@A.T.
Einfach das Schreiben der Verbraucherzentrale nehmen, individualisieren und BG nebst Zinsen einfordern von der Bank, per Einchreiben losschicken gegen Rückschein.
Interessant was die Targo da schreibt auf FB, ich zitiere aus dem op.a. Post:
"TARGOBANK Liebe Community, wir können Ihre Ungeduld und Ihre
Unsicherheiten nachvollziehen. Wir haben zusätzliche Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter für die Erfassung der Ansprüche freigestellt. Die
Rückerstattungszahlungen aufgrund des ersten BGH Urteils erfolgen
bereits seit Juli. Die Kollegen arbeiten mit Hochdruck daran, alle
Rückforderungswünsche aufgrund des BGH Urteils von Ende Oktober zu
prüfen und zu bearbeiten. Sie können sich sicher sein, dass berechtigte
Rückforderungen, die bis zum 31.12.2014 schriftlich bei uns eingehen,
erstattet werden. Diese laufen nicht in die Verjährung. Uns erreicht
eine hohe Zahl von Rückerstattungsforderungen. Die Prüfung und
Bearbeitung der Rückforderung wie auch die Überweisung des
Erstattungsbetrags kann deshalb noch etwas dauern. Die ersten
Gutschriften erfolgen jetzt und werden in der nächsten Woche auf dem
Konto der Kunden sein. Zusätzlich werden Bestätigungsschreiben über die
Auszahlung versendet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir hier
an dieser Stelle nicht im Einzelfall sagen können, wann die Gutschriften
genau erfolgen. Wichtig ist, dass sie erfolgen. Wir bitten um Geduld
und hoffen auf Ihr Verständnis, Ihr TARGOBANK Social Media Team".
Dafür haben wir Verständnis liebe Targo, aber warum verschickt ihr nicht gleich vernünftige Schreiben anstatt sehr allgemein formulierter Texte die auch noch Schreibfehler beinhalten?
Mich würde mal interessieren ob schon jemand BG und Zinsen für Verträge vor 2011 erstattet bekommen hat von der Targobank?