Beiträge von BaS

    Hallo,


    ich habe am 21.09.2011 einen Kredit abgemacht.


    Mein Vertrag enthält wortwörtlich die Widerrufsinformationen vom „Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu Bonn am 29. Juli 2010“.
    Die Formulieren aus dem „Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 41, ausgegeben zu Bonn am 3. August 2011“, welche aus meiner Sicht in meinem Vertrag hätten verwendet werden müssen, unterscheiden sich von den Widerrufsinformationen in meinem Vertrag.


    Nun meine zwei Fragen:
    > Liege ich da richtig, dass das Bundesgesetzblatt vom 3. August 2011 hätte in meinem Kreditvertrag Anwendung finden müssen?
    > Wie hoch sind die Chancen, einen Streit mit der Bank zu gewinnen, wenn die Formulierungen aus dem zuvor gültigen und erst seit einem guten Monat abgelaufenen (3.8.2011 vs. 21.9.2011) Bundesgesetzblatt benutzt
    wurden?


    Es wäre toll, wenn mir jemand helfen kann!


    Viele Grüße