Beiträge von Rudiratlos

    Targo, was ich festgestellt habe: die filtern anscheinend die Verträge die maximal 3 Jahre alt sind, sprich 2011 -2014, für 2011 hat mein Kollege ein Schreiben mit Ankündigung der Erstattung mit Betragsnennung erhalten, für seinen anderen Vertrag der älter ist noch kein Schreiben....


    Warum soll das verjährt sein? Hm? 10 Jahresfrist endet am 31.12.14 für 2004!!!

    BITTE UM ANTWORT: In dem Schreiben der Targobank was meinen die bitteschön mit Leistungen? Dass ich arbeitslos geworden bin und dann die Versicherung eingetreten ist mit den Raten? Oder dass ich gestorben bin und die Restschuldlebensversicherung dann gezahlt hat? Etwas anderes kann ich mir nicht vorstellen

    naja kommt Leute ist klar dass die so wenig Verwaltungsgebühren damit haben wollen wie möglich, vielleicht geben sie alles in eine DatenBank ein und dannn kawummm.....ich glaub aber auch nicht an den Weihnachjtsmann, doch ich glaube daran dass die Banken diese Gebühren erstatten werden, auch WENN SIE DAS NUR AUS KULANZ OHNE ANERKENNUNG EINER RECHTSPFLICHT TUN was ist schon der BGH ????!!!!! Ich finde Kulanz auch viel besser!

    davon könnt ihr euch auch nix kaufen wichtig ist vor allem dass ihr einen Nachweis habt dass das Schreiben dort eingegangen ist, ansonsten kann man nur hoffen dass die Targo auch wenn sie die Rechtswirksamkeit eines Bundesgerichtshofes nicht anerkennt wenigstens aus Kulanz eine Erstattung vornimmt


    ischdochrischtischoda?


    das wäre ja klasse wenns denn so ist, leider ist das nur eine mündliche Info, aber man kann darauf vertrauen, oder sollte man das lieber nicht? Ich werde sonst auf jeden Fall dieses Jahr noch den Ombudsmann einschalten, ich warte dann noch bis zum 15.12.14, dann kann ich das immer noch tun

    Gut wäre wenn nochmal die Urteile zusamengestellt werden bei denen entschieden wurde dass auch die Zinsen erstattet werden müssen, eins hatte ich vorhin hier im Board gefunden ich zitiere aus einem Post:


    "Entgegen der Auffassung Ihres Hauses Auffassung besteht jedoch ein Anspruch auf Verzin­sung des Entgeltes. Das Landgericht Bonn führt in seinem Urteil vom 16.04.2013 (8 S 293/12) hierzu aus:Die Kläger haben gegen die Beklagte zudem einen Anspruch gemäß §§ 818 Abs. 1 Hs. 1, 246 BGB auf Zahlung von Zinsen in Höhe von 4,59 EUR, ausgehend von ei­nem Zins in Höhe von 4%, gerechnet ab dem spätesten Zeitpunkt des unstreitigen Vertragsschlusses am 10.03.2012 bis zum 13.04.2012. Die Pflicht zur Herausgabe des Erlangten erstreckt sich auch auf die vom Bereicherten gezogenen Nutzungen. Dass die Beklagte aus dem Geld tatsächlich Nutzungen gezogen hat, wird aufgrund ihrer Stellung als Geldinstitut vermutet (Sprau, in: Palandt, BGB, 71. Aufl., § 818 Rn 10).Dieser Auffassung hat sich der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 13.05.2014 (XI ZR 170/13) angeschlossen."Mehr hierzu bei: Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern - Seite 77 - Geld zurück - Finanztip-Community

    Hallo, bin neu hier und möchte mal danke an alle sagen die hier Infos weitergeben.

    Mein Kolllege hatte 2 Verträge bei der Targo einen aus 2011 und einen aus der Zeit davor. Ich hatte 3 Verträge in der Zeit von 2004-2010. Wir haben fast zeitgleich unser Musterschreiben losgejagt, die Targo hat uns beide am 27.11.14 angeschrieben. Beim Kollegen heisst es dass sie die BA für den Vertrag aus 2011 überweisen, von Zinsen keine Spur, auch der ältere Vertrag wurde mit keinem Wort erwähnt. Bei mir heisst es nur „aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht blabla erstatten wir....naja den Text kennt ihr ja schon. Auch kein Wort von Zinsen. Und wann werdet ihr denn bitte liebe Targo ? In 2015 ? Oder 2016, oder noch später? Vielen Dank an dieser Stelle an die Targo für die Hinweise zum Schluss von wegen Ombudsmannverfahren. Ich gebe euch noch eine Chance mit einem neuen Schreiben und einer Frist von 7 Tagen, wenn nicht dann.....dann eben Ombudmannverfahren, wie ihr wollt. Da ich noch heute meine Raten an euch zahle (der aktuelle läuft bis Anfang 2016) werde ich selbstredend auch für alle Jahre meine Zinsen zurückverlangen die ich für die BA noch heute zahle!

    Mein Kollege hatte auch einen bei der Santander, die haben ihm auch mitgeteilt dass sie erstatten, natürlich ohne Zinsen.