
    Danke !