Beiträge von kunde0815

    Hallo,


    ich hole dieses Thema mal wieder hervor, weil ich ein ähnliches Problem habe.
    Auch ich möchte unsere Immobile nutzen, um daraus eine Entlastung für das tägliche Leben zu ziehen.


    Der Unterschied zu obiger Situation besteht darin, dass die Immobilie noch nicht lastenfrei ist.
    Daher geht meine erste Überlegung dahin, bei der demnächst anstehenden Anschlussfinanzierung eine möglichst geringe Rate zu erreichen, möglichst durch ein tilgungsfreies Darlehen (ich weiss, das widerspricht allen hier gegebenen Empfehlungen 8) ) und darüber hinaus möglichst auch sowas wie eine Verrentung anzustreben.


    Sind jemandem Anbieter/Modelle bekannt, mit denen das möglich ist?


    Frage an @Thomas Reichle: Hat sich bei Ihnen denn zwischenzeitlich in Sachen Rentenhypothek etwas ergeben?

    Wie gesagt, ich hatte bereits im Mai nach den ersten Urteilen geschrieben und eine Ablehnung bekommen, da verjährt. Jetzt nochmal ein Briefchen aufgesetzt, prompte Reaktion, bitten um Geduld, dann ca 3 Wochen nichts. Nette email geschrieben, nächster Tag: Brief "wir zahlen" und zeitgleich Geld auf dem Konto. Ich glaube, es war bei mir ein Zwischendarlehen, die genauen Modalitäten, wie die BSK das nun wertet, weiß ich leider nicht.


    Bleibt hartnäckig, aber freundlich, verweist auf langjährige Kundenbeziehungen usw.


    Hallo Kecki62, Alexl80,


    bei mir war es so, dass ich erst Mitte November 2014 einen Brief Einschreiben/Rückschein an Wüstenrot geschrieben habe (Musterschreiben mit 2 Wochen Frist).
    Als Anfang Dezember die Frist abgelaufen war, habe ich eine email über die Kontaktseite der Bank (m.E. wichtig, da man da schon Bezug auf seinen Vertrag nehmen kann) mit den neuesten Musterschreiben-Formulierungen und der konkreten Forderung einschl.Verzinsungsberechnung abgesetzt.
    Am nächsten Tag war das Geld auf dem Konto - 7 Ct. mehr als berechnet, das Schreiben dazu kam erst 3 Tage später ("Sie haben uns aufgefordert zu zahlen...Wir haben überwiesen..." - wirklich, so in etwa.).


    Es handelte sich um eine "Einmalige Bearbeitungsgebühr" für ein Vorausdarlehen, dass zeitgleich mit dem Bausparvertrag (unter gleicher Vertragsnr.) in 2006 damals noch bei der VVB (wurde 2009 von Wüstenrot übernommen) abgeschlossen wurde. Die "Abschlussgebühr" für den Bausparvertrag wurde zusätzlich gezahlt und ist ja unstrittig.


    Vielleicht hilft's ja noch etwas zur Klarstellung.

    Ja, das ist natürlich auch meine Befürchtung aber was soll ich tun? Das einzige, was mir hier wohl bleiben wird wäre das Mahnverfahren direkt nach dem 22.12.2014 einzuleiten (wobei es hierbei noch ein Problem gibt - wir sind nämlich vom 20. bis 27.12.14 im Urlaub, so daß ich frühestens am 29.12.2014 das Mahnverfahren online einleiten könnte.


    Ansonsten wüsste ich auch nicht, was ich tun sollte - daß der OM zwischen den Feiertagen aktiv wird, kann ich mir auch nicht vorstellen.


    Hallo Joey,
    irgendwo hab ich gelesen, dass Eingang der Beschwerde beim Ombudsmann, wohl auch per mail, ausreichend ist - erkundige Dich doch mal.

    Sprich Sie haben einen Bausparer abgeschlossen, der voraussichtlich das sofort abgeschlossene Darlehen ablösen soll, oder?


    Die Abschlußgebühr bei Bausparverträgen ist zulässig, was ich persönlich auch für richtig halte.


    Die Gebühr für Darlehen der Bausparkassen sollte in meinem Rechtsverständnis aufgrund der aktuellen Rechtssprechung unzulässig sein, es gibt aber in diesem Bereich noch keine explizite Rechtsurteile so das die Bausparkassen sich auf diesen Standpunkt versteifen.



    Offensichtlich geben die Bausparkassen nun langsam nach (s. meinen Beitrag oben).


    Genauso war es bei mir: Bausparvertrag und gleichzeitig Vorausdarlehen in gleicher Höhe, gleich hohe Abschlussgebühren für Bausparer und Vorausdarlehen von 1%.


    Gebühren für Bausparer sind berechtigt, für Voarausdarlehen nicht.

    Ja. Bin freundlich und hartnäckig geblieben. Kann es selber kaum glauben. War sehr überrascht


    Genauso geht es mir heute, wenn ich auf mein Bankkonto schaue - Überweisung von Wüstenrot centgenau einschl Zinsen 8o . Da die Gebühr von 2006 war, kommt da ziemlich was zusammen (nur Zinsen >500 EUR + Gebühr)
    Weihnachten ist gerettet :):thumbup::saint: .
    Seltsamerweise habe ich noch nichts Schriftliches, mal sehen, ob morgen was in der Post ist.


    Noch mal kurz zu meiner Verfahrensweise nach dem in meinem vorigen Beitrag erwähnten Schreiben: Ich habe gestern (!) über die Kontaktseite der Bank noch mal eine höfliche Erinnerungsmail mit den letzten Fassungen der Musterschreiben abgesetzt - heute (!) ist das Geld auf dem Konto - immer noch unfassbar.


    Ich danke allen hier im Forum (allen voran Franziska und Jagi) für die zielführenden Beiträge, ohne dieses Forum wäre das wohl nichts (oder nicht so schnell) geworden.


    Jetzt dumme Frage - unterliegen die Zinsen der Kapitalertragsteuer/Soli; eigentlich wohl nicht - denn die "Anlage" ist ja aus 2006, ergo vor Einführung der Abgeltungssteuer, die Bank hat ja wohl auch keinen Zinsabschlag berechnet...


    Natürlich darfst Du: Bei der selben wie Du. Es ging allerdings um eine Zwischenfinanzierung. Kann Dir den Unterschied aber auch nicht erklären. Für einen ähnlich gelagerten Fall habe ich auch eine Ablehnung. Bleib hartnäckig ^^


    Hallo Jagi,
    möchte noch mal hierauf zurückkommen.
    Habe ich das richtig verstanden, dass Du für eine Zwischenfinanzierung/Vorausdarlehen von Wüstenrot die Bearbeitungsgebühren erstattet bekommen hast?
    Ich habe das bei denen auch mit Musterschreiben angefordert (Bearbeitungsgebühr für Vorausdarlehen in Verbindung mit Abschluss Bausparvertrag), aber bisher gar keine Reaktion ?(

    Frage:
    Ich habe mit Musterschreiben / Einschreiben-Rückschein (Empfangsbestätigung 18.11.14) mit Fristsetzung 2 Wochen Kreditbearbeitungsgebühren zurückgefordert.
    Heute läuft also die Fristsetzung ab.
    Die Bank hat bisher gar nicht reagiert.


    Was tun am Besten?
    Noch mal per mail/Fax nachfragen? Oder gleich Ombudsmann einschalten?

    Hallo an die Community,
    mein 1. Beitrag und folgende Frage:
    Mir als Nichtjuristen ist - auch nach ausgiebigem Lesen der Beiträge und verlinkten Seiten - immer noch nicht klar, unter welchen Voraussetzungen eine Preiserhöhung wirksam ist, es werden ja immer nur Formulierungen aufgeführt, wenn eben nicht.


    Daher jetzt mein konkreter Fall:


    Gas Sondertarifkunde
    In der entsprechenden Preisklausel im Vertrag heisst es: "...Der Lieferant kann die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Entgelte nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Entgeltberechnung maßgeblich sind. Eine Erhöhung oder Ermäßigung kommt insbesondere in Betracht, wenn sich die Kosten für die Beschaffung von Erdgas oder den Transport zum Kunden ändern oder sonstige Änderungen der energiewirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen. Änderungen der zu zahlenden Entgelte sind nur zum Monatsersten möglich. Der Lieferant wird dem Kunden die Änderungen spätestens 6 Wochen vor diesem Zeitpunkt in Textform mitteilen..."


    Die fragliche Preiserhöhung zum 01.10.2011 wurde mit Schreiben vom 18.08.2011 wie folgt angekündigt:
    "Sehr geehrte xxxxx,
    seit Januar 2010 konnten wir Ihnen eine verlässliche und äußerst günstige Versorgung mit Erdgas garantieren. Unsere Bezugskosten sind seitdem um rund 0,71 Ct/kWh brutto (0,60 Ct/kWh netto) angestiegen; nun sind wir leider gezwungen, diese Preisentwicklung zum 01. Oktober 2011 an Sie weiterzugeben....
    "
    Genau um diesen Betrag erfolgte dann auch die Preiserhöhung.


    Gültig?
    Oder lohnt sich eine Rückforderung?