Danke, das hilft mir schon mal sehr! Nur noch mal eine Rückfrage wegen der Ehepaare: Es reicht dann aber, wenn die qualifizierten Rechnungen auf einen der Ehepartner lauten, oder? Und wenn die Rechnungen dann per Überweisung bezahlt werden, darf das dann auch der andere Ehepartner (also von seinem bzw. ihrem Konto aus) erledigen, z.B. weil nur eine(r) Onlinebanking macht? Oder ist wichtig, dass Name des Rechnungsempfängers = Name des Überweisenden?