Hallo an die Community,
mein 1. Beitrag und folgende Frage:
Mir als Nichtjuristen ist - auch nach ausgiebigem Lesen der Beiträge und verlinkten Seiten - immer noch nicht klar, unter welchen Voraussetzungen eine Preiserhöhung wirksam ist, es werden ja immer nur Formulierungen aufgeführt, wenn eben nicht.
Daher jetzt mein konkreter Fall:
Gas Sondertarifkunde
In der entsprechenden Preisklausel im Vertrag heisst es: "...Der Lieferant kann die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Entgelte nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Entgeltberechnung maßgeblich sind. Eine Erhöhung oder Ermäßigung kommt insbesondere in Betracht, wenn sich die Kosten für die Beschaffung von Erdgas oder den Transport zum Kunden ändern oder sonstige Änderungen der energiewirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen. Änderungen der zu zahlenden Entgelte sind nur zum Monatsersten möglich. Der Lieferant wird dem Kunden die Änderungen spätestens 6 Wochen vor diesem Zeitpunkt in Textform mitteilen..."
Die fragliche Preiserhöhung zum 01.10.2011 wurde mit Schreiben vom 18.08.2011 wie folgt angekündigt:
"Sehr geehrte xxxxx,
seit Januar 2010 konnten wir Ihnen eine verlässliche und äußerst günstige Versorgung mit Erdgas garantieren. Unsere Bezugskosten sind seitdem um rund 0,71 Ct/kWh brutto (0,60 Ct/kWh netto) angestiegen; nun sind wir leider gezwungen, diese Preisentwicklung zum 01. Oktober 2011 an Sie weiterzugeben...."
Genau um diesen Betrag erfolgte dann auch die Preiserhöhung.
Gültig?
Oder lohnt sich eine Rückforderung?