Hallo zusammen,
ich hab aktuell ein paar Fragen in meinem Kopf, die denen von rystaxy ähnlich sind und klinke mich daher mal mit ein:
2.) Die DiBa weisst in der Erträgnisaufstellung darauf hin:
"Im Zeitpunkt der Erstellung dieser Bescheinigung waren nicht alle
Erträge der für Sie verwahrten ausländischen thesaurierenden
Investmentfonds bekannt. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie in der
Steuererklärung sämtliche Erträge anzugeben haben.
Ich habe von Flatex eine gleichlautende Mitteilug zu meinem iShares-Fonds (IE00B4L5Y983) bekommen. Habe dazu auch bei Flatex schon angefragt, warte aber noch auf Antwort. Wenn ich es alles richtig verstanden habe, dann kann ich für die Steuererklärung für das Jahr 2017 (abzugeben in 2018) auf die Angaben aus dem Bundesanzeiger zurückgreifen. Da der Bundesanzeiger die Besteuerungsgrundlagen für meinen Fonds bereits am am 25.10.2017 veröffentlicht hat, wundere ich mich nun über die Aussage von Flatex, dass zum Zeitpunkt der Erstellung der Steuerbescheinigung (Datum: 29.03.2018) nicht alle Erträge des verwahrten Fonds bekannt sind. Wenn ich anhand der Daten aus dem Bundesanzeiger selbst nachrechne, dann komme ich auch auf ganz andere Summen als in der Steuerbescheinigung von Flatex. Das passt für mich irgendwie bisher nicht zusammen und daher wäre ich nochmal dankbar für eine Hilfestellung.
Es geht immer um den Zuflusszeitpunkt.
Zu Thema Zuflusszeitpunkt stellt sich mir die Frage, ob das Geschäftsjahresende immer auch dem Zuflusszeitpunkt entspricht (bei mir wäre das der 30.06.2017)?
Grüße und frohe Ostertage
Buddee