Beiträge von Anke

    Ja, das habe ich auch alles schon gelesen. Die Schutzbriefe beinhalten ja generell die gleichen Aufteilungen. Ich wollte die Frage trotzdem nochmal stellen. Wenn man einen Ehepartner hat der nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt zählt man häufig als Sonderfall und bevor ich etwas übersehe, dann in den Urlaub fahre und in eine Situation gerate die ich hätte verhindern können lasse ich mir von der Community gern noch ein paar Tip(p)s geben ;)

    Ich möchte einen Schutzbrief in meine KFZ-Versicherung einschließen. Mein Ehemann besitzt nicht die deutsche Staatsbürgerschaft. Er ist in der KFZ-Versicherung als weiterer Fahrer angegeben. Haben wir bei einem Schadensfall den gleichen Schutzanspruch wenn er am Steuer saß auch wenn er nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt? Und ist er durch den Schutzbrief auch im Ausland mit versichert? Vielen Dank.