Beiträge von marcpka

    Guten Tag, ich habe eine Frage bezüglich einer Reklamation eines Ledergürtels ( aufrund von Rissen im Leder) mit Sachwert von 80 Euro, den ich in einem Laden in Berlin gekauft habe.
    Ich habe diesen vor über einem Monat reklamieren lassen und mir wurde gesagt, dass der Gürtel eingeschickt wird um zu überprüfen ob ein Warenmangel besteht. Nun habe ich schon mehrmals angefragt und mir konnte nicht gesagt werden ob die Reklamation durchgeht.
    Daher habe ich dem Laden eine schriftliche Frist von sieben Werktagen gesetzt um der Reklamation nachzukommen, mit Möglichkeit auf Verlängerung der Frist, sollte dies notwendig sein. Seit dem habe ich jedoch nichts von dem Laden gehört und die Frist ist abgelaufen. Da gemäß BGB §§ 437,440 ein Nichtnachkommen der Reklamationspflicht Anrecht auf Rücktritt vom Kaufvertrag gibt wollte ich von diesem Recht Gebrauch machen. Nun war ich in besagtem Laden und sie waren nicht bereit den Kaufvertrag rückgängig zu machen.
    Wenn ich nun vor Gericht trete, und der Gutachter der Firma nach Ablauf der von mir gesetzten Frist entscheidet es bestehen keine Mängel, wer muss in diesem Fall entstandene Gerichtskosten tragen? Bin ich verantwortlich, weil ich die Anklage gestellt habe, oder der Laden weil er der Reklamationsfrist nicht nachgekommen ist?
    Ich würde mich über Antworten sehr freuen.


    MfG Marc P. K.