Beiträge von stefan899

    Hallo in die Runde, ich habe folgende Frage: laut den Ratgebern hier bei Finanztip oder anderen Seite lese ich immer wieder dass ich für meine Verhältnisse Riestern sollte. Nun komme ich bei meinen Berechnungen immer wieder auf den Punkt, das ich erst, wenn ich älter als ca. 85 Jahre werde überhaupt meine Einzahlungen wieder zurückbekommen habe. Danach würde ich erst meine Rendite bekommen. Wenn ich aber als Alternative Geld diversifiziert Anlege habe ich zwar den Steuervorteil in der Ansparphase nicht, habe aber dann die Rendite sofort und diese werden nur mit der Kapitalertragssteuer besteuert. Plus nach meinem Ableben kann wenn noch was vom Ersparten übrig ist dies an meine Verwandten vererbt werden was bei Riester ja nur sehr eingeschränkt der Fall ist.


    Übersehe ich da denn irgendwas entscheidendes oder warum wird das hier noch nicht thematisiert?


    Viele Grüße,
    Stefan899

    Guten Tag in die Runde, ich bin gerade dabei die ElterngeldPlus Zahlungen mit dem Elterngeldrechner zu ermitteln und war etwas verwundert über die Ergebnisse da diese nicht zu den Beispielrechnung hier auf Finanztip oder anderen Seiten passen. Schließlich bin ich über folgende Information des Zentrums Bayern Familie und Soziales gestoßen. Demnach beinflußt die Höhe des Verdienstes während des Bezugszeitraums die Höhe des Elterngeldes. Heißt, wenn ich in Teilzeit arbeite und je mehr ich arbeite bzw je mehr ich verdiene desto weniger Elterngeld(Plus) bekomme ich?
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    Einkommen aus Erwerbstätigkeit während des Bezugszeitraums mindert das Elterngeld. Für die Berechnung des Elterngeldes bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit im Bezugszeitraum gilt:
    (Elterngeld-Netto im maßgeblichen Bemessungszeitraum – Elterngeld-Netto im Bezugszeitraum) x Ersatzrate = zustehendes Elterngeld


    Das Elterngeld-Netto im maßgeblichen Bemessungszeitraum ist auf maximal 2.770 Euro begrenzt.
    Beispiel:

    • Elterngeld-Netto im Bemessungszeitraum 3.500 Euro
    • Begrenzung auf 2.770 Euro
    • Elterngeld-Netto aus Teilzeittätigkeit 1.200 Euro
    • im Bezugszeitraum: Differenz 1.570 Euro
    • davon 65 % = 1.020,50 Euro

    Die Berechnung des ElterngeldPlus erfolgt zunächst wie die Berechnung des BasisElterngeldes. Der Zahlbetrag ist jedoch auf die Hälfte des Betrages begrenzt, der sich bei der Berechnung von BasisElterngeld ohne Teilzeiteinkommen ergibt (Deckelungsbetrag).
    Beispiel:

    • Elterngeld-Netto im Bemessungszeitraum: 2.400 Euro
    • BasisElterngeld ohne Teilzeittätigkeit: 1.560 Euro (2.400 Euro x 65 %)
    • Deckelungsbetrag: 780 Euro (1.560 Euro : 2)
    • Elterngeld-Netto aus Teilzeittätigkeit: 900 Euro
    • Differenz: 1.500 Euro (2.400 Euro – 900 Euro)
    • davon 65 % = 975 Euro BasisElterngeld
    • Vergleichsrechnung:
      - BasisElterngeld mit Teilzeit: 975 Euro
      - ElterngeldPlus mit Teilzeit: 780 Euro (Deckelung), jedoch doppelte Bezugsdauer im Vergleich zum BasisElterngeld

    Auf den Mindestbetrag des Elterngeldes wird kein Einkommen angerechnet. Bei Anrechnung von Einkommen aus Teilzeittätigkeit während des Bezugszeitraums stehen immer mindestens 300 Euro BasisElterngeld bzw. 150 Euro ElterngeldPlus zu.
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    [ http://www.zbfs.bayern.de/fami…fragen2015/berechnung.php ]


    Viele Grüße,
    Stefan