zu finden auf Targobank.de, darauf hat mich die nette Dame aufmerksam gemacht:
Bearbeitungsgebühren
Die Kundinnen und Kunden der TARGOBANK können sich sicher sein,
dass berechtigte Rückforderungen aufgrund der BGH Urteile vom 13. Mai
und vom 28. Oktober 2014, die bis zum 31.12.2014 schriftlich bei uns eingehen,
erstattet werden. Das beinhaltet einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung.
Dies gilt natürlich unter der Voraussetzung, dass bei Eingang des
Rückforderungsbegehrens ein möglicher Erstattungsanspruch noch nicht verjährt war.
Bitte wenden Sie sich schriftlich unter Angabe von Kreditkontonummer und
Bankverbindung für eine eventuelle Rückzahlung an:
TARGOBANK AG & Co. KGaA
Postfach 10 02 28
47002 Duisburg
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.
Sie erhalten auf jeden Fall ein Antwortschreiben von uns. Bis dahin bitten wir Sie um
etwas Geduld.