Beiträge von Ta_loco

    Verbleibt u.a. noch der Sinn eines Darlehens zu hinterfragen, der bisher 30 Mal in Höhe von jeweils 6.000 EUR in Anspruch genommen wurde, nur um ihn acht Wochen minus einem Tag später wieder vollständig zurückzuführen. Solte das dem Schuldner tatsächlich ohne Zinsaufwand möglich sein, so benötigt er diesen Kredit evtl. gar nicht. Auf kurzristigen Anlagekonten erhielte er bestenfalls Erträge im einstelligen Eurobereich. Dieser Gewinn wäre duch das Aufsuchen eines Geldautomaten bereits wieder aufgezehrt.

    Interessant! Diese Frage habe ich im Wortlaut schon vor fünf Jahren anderswo gelesen. Möglicherweise hat Ihr Vermieter da mitgelesen ....


    Nun ja, hätte der Vermieter tatsächlich Eigenbedarf, so könnte er Sie doch wohl gar nicht vor irgendeine Wahl stellen. Denn der Bedarf wäre dann ja völlig willkürlich, also im Zweifel gar nicht vorhanden.
    Denn wenn er verkaufen will, dann kann er das auch ohne Sie tun. Nichts anderes ergibt sich aus dem Angebot an Sie, die Hütte zu kaufen. In beiden Fällen wäre er Sie los. Es wäre wohl eher Inquisition als Rechtsstaat,
    wenn ein Verkäufer bei mangelndem Verkaufserfolg den Käufer verpflichten könnte, seine Rechte ausd einem völlig anderen Rechtsverhältnis (hier: dem Mietverhältnis) aufzugeben.


    Daraus folgt: er braucht das Haus nicht. Das ist das Gegenteil eines Bedarfs.


    Widersprechen Sie der Kündigung.

    Einen Mietvertrag "übernehmen" gibt es nicht. Entweder ein Mietverhältnis besteht oder es besteht nicht (mehr). Ihr Vermieter darf gerne eine neuen Vertrag für die beiden neuen Mieter aufsetzen. So teuer ist Papier nun auch wieder nicht. Lassen Sie sich nicht auf Murks ein! Der Mieter hat im Mietvertrag zu stehen und dafür auch gerade zu stehen.


    @Trine1965, Sie sind und bleiben Ihrem Sohn unterhaltsverpflichtet. Das muss aber keine Geldleistung sein, Unterkunft und Essen können der Geldleistung gleichgestellt sein. Was meinen Sie konkret mit "angerechnet" Wo angerechnet? Wofür angerechnet?


    Eine Zeitwohnsitzsteuer wird dort erhoben, wo die Gemeinde das in Ihrer Satzung so bestimmt. Ob das an Ihrem zukünftigen Ort der Fall ist, sollten Sie dort und nicht hier erfragen. Man kann da auch einfach anrufen.
    Der Hauptwohnsitz ist da, wo Sie täglich sind. Daher kann es durchaus sein, das der jetzige Wohnsitz Zweitwohnsitzsteuerpflichtig wird!


    Zu Ihrer Steuerklasse: Sie behalten nur dann die StKl. 2, wenn der Sohn in Ihrem Haushalt lebt. Ihre Vermutung ist also richtig. Ob Sie noch weltweit anderswo Mietverpflichtungen haben, spielt keine Rolle.


    Sie brauchen Ihren Insolvenzberater natürlich nicht nach einer Erlaubnis für den Umzug zu fragen! Alles was Sie müssen, ist dem IV die neue Anschrift mitzuteilen. Außerdem haben Sie anzugeben, was sich an Ihren finanziellen Verhältnissen ändert, das heisst wenn unerwartet Geld reinkäme, falls sich so etwas ergeben sollte. Ansonsten lassen Sie den Mann (oder die Frau) in Ruhe. Wenn die etwas wollen, wird man auf Sie zukommen.


    Sie sollten sich auch darüber im Klaren sein, das ein Untermietverhältnis problematisch wird, wenn die beiden jungen Leute Ihren Verpflichtungen (Miete zahlen) nicht nachkommen. Wollen Sie sich dann darum kümmern? Von welchem Geld machen Sie das? Möchten Sie nach Ihrem Wegzug "ewig" dem Vermieter verpfichtet bleiben? Denn genau darum will der Vermieter, dass Sie untervermieten. Er hat dann drei Sicherheiten, davon zwei Gute und eine schlechte. Tun Sie ihm de Gefallen? Warum will er zwei Lehrlinge mit zweimal mehr als Sie alleine an Mitteln zur Verfügung haben nicht als Nachmieter für eine zahlungsunfähige Ex-Mieterin? Was soll das? Wenns hart-auf-hart kommt, hat er doch bei Ihnen eher schlechte Karten sein Geld zu bekommen, als bei den beiden. Denn mit zwei Hauptmietern ist seine Rechtsposition doch viel besser. Welcher wirtschaftlich interessierte Vermieter kann sich dem verschließen?


    Überdenken (und verwerfen) Sie das.

    @nicora


    Ich möchte Sie hiermit im Auftrag aller Forenleser des deutschsprachigen Raumes bitten, weitere Threads zu hijacken. Bitte berücksichtigen Sie auch andere Foren und Themen, ganz gleich, ob man Sie dort haben will oder nicht. Wir haben es nämlich noch längst nicht satt, Ihre zwei Jahrzehnte alte Angelegenheit aller Ortens aufzufinden, obwohl man eigentlich eine andere Themen bearbeiten wollte.


    Schön, dass Sie meiner Empfehlung, einen eigenen Thread zu öffen, nicht gefolgt sind! Damit wird mir heute eine ganz besondere Ehre zuteil:


    Sie erhalten hiermit die Forenhimbeere in Gold, 0,024 Karat schwer, ausführung als Bronzelegierung zum Aufpusten! Bitte geben Sie uns 28 Tage Zeit bis zur Auslieferung.


    Viel Spaß damit!


    Beste Grüße,


    Ta_loco

    @nicora am besten posten sie gleich in allen Threads, dies gilt in unseren Kreisen als höflich und zuvorkommend. Bitte sehen Sie uns als Ihren Dienstleister an, der sich in Ihrem Privatforum befindet. Unsere Belange stellen wir gerne ganz hinten an, immerhin ist Ihr Anliegen erst zwei Jahrzehnte alt und Ihre damalige Vergesslichkeit ist seither unser vordringlichstes Anliegen.


    Bitte denken Sie auch daran, Ihre Anfrage möglichst in anderen Threads zu verstecken, so daß sie nicht leicht aufzufnden ist, aber dennoch so viel Raum einnimmt, dass das Lesen anderen Themen dadurch deutlich erschwert wird.


    Abschließend möchte ich Ihnen noch dringend davon abraten, einen eigenen Thread für Ihr Anliegen zu eröffnen. Denn nur so können Sie verhindern, dass man Ihr Anliegen an der Überschrift erkennt, ohne dem Hilfsbereiten ein gutes Dutzend Threads mit anderen Fagen zuzumuten. Aber das war ja ohnehin nicht Ihre Intention.


    Best Grüße


    Ta_loco

    @nicora am besten posten sie gleich in allen Threads, dies gilt in unseren Kreisen als höflich und zuvorkommend. Bitte sehen Sie uns als Ihren Diesntleister an, der sich in Ihrem Privatforum befindet. Unsere Belange stellen wir gerne ganz hinten an, immerhin ist Ihr Anliegen erst zwei Jahrzehnte alt und Ihre damalige Vergesslichkeit ist seither unser vordringlichstes Anliegen.


    Bitte denken Sie auch daran, Ihre Anfrage möglichst in anderen Threads zu verstecken, so daß sie nicht leicht aufzufnden ist, aber dennoch so viel Raum einnimmt, dass das Lesen anderen Themen dadurch deutlich erschwert wird.


    Abschließend möchte ich Ihnen noch dringend davon abraten, einen eigenen Thread für Ihr Anliegen zu eröffnen. Denn nur so können Sie verhindern, dass man Ihr Anliegen an der Überschrift erkennt, ohne dem Hilfsbereiten ein gutes Dutzend Threads mit anderen Fagen zuzumuten. Aber das war ja ohnehin nicht Ihre Intention.


    Best Grüße


    Ta_loco

    Wenn ihr Lebensmittelpunkt in N ist, dann nehmen Sie an der Norwegischen steuerfinanzierten Pflegeversichung Ihrer Kommune teil, und zwar ohne Wartezeit.
    Eine private deutsche Pflegezusatzversicherung würde nur dann zahlen, wenn die gesetzliche in Geldform vorleistet. Und auch dann nur abzüglich der norwegischen Geldleistungen.
    Erhalten Sie Sachleistungen in N, zahlt die deutsche PV + PVZV demnach gar nichts mehr.


    Wie wäre es, sich in N einmal beraten zu lassen, da Sie ja dort wohnen und nicht in D? Die zahlen wohl eher die Sätze,die Ihrem Bedarf in N entsprechen.

    Um welchen Betrag handelt es sich? Es entspricht wohl der Praxis, dass viele Banken KfW-Kredite ungern bearbeiten, da die Gewinnspanne zur Durchleitung recht gering ist. Bei dem 151er z.B. wird ja bei 100 tsd Euro nur 750 Euro an Provision von der Kfw gezahlt. Daher versuchen wohl einige Institute etwas extra zu verdienen. Grundsätzlich ist das wohl legal, aber es hängt davon auch ab, ob es sich um eine vertragliche Preisabrede handelt oder ob es eine Klauselgebühr ist. In welchem Verhältnis die Gebühr zur Auzahlungssumme? Wie lautet der Wortlaut der "Strukturierungsgebühr"?


    Meines Wissens ist es bisher nicht höchstrichterlich entschieden, ob eine echte Preisabrede bei Kfw-Verträgen erstattugsfähig ist.


    Gruß,
    Ta_loco

    Ach, @Guisie übrigens gilt für diese zinslosen Kredite per Kreditkarte nicht der § 491 BGB. Denn es handelt sich nicht um einen Verbraucherkredit.
    Daher muss man Sie nicht über Vertragsmodalitäten informieren, Sie können nichts widerrufen und haben auch sonst keine Verbraucherrechte.


    Lustigerweise u.a. auch deshalb nicht, weil die Laufzeit "Ihres" Kredites die Frist des § 491 BGB um genau einen Tag unterschreitet. Und er zudem unentgeltlich ist.
    Genau genommen wird die Schuldfristigkeit nach Tagen berechnet und das liest sich in den AGBs der Barclays wie ein Roman. Da fällt es schwer,
    pünktlich zu zahlen. Deshalb kann die Bank dem KN quasi jederzeit die gesamte Forderung fällig stellen. Und so auch der "Person Ihres Vertrauens", denn Eheleute haften ja ohnehin zur Gesamthand.


    Gruß,
    Ta_loco

    Bei dem Posting habe ich das Gefühl. Sie möchten das ein anderer ihren Vorsdhlag einmal für Sie ausprobiert. Wenn der sich dann keine blutige Nase gehoilt hat und hier postet, versuchen Sie es selbst einmal.


    Da stimmt aber etwas in Ihrer Vorstellung nicht, ein Blick in das PVL der Barclays Bank hilft:


    Die Geldabhebung ist auf 500 EUR pro Tag begrenzt. Dies wird auch durch einen höheren Verfügugsrahmen nicht erhöht.
    Sie dürfen Sie das Geld in einer Summe zum Stichtag x+58 Tage zurückzahlen, sonst berechnen die Ihnen günstige variable 18,11 % (bei einer Laufzeit von 12 Monaten).
    Die Partnerkarte ist nicht kostenlos (10€), außerdem wird sie über dasselbe Konto wie die Hauptkarte abgerechnet.


    Außerdem ist kein Kreditkartenunternehmen verpflichtet, Aufträge überhaupt auszuführen, es handelt sich ja nicht um ein Zahlungsverkehrskonto in laufender Verrechnung, sondern um einen Kredit.
    Sonst wäre es bei Mißbrauch (den man ja nicht immer beweisen muss) auch gar nicht möglich sein Geld zurückzuerhalten.


    Daher funktioniert ihr Kreditvorhaben nicht. Amüsant wars dennoch.


    Gruß,
    Ta_loco

    Sie werden kaum Statistiken über Banken mit Zuordnung zu "Datenklau" finden. Wer soll diese denn erstellen? Und was wollen Sie dadurch erfahren?


    Es gibt indes nicht den Datenklau bei Banken (intern), sondern von Bankunden selbst. Da wäre z.B. das Onlinebanking zu nennen, für dessen Datenschutz der Kunde seinen eigenen Computer (der bei Ihm zu Hause steht) verwendet, und für den er daher teilweise auch selbst verantwortlich ist. Diese Gefahr wenden Sie nicht ab, indem Sie eine bestimmte Bank meiden, sondern nur, indem Sie Ihr persönliches Surfverhalten ändern, sich technisch kundig machen und Ihre E-Mails besser unter Kontrolle haben. Ein Trost: wer bei Ihnen ohne Geschäftsgrundlage per Sepa-Lastschrift abbucht, der muss mit Widerruf rechnen, für den Sie 13 (dreizehn) Monate Zeit haben, so Sie denn Ihre Rechnngen kontrollieren und mit der Bank sprechen. Und Ihre Rechte kennen. Vor Überweisungen, die böse Jungen in Ihrem Namen tätigen schützt das nicht, zugegeben.


    Im Übrigen habe ich persönlich schon sehr oft etwas von Datenklau per Kreditkarte gehört und auch schon selbst erlebt. Amex, Visa und andere sind ein per se recht unsicheres Zahlugsmittel, weil diese ohne Ihren Eigentümer genauso gut einsetzbar sind wie Bargeld. Im Schadensfall ist man bei echten Kreditkarten (im Gegensatz zu Debitkarten) stets mit einem Selbstbehalt von max. 100 EUR versichert. Das ist allerdings erst seit ein paar Jahren so. Selbst mit einer EC-Karte kann man einkaufen gehen, ohne das Sie einem gehört. Dabei ist es dem Händler, der gegen Unterschrift seine Waren verkauft, völlig wurscht, wer unterschreibt. Der kurze Blick auf die Unterschrift beweist Ihre Identität ebensowenig wie die Kenntnis Ihrer Geheimzahl. Und das Gekritzel auf dem Kassenzettel machen Gauner doch spielend nach.


    Wenn Sie das mit Datenklau meinen, so gibt es nur einen Schutz: Keine Kredtkarte! (Und schon gar keine Debitkarte). Achten Sie auch darauf, ob der Autoclub, der Reifenhändler oder das Kaufhaus Ihnen überzieihbare KArten angedreht hat und geben Sie diese zurück. Denn da gibt es keine Hotline, die Ihnen bei Diebstahl hilft.


    Etwas zu Ihrer Beunruhigung: Diese Jahr wurden bereits von mehrern deutschen Banken die Kreditkarten von etwa 85.000 Kunden ausgetauscht, auch alle meine persönlichen KK waren dabei: Dabei handelte es sich in meinem Fall aber nicht um Diebstahl, sondern um Vorbeugung, denn ich war nicht geschädigt worden. Ich kenne sogar eine Person, der 50.000 $ gestohlen wurde, die sie allerdings per Versicherung zurückbekam, nachdem sie der Rechnung widersprochen hatte. Meine VPay-Karte (früher EC-Karte genannt) wurde mir im Dezember auf dem Postwege geklaut, aber ohne das ein Schaden entstand. Es ist in der heutigen Selbstbedienungswelt eben Wachsamkeit angesagt. Verlorene Karten muss man sperren lassen können, wann immer das passiert. Dafür ist es wichtig, die Hotlinenummern der Kartenunternehmen bei sich zu haben und sicherzustellen, dass die auch am Wochenende besetzt sind. Dies ist z.B. bei einer der größten Sparkassen in Deutschland NICHT der Fall. So eine Bank würde ich meiden.


    Der meiste Datenklau findet daher m.E. nicht in den Banken selbst, sondern durch Mitwirkung durch unachtsame und unversicherte Kunden statt, die jede Karte, die Sie im Baumarkt aufgeschwatzt bekommen, mitnehmen.
    Und die nicht wissen, wie sie im Schadensfall reagieren müssen. Lassen Sie sich das von Ihrer neuen Bank ausführlich erklären. Wenn Sie da keine befriedigende Antwort bekommen, stehen Sie doch einfach auf und gehen sie zur Konkurrenz.


    Gruß,
    Ta_loco

    @pluto5null


    Die Bank muss keinesfalls Ihre Zahlungsverpflichtung Ihrem Schuldner gegenüber überwachen. Für Schuldverhältnisse gilt der Rechtsgrundsatz "Geld hat man zu haben." Wenn Sie eine Zahlungsverpflichtung eingehen, müssen Sie rechtzeitig blechen. Wenn Sie wissen. dass Sie das nicht können werden, haben Sie ein Problem und nicht Ihre Bank. Mit Sepa-Mandat haben Sie deshalb Ihre Bank angewiesen, das Geld dem Zahlungsempfänger gutzuschreiben; gleichzeitig erteilten Sie dem Zahlungsempfänger die Erlaubnis, den fälligen Betrag von seinem Konto einzuziehen. Und zwar, sobald das Geld da ist (Girokonten sind "fällig bei Sicht"). Der Zahlungsempfänger kann den Termin der Abbuchung nicht sebst bestimmen, der nimmt nur ein passiv eingeräumtes Recht von Ihnen via seiner Bank wahr. Damit erteilten Sie Ihrer Bank die rechtliche Legitimation zum Geldtransfer und dem Empfänger, darüber zu verfügen zu dprfen wann ER will. Wozu sollte der Zahlungsempfänger da noch zustimmen? Soll er Ihrer Meinung nach die Anweisung Ihrer Bank gegenüber, die er gar nicht erteilt hat und auch nicht erteilen konnte, widerrufen? Und das auch noch zu einem Zeitpunkt? Der Termin der Zahlung ist der Tag der Einlösung des Mandates von der anderen Bank. Und den können Sie selbst nicht bestimmen, sondern die andere Bank. Und just in diesem Augenblcik war kein Geld auf Ihrem Konto. Das war Ihr Pech.


    Ein Sepa-Mandat ist nicht von der anderen Seite zustimmungspflichtig. Wozu sollte der Zahlungsempfänger denn zustimmen? Der war in Ihr Mandat doch gar nicht aktiv involviert. Soll er Ihrer Meinung nach die Erlaubnis Ihrer Bank gegenüber, die er gar nicht erteilt hat und auch nicht erteilen konnte, sondern SIE, widerrufen? Sie erteilten Ihrer Bank die rechtliche Legitimation zum Geldtransfer und dem Empfänger, darüber zu verfügen wann ER will.


    Sepa-Gebühren sind seit Abschaffung der alten Lastschriften grundsätzlich auch wieder rechtens. Denn dadurch, dass Sie der Bank eine Weisung geben, müssen Sie sie in die Lage versetzen, diese auch umzusetzen. Früher erteilten Sie nur dem Empfänger die Erlaubnis auf Ihr Konto zuzugreifen. die Bank war nicht mandatiert. Dafür war die Gebühr daher auch nicht statthaft.

    Der Zeitpunkt einer Zahlung kann auch nicht Teil eines Sepa-Mandates sein, da die Banken darüber Daten austauschen müssten und somit die sachliche Überwachung der Zahlung übernehmen müssten. Das tun Banken niemals. Denn dazu sind die nicht verpflichtet. Eine solche einschränkende Bedingung zu einer Zahlung ist eine Nebenabrede aus dem Schuldverhältnis selbst, das gehört in den (Kauf-) Vertrag und nicht auf ein Bankformular. Und das verpflichtet die Schuldner und Gläubiger, aber nicht die Bank. Wer zu früh zalt hat Pech, wer zu spät zahlt macht sich evtl. strafbar. Sollte es hier eine Nebenabrede aus dem Vertrag mit Ihrem Gläubiger gegeben haben, so müssten Sie das der Bank unverzüglich mitteilen und könnten dann die Zahlung innerhalb von 13 Monaten wieder zurückholen. Das ginge aber nur, wenn Sie Verbraucher sind.


    Gruß,
    Ta_loco



    Grundsätzlich kann zum Ende der Zinsbindungsfrist oder nach zehn Jahren mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende kündigen, lt. BGB. Die Frist beginnt mit dem Termin der vollständigen Auszahlung.


    Lesen Sie § 489 Abs. 1 Nr. 1 BGB und § 500 Abs. 1 BGB.


    [..]Gehört die Postbank zu den Banken, die eine falsche Widerrufsbelehrung gemacht hat? Das wäre ja auch noch eine Möglichkeit.[..]"
    Ja, tut sie. Aber kaum ein Urteil gegen de PB ist je rechtskräftig geworden. Wahrscheinlich hat man sich verglichen, daher weiss man nicht, wie es ausging.
    Ob ein WIderruf für Sie aber tatsächlich drin ist, hängt von Faktoren ab, die man in einem Laienforum nicht klären kann.


    Gruß,
    Ta_loco

    Carodc


    Nein, Sie haben das Urteil (es sind eigentlich viele Urteile) nicht verstanden. Das Unternehmen darf Ihnen die tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Eine volle Rückforderung der Pauschale scheidet daher aus.
    Trotzdem können Sie ja daraufhin wirken, das man Ihnen eine niedrigere Gebühr in Rechnung stellt. So ist auch in dem vorliegenden Urtei entschieden worden.


    Widersrpechen Sie also der Pauschale und fordern Sie eine Aufstellung der tatsächlichen Kosten. Setzen Sie eine Frist, z.B. 10 Tage.


    Gruß,
    Ta_loco