Da Ihre Frau noch studiert, kann sie selbst keine Ausgaben im Sinne der doppelten Haushaltsführung geltend machen - sie ist ja keine Arbeitnehmerin.
Hallo Britta,
denkst du, dass man mit einbehaltenem Kindergeld argumentieren kann? Wenn mir die Eltern das Kindergeld nicht überwiesen haben, dann beteilige ich mich doch automatisch an den Kosten der Lebensführung?!
Danke schon mal.