@uffi na um 17 Uhr ist das genauso....
Beiträge von Rudiratlos
-
-
hab dem auch noch die 3x30 Euro je Vertrag = 90 Euro Kosten mitgeteilt, nun hab ich die Schanautze endgültig voll
-
@Uffi74 naja um diese Uhrzeit , glaubst du wirklich dass da noch Sachbearbeiter am anderen Ende der Telefonnetzstrecke sitzen? Ich nicht. Ich lass jetzt den Rest über den Ombudsmann laufen hab dem gerade ne mail geschickt dass ich keine Lust mehr habe auf weitere Schreiben an die Targo...
-
Ombudsmann hätte es auch getan! Ohne Kosten!
-
die ja erst im Dezember 2014 erfolgt ist!
-
Ich meine die Nutzung endet doch nicht mit Auflösung des Kreditvertrages sondern mit dem Tag der Erstattung der Bgs oder doch?
-
UPDATE TARGO
Nach einer erneuten mail am 31.12.14 an sogehtbakheute@targobank.de erhielt ich doch tatsächlich gestern abend eine mail von denen, die Bearbeitung erfolgt in Kürze. Heute Eingang einer Zahlung, Betreff "BG", müssten Zinsen sein.
Aufgepasst:
Kredit im Mai 2004, bis heute keine Antwort auf mein Erstattungsbegehren zu diesem Vertrag, auch keine Erstattung
neuer Kredit in 2007 mit BG, BGs wurden erstattet
neuer Kreditvertrag in 2008 mit BG, BGs wurden erstattet, dann
in 2011 neuer Kreditvertrag OHNE BG, der noch 1 Jahr läuftNachdem ich nun nochmals ( das vierte mal ) die BGs für 2004 und Zinsen für alle BGs angefordert hatte kam nun diese Zahlung
ich habe mal ein wenig gerechnet, wenn ich das richtig sehe dann haben sie die Zinsen von 2007-2008 und vom dritten Vertrag von 2008 bis 2011 berechnet
das kann doch so nicht richtig sein! Effektiv haben sie ja die BGs der beiden Verträge aus 2007 und 2008 erst in 2014 erstattet, auch wenn sie in 2011 keine BGs berechnet haben, müssen die doch trotzdem Zinsen für die Nutzung meines Geldes bis 2014 zahlen, is doch richtig oder?
Anders kann ich mir diese anteilige Erstattung nicht erklären, kommt auch bis auf 20 cents hin
-
was meint ihr zudem dazu:
in meinen Verträgen wurden jedes mal folgende Kosten berechnet im Original:
"Kosten 30 Euro"
sind die auch unberechtigt weil ja schon Zinsen berechnet werden?
LG
Rudi -
bin mir da jetzt unsicher
die Kohle haben sie bekommen und einbehalten, bis zur Aufstockung da haben sie die Kohle (die BG von dem Vorvertrag ist da drin) erneut bekommen und Zinsen auch, ich weiss auch nicht bin da überfordert....
-
wobei wenn aufgestockt wurde dann hat man nur die Zinsen gezahlt bis zum Aufstockungsdatum, insofern ist bei Aufstockungen das bin ich der Meinung korrekt dass dann tatsächlich auf die Aufstockungstage die Zinsen berechnet und dann neu berechnet werden müssen.....
jemand anderer Meinung?
-
@heady das is ja auch ein BRÜLLER!
nunja Leute lasst Euch nicht mit Teilerstattungen für Zinsen abspeisen, gebt den ganzen Kram zum Ombudsmann, Zinsen kann jeder berechnen auch der! Und die Zinsen sind bis zu dem Tag zu berechnen an dem die ERSTATTUNG DER BG ERFOLGTE NIX ANDERES ICH HABE GESPROCHEN!
-
allen einen guten Rutsch mit BGs und Zinsen ins neue Jahr!
Euer Rudiratlos
-
@Hardcore lass es, nur meine meinung, kohle wirst du dann bekommen, nur wann ist die Frage
-
Hinweis für alle die einen RA eingeschaltet haben: Diese versäumen leider viel zu oft die Vollmacht die auf sie ausgestellt sein muss den Schreiben beizufügen, das verzögert natürlich alles....
nur meine Erfahrungen aus meinem Arbeitsbereich...
-
Meine Erfahrungen:
Santander und Postbank Daumen hoch!
Targo zahlt auch BG, Zinsen muss man nachfordern auch wenn man diese im Schreiben bereits angefordert hat deshalb Daumen waagerechtIck freu mir auf meine Zinsen!
Vertrag aus Mai 2004 wurde bis heute noch nicht reagiert, erstes Schreiben ist vom 13.11.2014
Fall ist komplett beim Ombudsmann
2 BGs ohne Zinsen bereits erstattet, der drite fehlt immer noch
Frohe Weihnachten allen!
-
achja Mediengott hattest ja geschrieben jünger als 2007
was ich noch nicht begriffen hab was ist mit den RSV? Kann man die auch beanstanden?
-
@Mediengott von wann sind deine Verträge genau? Ich hab einen aus Mai 2004
-
Käse ich geb das nich an warum ? Ich zahle ja schliesslich auch immer noch fleissig das liesse sich gegenrechnen....da muss mir der Staat dann eher noch Steuern für erstatten
KoenigKunde: Top Post!
anscheinend kann das niemand hier beantworten.....
-
und die Kirchensteuer erst
-
aber ob das im Vertrag steht kannst du mir nicht beantworten oder? Wie ist es denn bei allen anderen, die BGs wurden doch nicht mit der ersten und zweiten Rate verrechnet oder doch? Ich glaube nicht dass das iwo festgehalten ist die haben ihre Bruttosumme und buchen die Rate ab, machen da doch keinen Unterschied ob nun die BGs abgerechnet werden oder doch....!!!!???