Beiträge von tipo

    Danke, Kater.Ka,


    für die blitzschnelle Antwort.


    Hätte ich das vorher gewusst, dass die Depotbank die thesaurierten Erträge nach Verkauf des Fonds von sich aus in der Jahressteuerbescheinigung angibt, hätte ich mir das mühsame Sammeln der Erträgnisaufstellungen etc. der Jahre vor 2018 sparen können.

    Das Eingeständnis, diese Erträge ganz oder teilweise nicht versteuert zu haben, wäre ja immerhin eine Selbstanzeige. Ich für meinen Teil hatte anfangs zwar die Angaben aus den Jahressteuerbescheinigungen akribisch in die Steuererklärung übernommen, aber erst mit Verspätung realisiert, dass darin einige thesaurierten Erträge noch nicht enthalten waren, weil diese zur Zeit der Erstellung der Bescheinigung noch nicht vorlagen.

    Hallo,


    die Jahressteuerbescheinigung meiner Bank enthält den Standardabschnitt:

    Zitat

    Bei Veräußerung / Rückgabe von vor dem 1. Januar 2018 erworbenen Anteilen an ausländischen Investmentfonds (Alt-Anteile im Sinne des § 56 Abs. 2 Satz 1 InvStG 2018): Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen ausschüttungsgleichen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG 2004 in Verbindung mit § 56 Abs. 3 Satz 6 InvStG 2018


    xxx,xx EUR


    (Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen)

    Verstehe ich das richtig, dass die Bescheinigung damit davon ausgeht, dass ich die thesaurierten Erträge vor 2018 in den damaligen Einkommensteuererklärungen komplett und korrekt angegeben habe und sie daher nun von den Kapitalerträgen abzuziehen sind, damit sie nicht ein zweites Mal versteuert werden?


    Wenn ich dagegen (aus welchem Grund auch immer) einige oder alle dieser Erträge seinerzeit noch nicht versteuert haben sollte, müsste ich die Höhe der Kapitalerträge dann dementsprechend weniger reduzieren, richtig?


    Beispiel:


    Höhe der Kapitalerträge 10.000 EUR
    Summe der thesaurierten Erträge 2.500 EUR
    - davon zuvor bereits versteuert
    1.500 EUR
    - davon noch nicht versteuert
    500 EUR
    Reduzierte Höhe der Kapitalerträge 8.500 EUR

    Ich hänge mich mal mit meiner Frage an diesen Thread an, statt einen neuen aufzumachen.


    In meinem Depot habe ich einen ETF (IE00B57X3V84), für den mir meine Depotbank keine Erträge hatte übermitteln können. Nun habe ich die Besteuerungsgrundlagen aus der Fondata-Datenbank des Bundesanzeigers heruntergeladen. Doch verstehe ich nicht, welche Angaben ich in welche Felder des KAP-Formulars übernehmen soll/muss. Hier die Angaben in der Zusammenschau (in USD!):



    § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit Nr. 1 InvStG Buchstabe:
    ...
    b) Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge: 0,8096783
    ...
    c) In den ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltene
    ..
    ii) Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen wurde: 0,5463825
    ...
    f) Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und
    aa) nach § 4 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 EStG oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde: 0,0882250
    ..
    h) Im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre: 0,1063995



    Last not least: Wie handle ich denn die USD-Angaben? Da ich sie ja vermutlich in EUR umrechnen muss: Welchen Kurs muss ich dafür ansetzen?!


    Danke im Voraus für Eure Hilfe!