Beiträge von Johnny

    Hallo,


    meines Erachtens ist die Vorgehensweise der Bausparkasse korrekt - die Formulierung in den ABB ("monatlicher Sparbeitrag") gibt das her. Aus Sicht der BSK ist diese neue Restriktion doch nachvollziehbar und der seit Jahren andauernden und weiter bestehenden "Nullzinsphase" geschuldet. Der Tarif von Ihnen hat eine laufende Guthabenverzinsung von 3 %. Da bleibt man natürlich gerne investiert. Der Darlehenszins beim Tarif beträgt wiederum 5 %. Wer ruft zu dieser Kondition ein Darlehen ab? Wo sollen dann die notwendigen Erträge herkommen?


    Die konsequente Umsetzung der Formulierung in den ABB führt zu geringeren Zinsaufwendungen. Das muss dann natürlich für alle betroffenen Verträge gelten; also auch für Verträge mit "bescheidenen Bausparsummen"!


    Wenn Sie sich tatsächlich ernsthaft Sorgen um eine Insolvenz machen, so sollten Sie sich das Guthaben von Ihrem Vertrag zeitnah auszahlen lassen.


    Mit besten Grüßen


    Johnny

    Hallo Babette,


    "schlimmer gehts nimmer" würde ich nicht unterschreiben!
    M. E. hat alles seine Richtigkeit. Du hattest einen Bausparvertrag über eine Summe von 50.000 Euro abgeschlossen, der bei Darlehensverzicht eine rückwirkende Verzinsung von bis zu plus 1,5 % vorsah. Voraussetzung für den Bonuszins ist also, dass ein Darlehensanspruch noch vorhanden ist - dieser muß wohl noch mind. 1.000 Euro betragen.
    Laut Deinen Angaben war Dein Vertrag inkl. der Zinsen für das laufende Jahr zum Zeitpunkt der Auflösung voll bespart; damit bestand eben kein Darlehensanspruch (von mind. 1.000 Euro) - und damit kein Anspruch auf den Bonuszins - mehr!
    Dass die Bausparkasse ggf. früher trotzdem aus Kulanzgründen bei voll besparten Verträgen zusätzliche Bonuszinszinsen zahlte und jetzt eben nicht mehr, hat doch keine Relevanz und ist m. E. aufgrund der schon langjährigen Nullzinsphase nachvollziehbar.


    Also: Kein Betrug!


    Alles Gute


    Johnny