Beiträge von markusb78

    @Altsachse
    Welche Voraussetzungen muss man haben um eine NV-Bescheinigung zu erhalten?


    zu deiner Aussage "die Kosten müssen geringer sein"... Ein kleines Beispiel.
    Angenommen ich habe 50 Euro steuerrelevante Kapitalerträge (also deutlich unter 801 €) und eine Order bei meiner Bank kostet 5€. Da macht es doch sicher Sinn, soviel Fontanteile zu verkaufen sodass ca. (801€-50€-2x5€=) 701 € an Gewinn in diesem Jahr erzielt werden. Und nach dem Verkauf können die selben Anteile wieder gekauft werden. Macht das Sinn? Oder vergesse ich da etwas?
    Sicherlich hat man beim erneuten Ankauf ein Verlust da der kaufpreis immer höher ist als der Verkaufspreis, aber solange der niedriger ist als die 701 Euro macht das doch eigentlich Sinn.
    Danke für eure Meinungen.

    Hallo Leute.
    Wenn ich schon mal da bin würde ich gerne noch eine Frage an die Profis stellen.
    Ich zahle ja dieses Jahr relativ wenig steuern auf die Fonderträge. Bzw ich bezahle nichts, weil die Beträge deutlich unter dem Feiertag liegen.
    Die Kursgewinne sind zwar deutlich mehr aber diese werden ja erst beim Verkauf fällig.
    Nun die Frage: macht es steuerlich Sinn, die Aktien immer wieder mal zu verkaufen, sodass ich durch die Kursgewinne die 801 Euro auch voll ausschöpfen kann?
    Und kurz danach könnte ich die Aktien ja wieder neu kaufen.
    Grüße, Markus

    Ja so ist das. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Steuerbescheinigung waren die Einträge alle 0 Euro. Damit muss ich die Daten aus dem Bundesanzeiger nehmen.
    Jedoch habe ich irgendwo gelesen, dass das Finanzamt die Quellensteuer nur akzeptiert wenn das im original Dokument von der Bank angegeben ist.
    Demnach akzeptiert der Fiskus das wohl nicht, wenn ich mich nur auf die Daten des Bundesanzeigers beziehe.
    Ich werde es dann sehen was das Finanzamt sagt.

    Ich will eure Hilfe ja nicht über-strapazieren :) aber ich hätte da noch eine Verständnisfrage, die für euch vermutlich sehr trivial ist.


    Auf einer dieser Abrechnungen steht keine Angabe zur gezahlten Quellensteuer, sonder da steht:
    "Bei Teilthesaurierungen kann die Steuerpflicht durch die Barausschüttungskomponente abgegolten sein. In diesen Fällen wurde auch die ggf. ausgewiesene anrechenbare Quellensteuer bereits im Rahmen der Ausschüttung berücksichtigt."


    Für mich bedeutet das nun, dass ich hier beim Fiskus keine Quellensteuer anrechnen lassen kann.
    Sehe ich das Richtig?

    Danke Leute!


    Ihr habt mir sehr geholfen. Habe auch mal im Bundesanzeiger gesucht und die nötigen Infos gesehen. Den Tipp hätte die Dame von der Bank mir allerdings auch geben können.


    Ich hatte bisher auch immer den Denkfehler das ich annahm die Kursgewinne ebenfalls in die StErk schieben zu müssen. Aber wäre eigentlich auch zu kompliziert gewesen)).


    Wenn ich das nun richtig sehe habe ich für steuer 2016:
    1 Fond mit 6,77 je Anteil
    1 Fond mit 0,00 je Anteil
    Und 2 weitere Fonds sind nicht für 2016 relevant da Ich erst nach dem Stichtag gekauft habe und der nächste Stichtag erst in 2017 kommt.


    Besten Dank!

    Okay danke schon mal für eure schnellen Antworten.


    Ich muss nochmal mein Problem etwas präzisieren :


    Ich habe 4 ausländische Fonds im Depot. In der JahressteuerBescheinigung werden 2 davon aufgelistet. Aber für alle Felder für die KAP steht 0,00 Euro.
    Auch steht in diesem Dokument, dass "zum Zeitpunkt der Erstellung nicht alle Daten verfügbar waren. Ich müsse aber aus gesetzlichen Gründen alle Daten angeben." Schon mal super! :(


    Bei der Bank angerufen heißt es, "kann man nix machen". Und dies Dokument kann auch nicht nochmal ausgestellt werden.


    Stattdessen bekam ich die Empfehlung die Erträge über ein zusätzliches Dokument namens "Erträgnisgutschrift aus Wertpapieren" für die Steuererklärung nehmen. Dieses Dokument gibt es jedoch wieder mal nur bei 2 von 4 meiner Fonds, da die Infos noch nicht an die Bank geliefert worden sein sollen. Und zu allem Übel steht in einem dieser zwei vorhandenen Dokumenten wieder überall 0,00 Euro. Geschweige denn eine Angabe wieviel Quellensteuer hier bezahlt wurde. Das steht da auch nicht drin. :(


    Aber selbst wenn ich alle diese vier Dokument (eins für jeden Fond ) hätte, wüsste ich nicht wie ich das in die KAP der Steuererklärung eintragen soll.


    Zumal muss ich doch nicht nur AusschüttungsErträge versteuern, sondern auch normale Kursgewinne. Oder liege ich da falsch?


    Der Kurs ist von 3 der Fonds nämlich zwischen 8 und 10% gestiegen. Ist das nicht auch ein Gewinn den ich dem Finanzamt angeben muss? Und diese Beträge sind deutlich höher als die paar Euros die als "Ausschüttungsbetrag pro Stück" in dem (bei mir verfügbaren Dokument) angegeben sind.


    Freue mich auf eure Antworten! :) und auf das Jahr 2018 wo das einfacher werden soll.


    Danke euch!

    Sehr geehrtes TF-Team, hallo community.


    Ich habe den TF Beitrag "Mit thesaurierenden Fonds Erträge direkt wieder anlegen" aufmerksam gelesen. Leider kann ich den Inhalt teilweise nicht bestätigen.


    Ich besitze bei der Onvista Bank ausländische thesaurierende Fonds. Mir wurde auch eine Jahressteuerbescheinigung bzw. Jahresabrechnung geschickt, jedoch gibt es dort keinerlei Beträge. Diese Bescheinigung enthält ein paar meiner Fonds und als Betrag steht überall 0,00 €...


    Ich habe bei der Bank angerufen und mir eine kostenpflichtige detaillierte Jahresabrechnung schicken lassen... auch hier finde ich keine Auflistung meiner Dividenden. Geschweige denn wie in Ihrem Beitrag gesagt: "Am Ende des Jahres erhalten Sie von Ihrer Depotbank eine Jahressteuerbescheinigung, aus der Sie entnehmen können, welche Erträge angefallen sind und wo in der Anlage KAP Sie diese eintragen müssen. ....Auch (die anrechenbare Quellensteuer) weist Ihnen Ihre Onlinebank oder Ihr Broker in der Jahressteuerbescheinigung aus. Sie sollten den Betrag ebenfalls in der Anlage KAP angeben."
    => Das wäre ja einfach zu schön gewesen.


    Was kann ich nun tun? Mehr als dort anrufen und mir kostenpflichtig die Detailübersicht zuschicken zu lassen kann ich wohl kaum tun!? Ich sollte schon so langsam meine Steuererklärung durchführen. Kann mir jemand Helfen?


    Grüße, Markus

    Sehr geehrtes TF-Team, hallo community.


    Ich habe den TF Beitrag "Mit thesaurierenden Fonds Erträge direkt wieder anlegen" aufmerksam gelesen. Leider kann ich den Inhalt teilweise nicht bestätigen.


    Ich besitze bei der Onvista Bank ausländische thesaurierende Fonds. Mir wurde auch eine Jahressteuerbescheinigung bzw. Jahresabrechnung geschickt, jedoch gibt es dort keinerlei Beträge. Diese Bescheinigung enthält ein paar meiner Fonds und als Betrag steht überall 0,00 €...
    Ich habe bei der Bank angerufen und mir eine kostenpflichtige detaillierte Jahresabrechnung schicken lassen... auch hier finde ich keine Auflistung meiner Dividenden. Geschweige denn wie in Ihrem Beitrag gesagt: "Am Ende des Jahres erhalten Sie von Ihrer Depotbank eine Jahressteuerbescheinigung, aus der Sie entnehmen können, welche Erträge angefallen sind und wo in der Anlage KAP Sie diese eintragen müssen. ....Auch (die anrechenbare Quellensteuer) weist Ihnen Ihre Onlinebank oder Ihr Broker in der Jahressteuerbescheinigung aus. Sie sollten den Betrag ebenfalls in der Anlage KAP angeben."
    => Das wäre ja einfach zu schön gewesen.
    Was kann ich nun tun? Mehr als dort anrufen und mir kostenpflichtig die Detailübersicht zuschicken zu lassen kann ich wohl kaum tun!? Ich sollte schon so langsam meine Steuererklärung durchführen. Kann mir jemand Helfen?



    Grüße, Markus