Das war Ende November, ich war also früh dran.
Ende November?? Ich habe bereits 29.10. meine Briefe abgeschickt....
Das war Ende November, ich war also früh dran.
Ende November?? Ich habe bereits 29.10. meine Briefe abgeschickt....
Ja, das ist es ja. Sie alle waren vor 2011...
Ich kann doch nicht der Einzige deutschlandweit sein. An alle "stillen" Mitleser: bitte meldet euch an und schreibt, dass ich nicht der Einzige bin. Bitte, bitte!
Doch... DU BIST DER EINZIGE!! *heull* .. will auch bg zurück... *schluchz*
Targo-Bank/Ombudsstelle Berlin
Am 29.11.2014 Einschreiben/Rückschein und Fax geschickt. Einschreiben befindet sich bis heute in Zustellung, ansonsten ebenfalls keinerlei Reaktion.
Der Witz an der Sache ist, dass wenn die Beschwerde nicht bis 31.12.2014 zugestellt wurde, es auch automatisch verjährt ist. Für mich sind das ganz klare "Targo"-Methoden....
apropos ombudsmann - am 29.11.2014 meine beschwerde mit einschreiben/rückschein abgeschickt (zusätzlich per Fax) - bis heute weder rückschein noch sonstige reaktion erhalten....
Update Targo:
Ein Wunder ist geschehen!
Die BG sind auf meinem Konto! Da ist das Ding !!!
Jetzt fehlen nur noch die Zinsen, aber mein RA wird das schon richten.
So, der Anfang ist gemacht...erwarte bald die nächsten Erfolgsmeldungen von Euch...
Von wann ist dein Kredit? Vor 2011?
PS: gratuliere
Hallo zusamen
Habe gestern diese sache mit den bearbeitungsgebühren erfahren,und seit 2005 habe einige sachen finaziert unter anderen auch ein auto bei der vw bank ,das problem ist bei vielen sachen habe ich die unterlagen nicht mehr,und nur die bank kundennummer vom kontoauszug,kann ich da auch ein schreiben fertig machen mit bitte um erstattung?wenn ich nicht 100% weiss ob welche angefallen sind?
welche frist sollte ich jetzt setzen?will das ganze morgen per einwurfeinschreiben an die banken verschicken
ohne fristsetzung und ohne daraufhin folgende mahnung kannst du keinen gerichtlichen mahnbescheid verschicken und auch nicht zum ombudsmann. für den mahnbescheid gilt dasselbe, wenn du den betrag nicht weißt...
am besten morgen noch zum rechtsanwalt...
[quote='KoenigKunde','http://www.finanztip.de/community/forum/thema/15-bearbeitungsgebuehr-von-krediten-zurueckfordern?postID=9911#post9911']Das kenne ich doch! Die SWK-Bank ist genauso ein Verein. Die Versicherungsobundsmannen fühlen sich nicht zuständig, genauso wenig wie die Schlichtungsstelle der Bundesbank oder des Bankenvereins.
Deswegen befinde ich mich gerade auf dem Mahnbescheidstrip, um nicht zu sagen auf dem Kriegspfad.
hat sich die swk bank denn immer noch nicht gemeldet bei dir??
werde nächste Woche der TargoBank ein Schreiben zur Rückerstattung der BG Zinsen schicken, mal schauen was die dazu schreiben...
Wie zum hast Du das denn gemacht??
Der Targobank wurde am 26.11. mein Mahnbescheid zugestellt. Bislang hierauf auch keinerlei Reaktion, weder Widerspruch noch erfolgte eine Zahlung der geforderten Summe (BG+5%üBZ). Kommende Woche kann ich den Vollstreckungsbescheid erlassen. Fürchte aber, auch das wird diese Bank nicht zu einer Reaktion veranlassen. Also wer immer noch glaubt, bei der Targobank irgend etwas mit weiteren Schreiben per Post, Email oder Fax zu erreichen: viel Glück aber aus meiner Sicht kann man sich dieses Geld und die Zeit sparen.
Wie lange hat denn die Bank nach Zustellung des Mahnbescheides Zeit zu widersprechen?
Tag 36 nach Rückforderung Kreditbearbeitungsgebühr:
Habe heute nachmittag einen von diesen unsäglich irreführenden Targobriefen in meinem Briefkasten vorgefunden.
Werde dass nächste Woche mit meiner Anwältin besprechen - und danach endgültig entscheiden..
Kann ich nicht nachvollziehen, wie so hochbezahlte Rechtsberater so was juristisch uneindeutiges von sich geben können ....
habe bereits am 31.10.2014 die alten Unterlagen der citibank bei der targo angefordert - bis heute keinerlei Reaktion erhalten....
PS: im übrigen denke ich, dass diese € 171 € nicht aus dem Kreditvertag über € 10.000,00 sind, da die kreditgebühren wohl zumeist 3 % betragen...
Im Test.de Forum gelesen......
@TargobankHabe soeben mit der Hotline Telefoniert. Laut Aussage der Beschwerdestelle der Targobank wird ab Montag, den 08.12.2014, mit der Auszahlung/ Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren begonnen. Bzgl. Erstattung Zinsen konnte mir die Dame nicht mitteilen. Na dann können wir mal gespannt ein, denn "So geht Bank heute" !!
Auch die BG`s VOR 2011??? *grummmell*
hello kecki.. also aus 2011, bekommst du sicherlich noch..
Allerdings würde ich mir trotzdem weitere rechtliche schritte überlegen, wegen der vejährung... (traue keinem TARGO'ianer)
Alles anzeigen@A.T.
Einfach das Schreiben der Verbraucherzentrale nehmen, individualisieren und BG nebst Zinsen einfordern von der Bank, per Einchreiben losschicken gegen Rückschein.
Interessant was die Targo da schreibt auf FB, ich zitiere aus dem op.a. Post:
"TARGOBANK Liebe Community, wir können Ihre Ungeduld und Ihre
Unsicherheiten nachvollziehen. Wir haben zusätzliche Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter für die Erfassung der Ansprüche freigestellt. Die
Rückerstattungszahlungen aufgrund des ersten BGH Urteils erfolgen
bereits seit Juli. Die Kollegen arbeiten mit Hochdruck daran, alle
Rückforderungswünsche aufgrund des BGH Urteils von Ende Oktober zu
prüfen und zu bearbeiten. Sie können sich sicher sein, dass berechtigte
Rückforderungen, die bis zum 31.12.2014 schriftlich bei uns eingehen,
erstattet werden. Diese laufen nicht in die Verjährung. Uns erreicht
eine hohe Zahl von Rückerstattungsforderungen. Die Prüfung und
Bearbeitung der Rückforderung wie auch die Überweisung des
Erstattungsbetrags kann deshalb noch etwas dauern. Die ersten
Gutschriften erfolgen jetzt und werden in der nächsten Woche auf dem
Konto der Kunden sein. Zusätzlich werden Bestätigungsschreiben über die
Auszahlung versendet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir hier
an dieser Stelle nicht im Einzelfall sagen können, wann die Gutschriften
genau erfolgen. Wichtig ist, dass sie erfolgen. Wir bitten um Geduld
und hoffen auf Ihr Verständnis, Ihr TARGOBANK Social Media Team".
Dafür haben wir Verständnis liebe Targo, aber warum verschickt ihr nicht gleich vernünftige Schreiben anstatt sehr allgemein formulierter Texte die auch noch Schreibfehler beinhalten?
Mich würde mal interessieren ob schon jemand BG und Zinsen für Verträge vor 2011 erstattet bekommen hat von der Targobank?
Alles anzeigenGuten morgen,
noch jemand von Nachbarforum von Test.de hat G E L D von Targobank bekommen:
"
*****104 schrieb am 06.12.2014 um 00:24 Uhr:
Targobank
Die Targobank hat mir am Freitag Abend das erste Geld überwiesen, für den Kredit aus dem Jahr 2011 fast 1900 Euro. Ohne Zins, versteht sich und das Geld für die Verträge von 2008 und 2009 fehlt noch.
"
Sollte vielleicht Nikolaus was für uns auch haben?
Schönen Tag noch
Javier
Wie schon dutzendmal festgestellt.... Die Targo zahlt nur die BG aus Kreditverträgen nach 2011...
Also doch Ombudsmannverfahren einleiten oder Anwalt? Kann ich selber auch irgendwie die Verjährung hemmen? Da leider kein Rechtschutz :((((
immer er hin geht es um 2300 Euro
habe am 29.11.2014 meine "Fälle" dem Ombudsmann mit Fax, Einschreiben/Rückschein an den Ombudsmann geschickt. Bis heute kam der Rückschein nicht zurück.
War gestern bei meiner Anwältin. Die meinte, das Ombudsmannverfahren hemmt nur die Verjährung, wenn der Ombudsmann DIESES Jahr noch den Eingang bestätigt. Da dies evtl. nicht mehr sein wird (aufgrund des hohen Beschwerdeaufkommens) muss man sich also entscheiden, ob man nicht doch noch vorsichtshalber gerichtliche Schritte einleitet.
Im Klartext: Sollte ich von Targo bzw. Ombudsmann nicht bis 12.12.2014 eine rechtsverbindliche Reaktion kommen, werde ich am 15.12.2014 meine Rechtsanwältin beauftragen....
Hallo,
ich habe eine Frage, die Targa Bank schrieb mir diesen Text:
"Ungeachtet dessen erstatten wir aus Kulanz und ohne anerkannten rechtspflicht nicht verjährten Bearbeitungsgebühr, soweit nicht bereits erfolgenden Leistungen sind. Bitte haben Sie Verständnis, das die Prüfung und Abwicklung der erhöhten Zahl an Anfragen einige Zeit dauert. Mit müssen keine weiteren Maßnahmen ergreifen um die Verjährung zu verhindert. Insbesondere ist es nicht notwendig eine Anwalt zu beauftragen, ein Mahnbescheid zu beantragen oder einen Ombudsmannverfahren einzuleiten"
Kan ich demnächst auf mein Geld hoffen oder ist es ein hinhalte tacktig,?
Falls Dein Kreditvertrag ab dem Jahr 2011 ist, darfst Du hoffen... (die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt) Sollten die Verträge vor dem Jahr 2011 sein, hält die Targobank diese immer noch für nicht berechtigt und du solltest schnellstens zum anwalt.. (wie wir alle, die wir "Targogeschädigt" sind)...
Lest mal wie die Gegenseite das BGH-Urteil vom 28/10/2014 kommentiert.
Nachfolgend der Link zur Seite
http://blog.fc-heidelberg.de/2…n-bearbeitungs-entgelten/
puhhhh.... fast können einem die banken leid tun....
@oktay:
Hast ja recht... wie konnt ich nur so doof fragen...
meine anwältin meinte , sollte der rückschein vom ombudsmann nicht bis 16.12.2014 zurücksein, wäre das risiko zu groß und ich sollte auf jeden fall mahnbescheid oder klage einreichen... sie meinte alle banken hätten bisher mehr oder weniger reagiert und sind am bezahlen - alle außer TARGOOOOOOO
PS: im prinzip kannst du dir die mahnung sparen und gleich zum anwalt.....
ich brauche dringend einen MAHNUNG Musterbrief die gerne Giftig und frech sein darf,
die von mir gesetzte Frist ist heute abgelaufen, werde eine Mahnung schreiben.
das ist die TARGO BANK
du mußt einfach "MAHNUNG" darüber schreiben. noch mal deinen ersten brief mit der forderung reinkopieren. das ganze am besten vorab per fax. giftig muss es gar nicht sein, weil targobank sowieso nicht reagiert und du dir am besten gleich einen termin beim anwalt besorgst - sh. unsere ganzen posts über targobank... targobank ist die einzige bank, die sich bislang weigert zurückzubezahlen... die anwaltskosten bzw. mahnbescheidkosten holt der anwalt bei seinem mahnbescheid dann gleich zurück, denn die muss targo mitbezahlen...
also leute, dort steht es doch ganz genau :
*BERECHTIGTE RÜCKFORDERUNGEN* ...... dh wohl wieder leider bei dieser bank ein breeeeeeeeeeeiter interpretationsspielraum, dem ich -wie schon so oft geschrieben- nur mit anwaltlicher verstärkung -und ggf gerichtlich- betreten werde ........... zu gross sind meine befürchtungen, alles VOR 2011 könnte flöten gehen..
Hast ja recht... wie konnt ich nur so doof fragen...
meine anwältin meinte , sollte der rückschein vom ombudsmann nicht bis 16.12.2014 zurücksein, wäre das risiko zu groß und ich sollte auf jeden fall mahnbescheid oder klage einreichen... sie meinte alle banken hätten bisher mehr oder weniger reagiert und sind am bezahlen - alle außer TARGOOOOOOO