Beiträge von Nimsay


    Das fragen sich hier schon mehrere, bisher gab´s aber noch keine gesicherte Auskunft.
    Ich sträube mich auch ein wenig, die Sache an einen Anwalt oder OM zu geben, da die DB ebenfalls ein Schreiben mit dieser Formulierung geschickt hat und es sich um meine Hausbank handelt.

    Also in dem Postbank Brief von heute steht ja, dass sie zu meinen Gunsten bis zum Abschluss ihrer Prüfung auf die Einrede der Verjährung verzichten, sollte sich der Vorgang bis 2015 erstrecken. Wenn dann die Prüfung nicht zu meiner Zufriedenheit ausfällt, sprich sie auch mit den Zinsen rumzicken, kann ich ja dann immer noch dagegen vorgehen, oder? Dafür verzichtet die Bank ja auf die Verjährung. Oder bin ich da auf`m falschem Dampfer?


    Das frage ich mich auch schon die ganze Zeit ...


    Weiß jemand Rat bzw. kann uns unsere Vermutung bestätigen?

    majo:


    Ich zitiere mal test.de: ... eine Eingangs­bestätigung und verzichtet auf die Einrede der Verjährung, sofern die Forderung bei Eingang des Schreibens noch nicht verjährt war. Das ist in Ordnung. Kunden, die so ein Schreiben bekommen, können entspannt abwarten. Anders die Targo­bank. Sie schreibt Kunden, dass sie nichts weiter unternehmen müssen, die Forderung verjähre nicht. Möglicher­weise ist das auch als Verzicht auf die Einrede der Verjährung gemeint. Die Formulierung ist aber recht­lich zweifelhaft. test.de empfiehlt, sich auf Erklärungen zur Verjährung nur zu verlassen, wenn unmiss­verständlich klar wird, dass die Bank sich verpflichtet, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten.


    Ich habe solch ein Schreiben der Deutschen Bank erhalten und mich trotz einiger Unsicherheit entschieden, abzuwarten, wie test ja auch empfiehlt.

    Hallo zusammen und Hilfe :)Ich habe von der Rückerstattungsmöglichkeit erst vor ca. 60 Minuten erfahren :)Konkret geht es um einen Vertrag mit der VW Bank aus 2010.Da ich ja was spät dran bin und mir durch die mangelnde verbleibende Zeit und die Feiertage die Verjährung droht,wollte ich mal wissen wie ich am cleversten Vorgehen soll.Also laut Aussage der freundlichen Hotlinemitarbeiterin ist die Lage klar und ich bekomme das Geld zurück. Ich solle nur das im www zu findende Musterschreiben ausfüllen und ihnen zukommen lassen, dann bekämen wir ein Schreiben von der VW Bank in dem der Eingang bestätigt wird. Dieses Schreiben stoppt außerdem die Verjährungsfrist. Auszahlung ist aber aller Voraussicht nach Januar/Februar 2015, weil die jetzt in Anträgen ersticken würden.Klingt ja soweit alles super, aber reicht dieser Brief der VW Bank wirklich aus um die Verjährung zu stoppen?Was ist, wenn nicht? Dann stehe ich am 01.01. ziemlich blöd da. Das Schreiben an die VW Bank setzte ich gerade auf, aber komisch ist mir die Sache doch irgendwie.


    grüße Majo


    In Deinem Schreiben auf jeden Fall eine Frist setzen und wenn diese verstrichen ist, ohne dass Du die BG inkl. Zinsen oder den Verjährung hemmenden Brief hast, die Sache an den Ombudsmann oder Anwalt geben. Auf jeden Fall alles per Einschreiben!


    Zinsen mit Frist einfordern.


    In Deinem Fall die Sache an Anwalt oder Ombudsmann weitergeben.

    momsdirtyman:


    wie bist Du denn mit der Deutschen Bank verfahren? Du hattest doch auch diesen Zwischenbescheid mit der Hemmung der Verjährung erhalten, oder? Hast Du es trotzdem an den Ombudsmann weitergeleitet oder verlässt Du Dich auf deren Schreiben?


    Bin gerade total unsicher, auch wenn die meisten im Forum ja schreiben, dass man sich darauf verlassen kann. Aber gilt das auch für die Zinsen, sollten sie die dann nicht zahlen?

    [quote='Nimsay','http://www.finanztip.de/community/forum/thema/15-bearbeitungsgebuehr-von-krediten-zurueckfordern?postID=10487#post10487']


    Ich denke Sie können sich zurücklehnen und abwarten was die Prüfung der Bank angeht, die Thematik der Bearbeitungsgebühr ist aus meiner Sicht sehr klar und kann nur mit der Erstattung und Überweisung zzgl. Zinsen erfolgen.


    Es gibt aber sicherlich einige Forenteilnehmer die Ihnen den Gang zum Ombudsmann oder Anwalt empfehlen werden.


    Vielen Dank!


    Die Verjährung muss ich also nicht befürchten? Das ist ja meine eigentliche Sorge.
    Sonst kann ich die Sache auch immer noch nächstes Jahr an den Ombudsmann geben, wenn sich bis dahin nichts getran hat.

    Ein letzter Versuch - könnte mir bitte jemand das kurz beantworten? :)


    Ich muss jetzt nochmal fragen.
    Hatte letzte Woche den Zwischenbescheid der Deutschen Bank im Briefkasten
    "...Ihre Anfrage werden wir so schnell wie möglich bearbeiten und prüfen. Bei positivem Ergebnis werden wir den Rückforderungsbetrag selbstverständlich erstatten, auch wenn sich die Prüfung Ihrer Rückforderung bis in das Jahr 2015 erstrecken sollte. Deshalb verzichten wir hiermit auf die Einrede der Verjährung, allerdings nur für den Fall, dass der Erstattungsanspruch zum Zeitpunkt des Eingangs Ihres Briefes nicht bereits verjährt war." Der Brief wurde elektronisch erstellt und daher nicht unterschrieben.

    So - kann ich mich jetzt beruhigt zurücklehnen und der Dinge harren, die da kommen, oder sollte ich doch den Ombudsmann einschalten? Die Nachfrist, die ich letzte Woche gesetzt hatte, läuft heute ab.

    Ich muss jetzt nochmal fragen.
    Hatte letzte Woche den Zwischenbescheid der Deutschen Bank im Briefkasten
    "...Ihre Anfrage werden wir so schnell wie möglich bearbeiten und prüfen. Bei positivem Ergebnis werden wir den Rückforderungsbetrag selbstverständlich erstatten, auch wenn sich die Prüfung Ihrer Rückforderung bis in das Jahr 2015 erstrecken sollte. Deshalb verzichten wir hiermit auf die Einrede der Verjährung, allerdings nur für den Fall, dass der Erstattungsanspruch zum Zeitpunkt des Eingangs Ihres Briefes nicht bereits verjährt war." Der Brief wurde elektronisch erstellt und daher nicht unterschrieben.

    So - kann ich mich jetzt beruhigt zurücklehnen und der Dinge harren, die da kommen, oder sollte ich doch den Ombudsmann einschalten? Die Nachfrist, die ich letzte Woche gesetzt hatte, läuft heute ab.

    Neues von der Deutschen Bank!


    Wie gestern telefonisch zugesagt, bekam ich heute dieses Schreiben.
    @
    Nimsay


    Ah, danke.
    Diesen Brief hatte heute (oder gestern?) auch schon jemand gepostet. Das wird wohl der Schrieb sein, den mir mein Bankberater auch für die nächsten Tage "versprochen" hat.


    Wie verfährst Du jetzt weiter? Schaltest Du trotzdem Anwalt oder Ombudsmann ein?


    Hatte gestern noch eine Nachfrist bis 8.12 gegeben, danach wollte ich die Sache aber an den Ombudsmann weitergeben. Sollte zwischenzeitlich dieser Zwischenbescheid eingehen, bin ich mir nicht mehr sicher, wie ich weiter verfahren soll?!

    Mein Bankberater hat mir gerade per Mail mitgeteilt, dass es "aufgrund der Vielzahl vonRückforderungsanträgen zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommt." In den nächsten Tagen würde ich einen Zwischenbescheid bekommen.


    Nochmals die Frage - wenn da etwas à la „Deshalb verzichten wir hiermit auf die Einrede der Verjährung, allerdings nur für den Fall, dass der Erstattungsanspruch zum Zeitpunkt des Eingangs Ihres Briefes nicht bereits verjährt war“ steht, sollte ich trotzdem noch den Ombudsmann einschalten? Erste Frist ist am 1.12. ohne jegliches Rühren verstrichen, habe noch eine Nachfrist bis 8.12. gesetzt.

    Hi,
    ich bin irgendwo zwischen hoffnungsvoll und frustriert wenn ich lese dass es bei den meisten betreffend Santander "nur" noch um die Zinsen geht. Meine Schreiben Richtung Targo und Santander sind am 31.10 raus und ich habe noch keinen Cent gesehen; keine BeA.Gebühren, geschweige denn Zinsen... das finde ich gemessen an dem was ich hier lese echt lang! Wartet noch jemand schon so lange wie ich?


    Hast Du eine Frist gesetzt? Weitere Schritte eingeleitet?

    @Nimsay


    Bin gerade vom Filialleiter meiner (alten) Bank, der Deutschen Bank, zurückgerufen wurden.


    Dieser war sehr auskunftsfreudig und schaute für mich nochmals im System nach, nach nichtmal einer Minute konnte er mir sagen das mein Zwischenbescheid am 28.11. von der Poststelle verschickt wurde und ich in spätestens Morgen haben sollte.
    Kann ihn dann ja gleich mal hochladen wenn es hilft.


    Ist das derselbe Brief wie der, den David gepostet hat? (s. unten)





    Warst Du beim Anwalt oder gehst noch?


    Ich habe der Deutschen Bank jetzt noch eine Frist bis Montag, 8.12., gesetzt, danach gehen die Unterlagen direkt an den Ombudsmann.
    Jetzt habe ich aber doch noch 2 Fragen:
    - Sollte ich einen ähnlichen Brief, wie den oben bekommen - trotzdem Ombudsmann einschalten?
    - Was genau tut denn der Ombudsmann? Ich weiß, dass mit Einschaltung die Verjährung gestoppt ist, aber wie geht es dann weiter?


    Niemand bei der Deutschen Bank oder einfach total ignoriert worden?
    Möchte jetzt noch per E-Mail und Fax eine Nachfrist setzen - ist der 5.12. zu kurzfristig?

    Hallo,


    ich habe bisher auch nur mitgelesen, benötige nun aber auch Tipps, wie ich am besten weiter vorgehe:


    Habe/hatte 3 Kredite bei der Deutschen Bank (meiner Hausbank), für die ich die BG zurückgefordert habe. Hatte für jeden ein Schreiben bzgl. Rückzahlung aufgesetzt, Frist 1.12. Abgeschickt am 7.11. per Einschreiben, das ist am 10.11. eingegangen (Quittung habe ich erhalten).
    Ich habe aber noch GAR NICHTS von der DB gehört - kein Brief, dass die Schreiben eingegangen sind, kein Standardbrief, von einer Zahlung ganz zu schweigen.


    Wie gehe ich jetzt am besten vor? Noch mal direkt vorbeigehen, Kundenberatertermin vereinbaren - oder direkt Ombudsmann oder Anwalt einschalten? Wenn letzteres - welchen von beiden? Es handelt sich alles in allem um ca. 1300 €.


    Danke für Eure Hilfe und viele Grüße,
    Nimsay