Beiträge von Alamo

    Hallo zusammen,


    ich besitze einen BHW Bausparvertrag, gestern flog mir das Kündigungsschreiben ins Haus.


    Hier einige Details zum Bausparvertrag und mir:


    Bausparkasse: BHW
    Tarif D4
    Allgemeine Bausparbedingungen vom 01.01.1995
    ca. 10 Jahre in der Zuteilung
    Die Bausparsumme ist noch nicht erreicht. Zum Erreichen der Bausparsumme fehlen noch ca. 12000€.


    Ich bin rechtsschutzversichert (und habe sehr viel Zeit :) ).


    Bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg habe ich mich bereits vor informiert.


    Auszug aus dem BGH-Urteil vom Februar 2017:


    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn nach den vertraglichen Vereinbarungen der Bausparer z.B. im Falle eines (zeitlich begrenzten) Verzichts auf das zugeteilte Bauspardarlehen und nach Ablauf einer bestimmten Treuezeit einen (Zins-)Bonus erhält. In einem solchen Fall ist der Vertragszweck von den Vertragsparteien dahingehend modifiziert, dass er erst mit Erlangung des Bonus erreicht ist, so dass auch erst zu diesem Zeitpunkt ein vollständiger Empfang des Darlehens im Sinne des § 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB aF anzunehmen ist.“ (BGH XI ZR 272/16 Rz 84, BGH XI ZR 185/16 Rz 81).


    Beim Tarif D gab es ja die Möglichkeit zwischen einzelnen Guthabens Zinsen zu wählen. Auch nachträglich.


    Weiterhin bekommt man für jedes Jahr, indem ich das Darlehen nicht in Anspruch genommen wird, eine Gutschrift auf die Abschlussgebühr.


    Also ging es hier nicht nur um ein Bauspardarlehen sondern auch um den Renditezins und die Wertanlage des Bausparguthabens.


    Lohnt es sich nach dem BGH Urteil vom Februar 2017 noch dagegen vorzugehen? Gibt es schon positive Beispiele?


    Vielen Dank vorab!