Das ist ja genau der Punkt. In meinen unjuristischen Augen ist das nicht so wirklich nachvollziehbar, dass die Einschaltung für den Gegner kostenpflichtig ist. Die Erhebung von Abschlagszahlungen ist doch keine "falsche Rechnung", sondern nur eine Vorauszahlung.
Das "gegnerische" Unternehmen bucht den "festgelegten" Abschlag von meinem Konto ab.
Ist diese Abbuchung nach Vertrag/AGB zu hoch, findet damit unmittelbar eine Vermögensschädigung statt.
Juristisch ist das unter StGB §263, gewerblicher Betrug einzuordnen.
Selbstverständlich darf ich mich, für den kriminellen Täter kostenpflichtiger, juristischer Hilfe bedienen.
Wenn ich meine neuen Abschlagspläne (zB heute) bekomme, dann ist die erste Abschlagszahlung oft erst Ende Juli fällig. Wenn man jetzt die Absenkung der Abschlagszahlung mit einer Frist von zwei Wochen fordert und dies nicht passiert, wo ist dann in zwei Wochen der Schaden, der die Einschaltung eines RA rechtfertigt, den die Gegenseite zahlen soll?
Es geht nicht darum, was bei Ihnen (z.B. heute) passiert ist, sondern wie das Vorgehen der angeblichen Billiganbieter ist.
Obwohl zwar durchaus unterschiedlich, manche schaffen es sogar, die erste Abbuchung vor Überstellen der kpl. Vertragsunterlagen und Verkündung der Abschlägen zu tätigen.
Aber auch auf eine lediglich angekündigte Vermögensschädigung kann ich nach einer grosszügigen 14 Tagefrist juristisch reagieren.
Insbesondere, wenn Unternehmen nach ihren AGB nur kurze Einspruchsfristen anbieten, egal ob legal oder illegal.
Und: Selbst wenn ich überhöhte Abschläge zahlen "muss", habe ich doch maximal einen Zinsschaden, der bei den aktuellen Zinsen auch kaum zu Buche schlägt. Auch hier sehe ich wenig Raum, dagegen gleich juristisch auf Kosten der Gegenseite vorzugehen - insb. wenn die Anwaltskosten den Zinsschaden um ein Vielfaches überschreiten. Wie hoch ist dann eigentlich der Gegenstandswert und welcher Anwalt hat Spaß und Zeit, sich bei Gegenstandswerten von ein paar hundert Euro rumzuschlagen?
Eine um 30% überhöhte Abschlagszahlung verursacht juristisch bei 1000,- Euro Abschlagszahlungen in 11/12 Monaten in einen einjährigen Vertragsverhältnis bereits einen Vermögensschaden von 300,-Euro OHNE Zinsbetrachtungen und anderer Vermögensschäden und Aufwendungen.
Mein RA bekommt für die Weiterleitung meiner Text- und PDF-Datei per Briefpost mit seinem Briefkopf und Unterschrift nach RVG 70,20 € netto, wenn es sich darauf beschränkt.
Ich selber bekomme um faire 30,- € für meine Aufwendungen von "meinem" jeweiligen EVU, das seinen Fehler einsieht und Besserung gelobt.
Mein RA für solche Fälle hechelt nach jedem gleichartigen Auftrag von mir.
Wie gesagt, ich bin kein Jurist, aber wenn es tatsächlich so leicht ist, dem Gegner die Kosten eines Anwalts risikolos aufs Auge zu drücken, dann ist das in meinen Augen schon fast eine zu einfache Vorlage für Streithansel.
Ein Widerspruch gegen einen "Bescheid" ist jeder Mahnung gleichzusetzen, die selbst schon mit Kostennote belastbar ist.
Danach sind juristische Schritte angesagt, je nachdem, wen man vor sich hat.
Die typische Abzockermafia schaltet direkt nach Zahlungsverzug oder unfruchtbarer und kostenpflichtiger Mahnung "fremde" RA und/oder kostenpflichtige Inkassounternehmen ein.
Ich richte mich nach deren Vorgehen und nutze das gleiche.
Nur eben gegen sie.
Risikolos ist das für einen Normalbürger ausdrücklich NICHT!
Weder kennt der Normalbürger die entsprechenden Gesetze, noch den passenden RA, der sie kennt und "umsetzt".
Da habe ich nach vier Jahrzehnten Selbstständigkeit entsprechende Vorteile.