Alles anzeigenNochmal zur Commerzbank:
Ist denn dieser Satz nicht wirklich ausreichend ?
Daher verzichten wir auf die Geltendmachung der Einrede der Verjährung,
sofern das Bearbeitungsentgelt ab dem 1. Januar 2005 belastet bzw.
bezahlt worden ist.
Da steht zwar nicht, dass sie die Forderung anerkennen, aber aufgrund Verzicht Einrede Verjährung besteht dann doch auch noch 2015 die Möglichkeit der Klage, oder ?
Das fragen sich hier schon mehrere, bisher gab´s aber noch keine gesicherte Auskunft.
Ich sträube mich auch ein wenig, die Sache an einen Anwalt oder OM zu geben, da die DB ebenfalls ein Schreiben mit dieser Formulierung geschickt hat und es sich um meine Hausbank handelt.