Beiträge von arnix

    Hallo Saidi,
    dachte zuerst ich hätte 2002 meine PKV abgeschlossen.
    Nur weil chf_01 schrieb, wer vor 2002 versichert war. Dies müßte dann richtig heißen: wer vor 2003 versichert war,
    da für AN, die zum 31.12.2002 schon in einer PKV waren, die besondere JAEG gilt, also 48900.-€ und nicht 54900.-€.
    Ich hatte damals meine PKV Nov. 2002 beantragt, Versicherungsbeginn war dann aber der 1.1.2003...
    Nochmal Schwein gehabt ;)

    Saidi:
    Hallo und ich muß euch mal loben. Wirklich komplexes Thema und keiner weiß so richtig Bescheid.
    Wegen der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze - die gilt doch für Versicherte, die am 31.12.2002 bereits in einer PKV versichert waren:


    Maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze
    Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird jährlich neu festgesetzt. Seit dem Jahr 2003 gibt es zwei unterschiedliche
    Jahresarbeitsentgeltgrenzen.


    Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt für AN, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der
    Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und zu diesem Zeitpunkt mit einer privaten Krankenkostenvollversicherung abgesichert waren. Diese Grenze bleibt für den Beschäftigten auch dann gültig, wenn er den Arbeitgeber wechselt, zeitweise gar nicht versichert ist oder zwischenzeitlich krankenversicherungspflichtig werden sollte.


    Hintergrund: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wurde zum 01.01.2003 überproportional angehoben. Es sollte der Übergang zur privaten Krankenversicherung erschwert werden. Den zu diesem Zeitpunkt schon privat krankenversicherten Personen gewährt man einen Bestandsschutz durch die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze.