Beiträge von stephan.seitz

    Das ist keine einfache Situation. Wenn eure Schester noch lebt, dann ist sie Miterbin und damit Teil der Erbengemeinschaft. Eine Auseinandersetzung des Nachlasses ist damit nicht ohne ihre Mitwirkung möglich. Sollte sich der Fall schon länger hinziehen und möchtest Du aus der Erbengemeinschaft ausscheiden, so kann Du überlegen ob ein Verkauf des Erbteils für dich in Frage kommt.

    In der Sache ist das kein Problem, die beiden Erben sind sich ja einig. Sie schließen nun einfach eine sog. Erbauseinandersetzungsvereinbarung und lösen damit die Erbengemeinschaft auf. Einzig steuerrechtlich kann es noch zu Themen kommen. Durch die Auseinandersetzung darf keiner der beiden Miterben dem anderen etwas zukommen lassen, was über dessen Erbteil hinausgeht - zumindest nicht mehr als unerheblich. Das wäre dann als Schenkung zu bewerten und müsste versteuert werden.

    Es kommt - wie so häufig - auf den Einzelfall an. Auf wen hat euer Miterbe die Versicherung abgeschlossen? Auf sich oder auf euch als Erbengemeinschaft? Im ersten Fall kommt durchaus auch Strafrecht mit ins Spiel, wenn er das Geld dann vom Konto der Erbengemeinschaft nimmt.


    Im konkreten Fall würde ich auf die Bank zugehen: warum haben diese die Überweisung vorgenommen, obwohl es sich um ein Konto der Erbengemeinschaft handelt (ich gehe davon aus, ihr habt euren Miterben nicht bevollmächtigt). Für diese Überweisung bräuchte er mindestens 50% der Stimmen der Erbengemeinschaft.


    Die von Dir genannten Themen gehören zum Komplex Verwaltung der Erbengemeinschaft. Hier unterscheidet man gewöhnliche, außergewöhnliche und Not-Verwaltung.