Ja das ist klar.Es ging mir aber um die Erbschaftssteuer.Wie ist da vorzugehen?
Beiträge von mottekle
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Mein Sohn glaubt,daß diese Aktien Potential nach oben haben und hat Nel Asa gekauft.Die sind auch ganz gut gestiegen.
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Ich habe ein Aktiendepot geerbt:Aktien mit Gewinn sind drin,aber auch welche mit Verlust.Ich möchte keine Aktien verkaufen.Wie ist da vorzugehen?
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Ein ererbtes Aktiendepot hat einen Wert von 100000€.Darin sind aber steuerpflichtige Gewinne von 30000€ enthalten.Bei Verkauf würden also Steuern anfallen.Als Erbschaft sind also 100000€ minus "Gewinnsteuer"anzugeben.
Wie ist so ein Fall aber zu behandeln,wenn ich diese Aktien nicht verkaufen wii?
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ja es ist so,daß die verluste im allgemeinen Verlusttopf nicht verfallen,sondern immer weiter übertragen werden.Der Sparerfreibetrag verfällt und der Sparerfreibetrag kommt erst zum Einsatz,wenn alle verluste getilgt sind.Es ist also nicht schlecht,wenn man ein zweites Depot bei einer anderen Bank hat und dort auch den Sparerfreibetrag nützt.
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Es ist richtig verluste können nicht allein übertragen werden.Im depot muß mindestens 1 Wertpapier sein
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kann ich meinen Sparerfreibetrag,der wegen vorhandener Verluste ungenutzt bleibt,nicht einfach bei der einen Bank löschen und ihn bei einer anderen Bank geltend machen?
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Ja das stimmt.Man kann auch den Verlusttopf übertragen lassenEines braucht man aber 2 verschiedene Banken.
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Hallo,gerade hatte ich exact diesen Fall:
die Bank sagt"erst wird der Verlusttopf geleert und dann kommt der Sparerfreibetrag zum Einsatz.
ich find das natürlich ----,denn wenn ich z-B.hohe Verluste habe ,die durch gewinne nicht abgetragen werden können,verfällt der Sparerfreibetrag Ende des Jahres ersatzlos..Die Verluste verfallen nicht.
Was kann man tun:
Depot bei einer anderen Bank eröffnen,dorthin den Sparerfreibetrag tranferieren lassen und gleichzeitig soviel Aktien deren Ausschüttung mit dem Freibetrag verrechnet werden können.Man braucht dazu halt noch die entsprechenden Aktien. -
Ich hatte eine Dividenden auszahlung,die mit meinen Verlusten und nicht mit meinem Sparerfreibetrag verrechnet wurden.
Ist es nicht zwingend notwendig zuerst den Sparerfreibetrag zu "verbrauchen"und dann etwaige gewinne mit den Verluusten gegen zu rechnen.Der Sparerfreibetrag verfällt am jahresende,die Verluste gehen nicht verloren.
Meine Bank hat genau das getan:ich habe jetzt weniger verluste,aber noch meinen ganzen Freibetrag.Was kann man da machen? -
Wie behandelt das Finanzamt den steuerfreien Zuschuß vom Arbeitgeber zur Kinderbetreuung?Mein Sohn hat z.B.3000€ für kinderbetreuung nachgewiesen.Rechnet dann das Finanzamt die daraus resultiernde Steuerersparnis aus und rechnet dann den Zuschuß vom Arbeitgeber dagegen?zum Beispiel:Steuerersparnis 800€,Zuschuß 780€,tatsächliche Steuererparnis 20€?????????????????kann das so sein?