Beiträge von dernik

    Bei der Beantragung der Kreditkarte ist uns in den Bedingungen folgender Passus aufgefallen:


    „IX. Einholung von Auskünften“ Es werden ohne jede Leistungsstörung Auskünfte „über das Bestehen meines/meiner/unseres/unserer Arbeitsverhältnisse/s sowie über die Höhe meiner/unserer Lohn-, Gehalts- und sonstigen Entgeltansprüche bei meinem/meinen/unserem/unseren Arbeitgeber/n bzw. Leistungsträger/n bzw. Sozialleistungsverpflichteten einzuholen, um meine/unsere Bonität und Rückzahlungsfähigkeit überprüfen zu können. Insoweit entbinde/n ich/wir die Bank von dem Bankgeheimnis.“ erhoben.


    Wir haben gute Schufa Daten und ein sehr gutes Monatsnetto (über Gehaltsabrechnungen nachgewiesen). Dennoch bestand die Santander Bank auf dieser Klausel. Da wir aber eine so umfassende Nachfrage bei unseren Arbeitgebern als krassen Eingriff in die vertrauliche Privatsphäre empfinden, haben wir den Antragsvorgang gestoppt und von dieser Karte die Finger gelassen.


    Diese heftigen Nachteile sollten Kunden kennen. Zumal ich bei keinem anderen Institut so weitreichende Klauseln gelesen habe. Wenn eine ähnliche Klausel verwendet wird, dann nur für den Fall der Leistungsstörung (Zahlungsausfall) – was ja auch ok ist.


    Liebe Santander: so kann man ein Produkt vollkommen unattraktiv machen! Gleiche Leistung bekommt man ohne diesen AGB-Supergau auch bei der Advanzia + DKB.