Beiträge von schneeschipp

    Hallo Pumphut,


    nein. Deshalb wundert es mich, dass hier ohne Einschränkung auf einen Zeitraum nach dieser Laufzeit verwiesen wird.

    Schade um den Honig, aber danke :)

    Hallo zusammen,

    ich bin mit meinem Gasvertrag bei EWE und zahle dank Preisgarantie immer noch einen angenehmen Betrag pro Monat - worüber ich sehr glücklich bin (keine Werbung, den Preis gibt's eh nicht mehr). Meine Erstlaufzeit endet am 31.12.2022.

    Bevor ich jetzt aber wieder wild wechsele, wollte ich mal checken welche Optionen ich bei meinem bisherigen Versorger habe.

    Meine Erwartung war, dass danach sofort eine Preisanpassung zum marktüblichen Preis folgt, nun bin ich aber über diesen Absatz in den AGB (Link) gestolpert:

    Zitat

    § 8 Absatz 2: Soweit der Kunde mit EWE eine Garantie hinsichtlich des Preises („Preisgarantie“ oder eine „eingeschränkte Preisgarantie“) vereinbart hat, gilt diese Garantie nur während des Zeitraums der Erstlaufzeit (§ 6 Absatz 1 Satz 2) und nach Ablauf der Erstlaufzeit nur für den sich jeweils anschließenden Zeitraum von 12 Monaten (nachfolgend als „Preisgarantiezeit“ bezeichnet).

    Lese ich das wirklich richtig, dass ich auch nach Ablauf des 31.12.2022 noch eine Preisgarantie von 12 Monaten habe? Ich kann auch sonst nichts zum Thema einer Preisanpassung nach Ablauf der Garantie finden.


    Wäre super, wenn Ihr mir da mal Eure Einschätzung geben könnt.

    Viele Grüße :)