Gestern Antwort der HOIST AG:
Die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung bezüglich der Erstattungsfähigkeit
von Bearbeitungsgebühren ist uns bekannt.
Jedoch besteht der von ihnen geltend gemachte Rückerstattungsanspruch über einen Betrag
in Höhe von 1.281,00 EURO jedenfalls nicht gegenüber unserem Hause, sondern direkt gegenüber
der kreditgebenden Bank (=Vorgläubigerin).
Mit erfolgter Abtretung durch die Vorgläubigerin an unser Haus wurde lediglich ein bestimmter
Forderungssaldo an uns abgetreten.
Eine eventuelle Schuldübernahme hat mit dieser Zession aber gerade nicht stattgefunden.
Nach alledem sind wir für einen etwaigen Erstattungsanspruch nicht passivlegitimiert.
MfG
Im Jahre 2012 schrieb mir die Santander Bank:
Wir haben die oben genannte Kreditforderung einschließlich der dafür zu unseren Gunsten
bestellten Sicherheiten verkauft und abgetreten an: HOIST AG
Die HOIST AG hat darauf gleich geantwortet:
Wir sind nunmehr also neue Gläubigerin und für die weitere Bearbeitung dieser Angelegenheit
ausschließlich zuständig.
Was ist nun zu tun?
An beide HOIST AG und Santander einen Mahnbescheid damit die Angelegenheit nicht verjährt?
Scheinbar will die HOIST AG darauf hinaus, die Angelegenheit hinaus schieben damit
es verjährt, so mein Eindruck?
Herr Henning was raten sie mir jetzt?