Ok.Danke für die Info!
Beiträge von Corrado
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Hallo Franziska kannst du oder jemand anders das auch so bestätigen wie Henning?
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Kann ich jetzt beide Gebühren zurückfordern, Beleihungswertermittlungsgebühr und Abschlussgebühr?
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Genau Franziska ,deshalb möchte ich auch 100% sicher sein das man die Gebühr zurückholen kann.Weil keine Bank zahlt gerne freiwillig!
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Es steht nichts im Vertrag für was die Gebühren erhoben wurden!Das Wort Beleihungswertermittlungsgebühr sagt mir das die Bank was prüfen muss?!Was doch auch im Interesse der Bank ist!!Gleichzeitig Frage ich mich ob die nicht den Namen Bearbeitungsgebühr in Beleihungswertermittlungsgebühr getauscht haben?
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Hallo Franziska,kannst du mir zu meinen Anliegen was sagen bzw weiterhelfen?
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Habe mir etwas durchgelesen ,doch leider können die Beiträge meine Fragen nicht 100% beantworten!Kann mir jemand da genauer weiterhelfen?Kann ich die Beleihungswertermittlungsgebühr und die Abschlussgebühr zurückfordern?
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Hallo,habe gelesen das es ein Urteil gibt,nach dem man die Bearbeitungsgebühr von den Banken zurück holen kann.Ich bin bei der BHW( Postbank)!Die haben mir eine Beleihungswertermittlungsgebühr von200€ und eine Abschlussgebühr von 900€ in Rechnung gestellt!Sind die zwei Gebühren das gleiche wie die Bearbeitungsgebühr? Kann ich die auch zurückfordern?
Kann mir da jemand weiterhelfen?