Beiträge von vobasu


    hallo MarcoL - hatte gerade mit meiner KSK zu tun und dabei Beleihung von Fremdwaehrungsgehaeltern angesprochen. Ausser einem Devisenrisikoabschlag scheint es keine grundsaetzlichen Einwaende zu geben, die weiteren in der Wohnimmobilienkreditrichtlinie verschaerften Kriterien gelten freilich weiterhin (Tilgung vor 65J usw.). Falls Dein Fall noch aktuell ist kannst Du mich gerne per privater Nachricht kontaktieren.


    Gruss mira3017

    Hallo zusammen, ich habe das selbe Problem, hast du eine Lösung gefunden?