Beiträge von Maria-123

    Guten Tag,
    es geht um das die Unterhaltskosten für ein Kind über 25 Jahren, das sich noch im Erststudium befindet und am Studienort (auswärtig) wohnt.


    Zur Situation:
    Unsere Tochter ist im Januar 2016 25 Jahre alt geworden und daher beziehen wir kein Kindergeld mehr für sie. Allerdings hatte sie zu dieser Zeit ihr Medizinstudium noch nicht beendet. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums erfolgte Ende September 2016 die Exmatrikulation. Anschließend gab es zunächst Vorgespräche und Vorbereitungszeit fürs Doktorat; im Januar 2017 stand dann das Thema fest und ein Gesuch um Annahme als Doktorandin wurde eingereicht. Dem Antrag wurde stattgegeben, so dass sie sich nun offiziell im Doktorat befindet. Das Doktorat ist nicht mit einer bezahlten Stelle verbunden und erfordert hohen zeitlichen Einsatz, so dass sie nicht nebenher arbeiten kann und wir weiterhin für Ihren Unterhalt aufkommen.


    Ich habe mich - unter anderem auf Ihrer Seite, die ich schon länger sehr schätze - kundig gemacht. Hier wird angegeben, dass man die Kosten als außergewöhnliche Belastung bei der Steuer angeben kann. Die Sachbearbeiterin bei Finanzamt gab die Auskunft, dass man die Anlage Unterhalt ausfüllen müsse. Macht das einen Unterschied?


    Geltend gemacht werden können Kosten in Höhe von 8.652 Euro (abzüglich 1/12 für den Januar) abzüglich der Einnahmen, die 624 Euro jährlich überschreiten. Das wären bei meiner Tochter gut 1000 Euro, die sie als Entgelt während des Praktischen Jahres (Teil des Studiums) erhielt. Kann man davon noch Werbungskosten abziehen (z.B. Gebühren für die Prüfungsanmeldung etc.)? Können wir das Entgelt für den Januar abziehen, da sie da noch Kindergeld bekam?Und welche Kosten kann man neben Unterhalt und Miete ansetzen?


    Wir sind privat versichert. Kranken- und Pflegeversicherung für die Tochter kann man, wenn ich das richtig verstanden habe, zusätzlich zu den 8652 Euro noch als Vorsorgeaufwendungen geltend machen. Ist das richtig? Dafür ist in der Anlage Unterhalt entsprechende Einträge möglich. Da wir schon relativ viele Vorsorgeaufwendung geltend machen, frage ich mich, ob diese Kosten gedeckelt sind (also unsere Vorsorgeaufwendungen) und ob es einen Unterschied macht, ob man die Kosten in der Anlage Vorsorgeaufwendungen oder in der Anlage Unterhalt angibt.


    Wie werden solche Fälle erfahrungsgemäß gehandhabt? Werden die Kosten bis zum Ende des Erststudiums, das bei Medizin schon in der Regelstudienzeit dazu führt, dass die Altersgrenze überschritten wird, in der Regel anerkannt? Wie sieht es aus, wenn man, wie bei Medizinern üblich, (anschließend) eine Doktorarbeit verfasst? Wenn ich hier den steuerliche Aspekt betrachte, könnte es sein, dass das Schreiben der Doktorarbeit während des Studiums mit einer Verlängerung der Studienzeit besser gewesen wäre. Dann wäre alles noch dem Erststudium zuzuordnen. Wie groß sind die Chancen, dass wir auch im Doktorat die Unterhaltskosten geltend machen können?


    Vielen Dank für Ihre Mühe.