Beiträge von Barbara85

    Dem Teppichreiniger habe ich einen Brief geschrieben.
    Darin habe ich mit dem Anwalt gedroht und die Verbraucherzentrale BW erwähnt.
    Außerdem würde durch den Anwalt die Bezahlung ohne MwSt offen gelegt werden.
    Durch einen Verrechnungsscheck forderte ich 350 € zurück.


    Zwei Tage später ruft der Händler an.
    Keine Frage, er zahlt es mir zurück.
    Der Angestellte, welcher für den Teppich verantwortlich ist, ist entlassen.
    Am nächsten Freitag wirft er mir den Geldbetrag in den Briefkasten, kein Verrechnungsscheck.


    Bin gespannt. Ob das nicht einen kriminellen Hintergrund hat ?
    Dieses ganze Verhalten ?
    Hoffentlich erhalte ich das Geld und die Sache ist beendet.

    Hallo,


    Auf das Flugblatt eines Teppichhändlers bin ich reingefallen.
    Er holte den Teppich ab mit dem Auftrag ihn zu waschen und kleine Brandlöcher zu reparieren.
    Es galt ein Sonderangebot für Neukunden etc.
    Nach einer Woche brachte er den Teppich wieder.
    Von Teppichreinigung keine Rede und die kleinen Brandlöcher sind miserabel zugeknüpft.
    Siehe Foto.


    Wir hatten 500 € ausgemacht.
    Als der Mann den Teppich wieder brachte, hatte er es ganz eilig.
    Er legte den Teppich hin, nahm die 500 € und verschwand.
    Es soll ja zur Zeit diese Masche der Teppichreingung etc. zum Kundenmißbrauch angewandt werden.
    Bei mir hat es auch geklappt.


    Der Teppich sollte gereinigt werden und insgesamt verbessert.
    Am Ergebnis sieht man es war Betrug.


    Kann ich ein Teil meines Geldes zurückverlangen ?
    (Wenn die Adresse überhaupt noch stimmt.)
    Falls ja, wie ?


    Barbara

    Hallo,


    Der Fall ist nun abgeschlossen.
    Ich habe mir doch bei einem Anwalt für Finanzen Hilfe geholt.
    Nach einem Brief des Anwalts an die Firma hhp war die Sache schon geklärt.
    Sie sind auf mein letztes Angebot von 1.400 € eingegangen und haben das Gerät kostenlos abgeholt.
    Hierbei ist das Nutzungsentgelt berücksichtigt, der Rechtsschutz übernimmt die Anwaltskosten.
    Danke für die Unterstützung, wenn sie auch manchmal negativ war.

    Hallo,


    Der Firma hhp habe ich nun einen Vorschlag gemacht. Mein Vorteil ist die fehlende Widerrufs- und Rückgabebelehrung, der Vorteil der Firma sind die 4,5 vergangenen Jahre. Deshalb soll hhp mir 1.800 € zahlen und ich verzichte auf rechtliche Schritte. Also etwa die Hälfte des Kaufpreises soll zurückgezahlt werden.
    Die Antwort von hhp ist im Anhang.


    Welche Fachrichtung muß ein Anwalt zu diesem Thema haben ?
    Anwalt für Finanzrecht, Anwalt für Handels- und Wirtschaftsrecht ?
    Falls ich mich mal genau informieren möchte


    Bei Ebay verkaufe ich es erst nach diesen Versuchen bei hhp.

    Hallo,


    Heute habe ich hhp ein EMail gesendet.
    Inhalt : bestehender Kaufvertrag, Brief, gültige Paragraphen zur Vertragszeit § 355, § 360
    Im Brief habe ich von der fehlenden Widerrufs- und Rechtsbelehrung geschrieben und mit rechtlichen Schritten gedroht.


    Eine Stunde später ruft von hhp der Justiziar an.
    Er hat schon 22 ähnliche Prozesse geführt und alle gewonnen.
    Da ich das System schon 4 1/2 Jahre habe, würde ich nur noch 200 € zurückerhalten.
    Wegen Nutzungsentschädigung.


    Wenn die Firma sich aber schon eine Stunde später meldet und von 22 gewonnen Prozessen berichtet ?
    Er wollte mir vor rechtlichen Schritten Angst einjagen.
    Was er dann nicht alles machen würde...


    Wäre es möglich, der Firma mit Preisreduzierung entgegenzukommen ?
    Wäre eine Lösung.


    Zu § 32 Abs. 3 : Was heißt "nicht jedoch vor Ablauf des 27. Juni 2015." genau ?
    Bleibt bei mir für Vertragsabschluß 2012 das Widerrufsrecht bestehen ?

    Danke für die Infos.
    Ich erstelle zur Zeit meine Antwort an hhp.


    Zu § 360 BGB habe ich eine Frage.
    Bis zum 13.06.2014 hatte der Paragraph die Widerrufs- und Rückgabebelehrung als Thema.
    Danach hieß § 360 Zusammenhängende Verträge.
    Text hat sich verändert.


    Die ältere Version unterstützt vollkommen mein Vorhaben.


    Kann ich die ältere Version von § 360 für meinen Brief einsetzen ?
    Oder gilt die alte Fassung nicht mehr ?
    Muß ich darauf hinweisen ?


    Denn genau die Angaben von § 360 alt wurden von hhp versäumt.

    Hallo,


    Von der Firma hhp habe ich nun eine Antwort erhalten.
    Siehe Dateianhang.


    Den Kaufvertrag habe ich ganz "normal" widerrufen.
    Als ob ich noch in der Zeitspanne von 14 Tagen wäre.
    Auf die fehlende Widerrufsbelehrung habe ich nicht hingewiesen.
    Eine Rückerstattung des Kaufpreises habe ich verlangt.


    Die Reaktion der Firma hhp wundert mich sehr.
    Obwohl schon 4 1/2 Jahre vergangen sind, ist die Antwort noch positiv.
    Sonst würde es doch heißen : Die Möglichkeit des Widerrufs gibt es nicht mehr.
    Vielleicht kann man hier schon ein Eingeständnis erkennen ?


    Kann die Firma in diesem Fall eine Gebühr der Nutzungsentschädigung verlangen ?
    Die Nutzungsgebühr wird fast so hoch sein wie der Kaufpreis von 3.794 €.
    Der Widerruf wäre ja dann sinnlos, wenn ich nur noch ~ "20 € " erhalte.


    Wie soll ich auf den Brief von hhp reagieren ?



    MfG
    Barbara85

    Der Kaufvertrag wurde wie folgt abgeschlossen :


    Die Firma hhp stellte sich per Telefon vor. Sie hat von sich aus bei mir angerufen.
    Sie wußte von meinen Krankheiten Fibromyalgie und Rheuma, unter denen ich schon jahrelang leide.
    Es gibt ein Gerät, welches mir ganz sicher Erleichterung und Hilfe bieten könnte :
    das hhp Andullationstherapie-System.
    Ob die Firma es mir mal vorstellen könnte ?
    Ich sagte zu.
    Bei mir zu Hause wurde es präsentiert und der Kaufvertrag wurde abgeschlossen.


    Muß unter diesen Bedingungen ein Widerrufsrecht bestehen ?



    Wenn ja, wie soll ich die Firma kontaktieren ?
    Direkt darauf ansprechen ?



    MfG
    Barbara 85

    Hallo,


    Vor 4 1/2 Jahren habe ich ein hhp Andullationstherapie-System gekauft.
    Leider blieben die medizinischen Erfolge aus, genauso wie die Betreuung der Firma.
    Das Gerät habe ich dann nicht mehr benutzt.


    Das Therapie-System war recht teuer.
    Die AGB der Firma home health products AG beinhalten keine Widerrufsbelehrung. Siehe Anhang.
    Das Widerrufsrecht und die Folgen des Widerrufs werden nicht erläutert.


    Da ich ein mir unbekanntes Gerät gekauft habe, muß ich doch das Recht haben, es auszuprobieren ?
    Erreiche ich damit die gesetzten Ziele für die Gesundheit ?
    Kann ich es als Verbraucher fachgerecht einsetzen ?
    Ist die Wirkung des Gerätes positiv für mich ? etc.
    Wenn nicht, sollte ich den Kaufvertrag in einem bestimmten Zeitraum widerrufen können.


    Kann ich das Therapie-System zurückgeben und das bezahlte Geld wieder erhalten ?
    Die Frist des Widerrufsrechts endet nie bei einer versäumten Widerrufsbelehrung.
    Unter diesen Bedingungen sollte es doch möglich sein.


    Wenn ja, wie soll ich die Firma anschreiben ?
    Soll ich auf die fehlende Widerrufsbelehrung sofort hinweisen ?
    Welche Vorgehensweise raten Sie mir ?


    MfG
    Barbara85