Beiträge von Flari

    Das ist ja genau der Punkt. In meinen unjuristischen Augen ist das nicht so wirklich nachvollziehbar, dass die Einschaltung für den Gegner kostenpflichtig ist. Die Erhebung von Abschlagszahlungen ist doch keine "falsche Rechnung", sondern nur eine Vorauszahlung.


    Das "gegnerische" Unternehmen bucht den "festgelegten" Abschlag von meinem Konto ab.
    Ist diese Abbuchung nach Vertrag/AGB zu hoch, findet damit unmittelbar eine Vermögensschädigung statt.
    Juristisch ist das unter StGB §263, gewerblicher Betrug einzuordnen.
    Selbstverständlich darf ich mich, für den kriminellen Täter kostenpflichtiger, juristischer Hilfe bedienen.


    Wenn ich meine neuen Abschlagspläne (zB heute) bekomme, dann ist die erste Abschlagszahlung oft erst Ende Juli fällig. Wenn man jetzt die Absenkung der Abschlagszahlung mit einer Frist von zwei Wochen fordert und dies nicht passiert, wo ist dann in zwei Wochen der Schaden, der die Einschaltung eines RA rechtfertigt, den die Gegenseite zahlen soll?


    Es geht nicht darum, was bei Ihnen (z.B. heute) passiert ist, sondern wie das Vorgehen der angeblichen Billiganbieter ist.
    Obwohl zwar durchaus unterschiedlich, manche schaffen es sogar, die erste Abbuchung vor Überstellen der kpl. Vertragsunterlagen und Verkündung der Abschlägen zu tätigen.
    Aber auch auf eine lediglich angekündigte Vermögensschädigung kann ich nach einer grosszügigen 14 Tagefrist juristisch reagieren.
    Insbesondere, wenn Unternehmen nach ihren AGB nur kurze Einspruchsfristen anbieten, egal ob legal oder illegal.


    Und: Selbst wenn ich überhöhte Abschläge zahlen "muss", habe ich doch maximal einen Zinsschaden, der bei den aktuellen Zinsen auch kaum zu Buche schlägt. Auch hier sehe ich wenig Raum, dagegen gleich juristisch auf Kosten der Gegenseite vorzugehen - insb. wenn die Anwaltskosten den Zinsschaden um ein Vielfaches überschreiten. Wie hoch ist dann eigentlich der Gegenstandswert und welcher Anwalt hat Spaß und Zeit, sich bei Gegenstandswerten von ein paar hundert Euro rumzuschlagen?


    Eine um 30% überhöhte Abschlagszahlung verursacht juristisch bei 1000,- Euro Abschlagszahlungen in 11/12 Monaten in einen einjährigen Vertragsverhältnis bereits einen Vermögensschaden von 300,-Euro OHNE Zinsbetrachtungen und anderer Vermögensschäden und Aufwendungen.
    Mein RA bekommt für die Weiterleitung meiner Text- und PDF-Datei per Briefpost mit seinem Briefkopf und Unterschrift nach RVG 70,20 € netto, wenn es sich darauf beschränkt.
    Ich selber bekomme um faire 30,- € für meine Aufwendungen von "meinem" jeweiligen EVU, das seinen Fehler einsieht und Besserung gelobt.
    Mein RA für solche Fälle hechelt nach jedem gleichartigen Auftrag von mir. :)


    Wie gesagt, ich bin kein Jurist, aber wenn es tatsächlich so leicht ist, dem Gegner die Kosten eines Anwalts risikolos aufs Auge zu drücken, dann ist das in meinen Augen schon fast eine zu einfache Vorlage für Streithansel.


    Ein Widerspruch gegen einen "Bescheid" ist jeder Mahnung gleichzusetzen, die selbst schon mit Kostennote belastbar ist.
    Danach sind juristische Schritte angesagt, je nachdem, wen man vor sich hat.
    Die typische Abzockermafia schaltet direkt nach Zahlungsverzug oder unfruchtbarer und kostenpflichtiger Mahnung "fremde" RA und/oder kostenpflichtige Inkassounternehmen ein.
    Ich richte mich nach deren Vorgehen und nutze das gleiche.
    Nur eben gegen sie.


    Risikolos ist das für einen Normalbürger ausdrücklich NICHT!
    Weder kennt der Normalbürger die entsprechenden Gesetze, noch den passenden RA, der sie kennt und "umsetzt".
    Da habe ich nach vier Jahrzehnten Selbstständigkeit entsprechende Vorteile.

    Ich habe mal kurz in SPON: "Warum Sie jetzt Ihren Handyvertrag überprüfen sollten" reingerochen.
    Und den "tollen selbstentwickelten" Tenhagen-Vergleichs-Rechner natürlich getestet, bzw. erst, nachdem ich die Kritiken im SPON-Forum gelesen habe.
    Meine Meinung dazu: Stümperhaft, verbunden mit total falschen Ergebnissen, ggf. schlimmer!
    Insbesondere, wenn Tenhagen auf die Gruppe der der Älteren hinweist, die i.d.R. zu den Wenignutzern gehören.


    Wie kommt dieser "Rechner" darauf, dass eine Preapaid- oder andere Karte bei 10min Gespräch/Monat in 24 Monaten 0 ct/Monat an Kosten verursacht, wenn ALLE Kosten, etc. entsprechend umgelegt werden?
    Wie kommt der Rechner darauf, dass bei 30min/Monat und 0,09 €/min 1,66 Euro/Monat über 24 Monate rauskommen, egal was die Karte gekostet hat?
    (Die Cents interessieren MICH dabei nicht, sondern nur die Idiotie des Rechners)


    Warum lässt der Rechner nur 0 oder mindestens 300MB/Monat Datenvolumen zu?
    Warum berücksichtigt der Rechner NICHT, ob nach Ablauf des Highspeedvolumen die Lowspeed kostenlos weiter läuft?
    Warum zeigt mir der Rechner bei z.B. 60min Tel. und 300MB im Monat nicht den Lidl-Tarif SMART XS für 4,99€/m an, der 100min und 200MB/Highspeed und unendlich Lowspeed zulässt?
    Weil es der Rentner eilig hat, wenn er ins Netz möchte und dann MINDESTENS 300MB Highspeed braucht?
    Aber da verstehe ich einen absoluten Primitivrechner noch.


    Warum taucht da aber z.B. auch NICHT einmal der Lidl-Tarif SMART-S für 7,99€/m auf, der 300min/m und 1.000MB/m Highspeed und unendlich Lowspeed bietet?
    Über das dreifache der Anforderung?!
    Nein, in DEM Vergleich listet der Tenhagen-Privat-Rechner Lidl erst ab 12,99 €/m mit dem SMART L Tarif, obwohl der mit 600min/m und 1,5GB/m Welten über den Anforderungen liegt.
    Dabei kann man nachweisen, dass der Datenbank des Vergleich-Rechners die anderen Tarife vorliegen!


    Kann es sein, dass die Affiliate-Vergütung an Tenhagen/Finanztip da eine Rolle spielt?
    Lidl macht das Prämiensystem für Vermittlung immerhin mit, aber zahlt ggf. erst in der höheren Liga passend?
    Zahlt Aldi-Talk gar nichts und ist deswegen auch überhaupt nicht vertreten/auffindbar im Tenhagen-Vergleichsrechner, obwohl nun nicht gerade teuer oder unseriös?
    Kann es sein, dass der "Vergleichsrechner" etwas arg danach geht, was Tenhagen oder Finanztip daran verdient?


    Zweijahresverträge ergeben i.d.R. MEHR als das doppelte der Einjahresverträge und ein Vielfaches von einfachem Wechsel an Provision.
    Tenhagen empfiehlt Zweijahresverträge...


    Ich habe ein verdammt komisches Gefühl.

    Nur mal so aus purer Neugierde: Wie oft haben Sie das schon gemacht und wie oft sind Sie auf den Anwaltskosten sitzengeblieben? Ebenso interessant wäre das hinsichtlich der Klagen zu wissen...


    Kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass eine zu hohe Abschlagszahlung schon nach einem nicht berantworteten "Minderungsantrag" die Einschaltung eines Rechtsanwalts rechtfertigt, den dann auch noch die Gegenseite zu bezahlen hat.


    Sorry für die späte Reaktion.
    Der Widerspruch gegen den zu hohen Abschlag kommt bei ca. 70% der Billigheimer vor, an den RA gehen DAVON wiederum ca. 80%.
    Bisher bin ich dabei NIE auf den Anwaltskosten sitzen geblieben.
    Klagen sind seltener (nötig).



    Warum sollte die für den Gegner kostenpflichtige Einschaltung eines RA nicht gerechtfertigt sein, wenn der auf eine vorherige Mahnung/Einspruch mit Fristsetzung nicht reagiert hat?
    Insb. wenn man nachweisen kann, dass diese Nichtreaktion bei dem Unternehmen System hat?
    Es gibt nicht den geringsten Grund, mich mehrfach persönlich und unentgeldlich mit einem Vertragspartner auseinanderzusetzen, der seinen vertraglichen Verpflichtungen nachweislich nicht nachkommt, bzw. dagegen verstösst.

    @Altsachse,
    warum sollte ich an dem Spass Lebenszeit und Lebensqualität verschwenden?
    ich bin seit knapp vier Jahrzehnten selbstständig, Abzockversuche begegnen mir quasi täglich und sind auch dort keine Aufregung oder Ärger wert.
    Und bei den Energieversorgern steht sogar von Anfang an fest, das ich gewinne, solange der nicht pleite geht.
    Bei Strom und Gas für mein Privathaus spare ich ggü. dem günstigsten Tarif meines Grundversorgers RWE/Innogy bisher um 1.000,-/a bei durchschnittlichem Verbrauch, das geht inzwischen etwas zurück, da die Abzocker vorsichtiger geworden sind.
    Bei Gewerbestrom kommt noch einiges dazu.
    Mein unbezahlter Aufwand dafür liegt jährlich unter zwei Stunden, ggf. auch unter einer, kommt es tatsächlich zu Gerichtsverhandlungen, werden mir diese und alles drumherum sehr gut bezahlt.
    Bei Haushaltsenergie ist das örtliche AG zuständig, das über eine super Kantine verfügt und gute Gespräche mit tollen Leuten erlaubt.
    Lieber habe ich aber Prozesse für Gewerbe-Energie, die i.d.R. am AG/LG-Sitz des Energieverkäufers stattfinden.
    Ich finde es toll, für Städtereisen noch gut bezahlt zu werden, auch wenn ich dafür natürlich einen Zwangstermin wahrnehmen muss, der das Urlaubs-Programm etwas stört. :D


    Ich gebe Ihnen aber insofern recht, dass mein Vorgehen nur für sehr wenige Menschen geeignet ist.
    In meinem Freundes- und Bekanntenkreis rate ich davon i.d.R. ausdrücklich ab.

    @Flari ich verstehe Ihren Punkt nicht. WAS machen Sie dass Sie nichts für Energie zahlen und was machen Sie anders als die dummen anderen Verbraucher.

    - Ich nutze i.d.R. die allerhöchsten Boni aus, die ausgelobt werden.
    - Eine Einzugsermächtigung erteile ich meiner Bank, NICHT dem Unternehmen.
    - Ich lese und verstehe die AGB des Anbieters VOLLSTÄNDIG, dabei sehe ich auch Verstösse gegen geltendes Recht.
    - Ich widerspreche umgehend einer zu hohen Abschlagsberechnung, das zweite Schreiben dazu kommt vom Rechtsanwalt mit Kostennote.
    - Ich fordere spätestens 2 Wochen nach Frist lt. AGB/Bewerbung den Sofortbonus ein, das zweite Schreiben dazu kommt vom Rechtsanwalt mit Kostennote.
    - Ich beachte JEDE Werbe-, Info- oder Trallalapost von meinem Lieferanten, egal ob Karte, Brief, Mail, SMS, Kundenkonto, etc.
    - Ich widerspreche jeder unrechtmässigen Preiserhöhung, das zweite Schreiben dazu kommt vom Rechtsanwalt mit Kostennote.
    - Telefonische, also nicht-schriftliche Kommunikation lehne ich grundsätzlich ab.
    - Die fristgerechte Kündigung zum Ablauf der 12 Monate halte ich penibel ein, eine Minute zu früh kann sämtliche Boni kosten und die kWh des ganzen Jahres auf über 50 Cent katapultieren.
    - Musterkündigungsvorlagen eines Anbieters ignoriere ich IMMER.
    - Mit der Kündigung ziehe ich auch die Einzugsermächtigung bei meiner Bank zurück.
    - Die Endabrechnung und Gutschrift der fälligen Boni erwarte ich in angemessener Frist, erstes Schreiben von mir, weiteres über RA....
    - Reicht es bei einem Punkt nicht über RA-Schreiben, ergeht Klage.
    - Fehlt 2 Wochen nach Urteil noch ein Euro, macht sich der Gerichtsvollzieher auf den Weg.


    Ich halte Kunden, die nicht so konsequent sind, NICHT für dumm.
    Aber für die Normalität.
    Und darauf bauen die ganzen Abzocker.
    Und die, die daran mitverdienen.

    Nein, da verstehen Sie mich leider falsch, wobei mir nicht klar ist, wodurch ich das ausgelöst habe.
    Niemand kann von einem Vergleichsportal verlangen, permanent sämtliche Angebote der unterschiedlichsten Anbieter zu durchforsten, aufzubereiten und dann auch noch halbwegs rechtssicher darzustellen.
    Wer auf einem Vergleichsportal gelistet werden möchte, MUSS seine Konditionen an das Portal übermitteln und aktuell halten.
    Dazu ist es auf keinen Fall erforderlich, irgendwelche Zahlungen an das Portal zu leisten, zumindest nicht bei Verivox oder check24.
    In den SPON-Foren tauchen immer wieder Kritiker auf, die "ihren" Favoriten auf einem Portal nicht finden können.
    Ein Forist beschwert sich immer wieder über die angebliche Nichtlistung der "GEG" (Gas- und Energiegenossenschaft Ost- und Mitteldeutschland eG).
    Tatsächlich haben die lediglich seit Urzeiten keine neuen Tarife übermittelt und sind im Preisvergleich erst zu sehen, wenn man dort auf die teuersten Anbieter wechselt.


    Ich habe Verständnis dafür, dass ein Portal in den Voreinstellungen zahlende Kunden bevorzugt, die auch den (kostenpflichtigen) Service der Seite benutzen, wobei diese Bevorzugung immer weiter zurück gegangen ist.
    Und ein klein wenig sollte auch der "mündige Verbraucher" mitdenken können.
    Wenn der den für ihn kostenlosen Wechselservice eines Portals (über dessen Qualität gestrittten werden darf), benutzen möchte, dann funktioniert das nur bei Anbietern, die ihrerseits dafür zahlen.


    Ich selber benutze die Vergleichsportale seit über 10 Jahren zu meinem persönlichen Vorteil und zahle für den reinen Strom und dessen Verwaltung quasi null, bzw. bekomme noch etwas raus.
    Zahlen muss ich lediglich die staatlich verordneten Abgaben und Transportkosten, aber auch da nicht den vollen Satz.
    Dafür muss ich ich natürlich auch die Zeit investieren, die regelmässigen Abzockversuche der Billiganbieter abzuwehren.
    Aber selbst das KANN zusätzliches Geld einbringen.
    Nur muss man dazu auch die Nerven, etc. haben.


    Damit das klappt, dass ICH im Jahr ggf. vierstellig im Jahr sparen kann, braucht es die Vergleichportale und Werber wie @Tenhagen, der seine Leser dort hin schickt und bluten lässt.
    Damit einer wie ICH daran sparen kann und sowohl, der Lieferant, das Portal und der Werber (Finanztip) daran verdienen können, MÜSSEN jede Menge anderer Kunden zwangsläufig Kreide fressen, bzw,. das ganze Konstrukt bezahlen.


    Für einen Finanzberater ist das auch nicht verwerflich.
    Aber mit sozial oder gemeinnützig hat das gar nichts zu tun.
    Nein, es ist das krasse Gegenteil davon.


    LG Flari

    Moin Leuts!


    Wenn Hermann bei SPON annnähernd soviel Werbung für diesen Blog wie für Verivox gemacht hätte, wäre hier wohl wegen Überfüllung geschlossen. :)
    MICH regen die Empfehlungen von Hermann/Tenhagen bei SPON regelmässig zu Gegenkommentaren an, insb. wenn es um die Vergleichsportale wie Verivox geht, und diese fallen i.d.R. nicht günstig aus.
    Leider dürfen bei SPON keine Autoren in den Kommentaren antworten und selbst die Kommunikation per PN hat SPON vor langer Zeit leider abgeschafft.
    Da denke ich mir, dass ggf. hier eine direkte Kommunikation möglich ist, die von beiden Seiten geführt und dabei auch öffentlich ist, wobei ich natürlich von wenig Zensur ausgehe.


    Als Einstieg stelle ich hier eine Kopie meines SPON-Kommentars von 01.05.2017, 01:22 zum Thema 1000 Euro und mehr pro Jahr sparen - so geht's ein:




    Verbraucherschutzportale? Ein Dilemma!



    Es gibt viele Menschen in Deutschland, die anderen helfen wollen.
    Aber auch die müssen von etwas leben.
    Rein ehrenhalber KANN das seltenst funktionieren.
    Also müssen die Portale von jemandem Geld bekommen.
    Und ab dem Zeitpunkt wird es schwierig...


    Die zweite Bilanz von Finanztip für 2015 vom 04.01.2017 (https://www.bundesanzeiger.de) nach Gründung am 6. Mai 2014 sieht ganz schön niederschmetternd aus, es ergeben sich Fehlbeträge in Millionenhöhe in 12 Monaten.
    Die Bilanz für 2016 ist in 2018 zu erwarten.


    Wie will da jemand rauskommen, der sich alleine mittels Affiliate (Werbung) finanziert und angeblich EHRLICH gegen die unseriöse Werbung einsetzt?
    In meinen Augen führt Tenhagen/Finanztip gerade die etwas unbedarfteren Mitglieder unserer Gesellschaft per Empfehlung und Direktlink in die Fänge der absoluten Abzocker, vor denen er doch so gerne warnt.
    Je mehr in die Falle gehen, desto mehr verdient (oder weniger verliert) er/Finanztip.


    "Gemeinnützig" wäre es zu empfehlen, zuerst nach dem günstigsten Tarif des Strom- oder Gas-Grundversorgers zu fragen, bzw. DIESEN als Vergleich bei Verivox & Co einzustellen, statt dessen teuersten auszuwählen.
    DAS würde aber Verivox, und damit Tenhagen und Finanztip Prämien kosten.


    Halbwegs seriös wäre noch, den deutschen Haushaltsdurchschnittsverbrauch
    von ~3.200 kWh/a (lt. Destatis/Eurostat) beim Strom als Beispiel zu nehmen.
    Tenhagen wählt aber 5.000, damit die scheinbare Einsparung entsprechend gross wird, wobei vielfach selbst die prozentuale Einsparung bei Wenigabnehmern i.d.R. stark abnimmt oder sogar kippt.
    Viele "Billigtarife" fangen erst bei 2.500 kWh/a an, ob der "Billigtarif" GÜNSTIG war, kann man erst 1-4 Jahre später rechtssicher und objektiv feststellen.


    Ein seriöser Verbraucherschützer würde seine Leser/Kunden darauf hinweisen, dass so gut wie ALLE "günstigen" Anbieter auf den Vergleichsportalen im ersten Jahr prinzipiell ein DICKES Minus machen, WENN sie ihre Versprechungen einhalten.
    Die logische Schlussfolgerung ist, dass so gut wie ALLE dieser "Billigheimer"darauf ANGEWIESEN sind, ihre Kunden früher oder später abzuzocken, bzw. ihre Zusagen NICHT einzuhalten.
    U.a. um die Rechnungen der Stromlieferanten und die Prämien an Verivox,Tenhagen/Finanztip zahlen zu können.


    Leiden tun wie immer die Schwächsten der Gesellschaft unter solchen "Empfehlungen".
    Ich kann mir NICHT vorstellen, dass Tenhagen NICHT weiss, was er anrichtet.
    Schmerzlich, dass er damit das Statut der Gemeinnützigkeit erreicht hat.


    Fährt der Cheffe der gemeinnützigen berliner Obdachlosenhilfe eigentlich noch immer mit dem gemeinnützigen Maserati rum, um zwischen gemeinnütziger Managerunterkunft und gemeinnützigem Seegrundstück/Bootshaus zu pendeln?
    (Natürlich nicht, der Maserati wurde nach Skandal ganz billig veräussert.., hat aber nichts mit Tenhagen und der Verkauf absolut nichts Gemeinnützigkeit zu tun, ausser dass dort ganz wenig in die Kasse kam.)


    Gemeinnützigkeit ist eben auch ein Geschäftsmodell.
    Da kann man auch mal ganz gemein sein und auch noch Steuern sparen.


    Ich selber habe jahrelang bei diversen Schutzportalen mitgewirkt und kenne das Problem der eigenen Finanzierung aus den ff.
    Und ich habe ausdrücklich KEINE Lösung dafür, ausser solche Dinge staatsfinanziert oder durch Spenden auf die Beine zu stellen.
    Ihr Modell scheitert schon im Ansatz, egal wie gut es gemeint sein mag.


    Mit streitbaren Grüssen


    Flari