Super, noch mals vielen Dank für die ausführliche Info - verstehe also das es ein Einmaleffekt gewesen sein sollte. Es ist für einen Laien recht schwer die relevanten Passagen aus dem GB zu identifizieren. Dank Deiner Unterstützung weiß ich ja nun worauf ich achten muss. DANKE! Und ja die Ausschüttungen bzw. Entnahmen sind wirklich okay.
Beiträge von DrKlose
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Super, vielen Dank für die ausführliche Antwort - leider sind meine Befürchtungen bestätigt. Mal sehen was 2016 mit der Beteiligung passiert. Heute bin ich schlauer und würde sicher der Empfehlung des Beraters von damals nicht mehr folgen,
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Hallo liebe Community,
ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Es geht um die Besteuerung von geschlossenen Immobilienfonds. Wir haben Anteile am Fonds MERKENS XXIII, bisher war alles gut, der Fonds hat regelmäßig "ausgeschüttet" und laut Steuerbescheinigung sind nur wenige Einnahmen angefallen.Nun haben wir in den letzten Tagen eine nicht unbeachtliche Steuernachzahlung von Finanzamt für 2015 bekommen - in der Erklärung konnten wir die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung noch nicht angeben da zum Zeitpunkt unbekannt. Kein Problem man kann ja "FA" ankreuzen - das wird der Gewinn von Amts wegen ermittelt sobald das für den Fonds zuständige Finanzamt die Meldung weitergibt.
Wie auch immer als Gewinn aus G&V wurden ca. 1600€ angegeben, die so wie ich es verstanden habe mit dem persönlichen (Grenz-)Steuersatz zu versteuern sind, daher die Nachzahlung.
Die steuerfreie Ausschüttung für 2015 war aber geringer als die zu zahlenden Steuern auf die Gewinne aus V&V. Was ich nun nicht verstehe - wo bleiben die Gewinne, wenn die nicht ausgezahlt werden? Steigt der "Fondswert" bzw. der zu erwartende (steuerfreie)Verkaufserlös am Ende der Laufzeit? Wollen nun nicht jedes Jahr Steuern zahlen und geringe Ausschüttungen bekommen - oder habe ich einen Denkfehler?
Wäre dankbar für ein paar klärende Worte.