Beiträge von walterswdf2

    Jedenfalls, hab ich inzwischen dies gefunden:



    https://www.hk24.de/produktmar…nung-umzugskosten/1167814


    Für sonstige Umzugskostenauslagen nach § 10 BUKG sind Pauschbeträge vorgesehen, die neben den übrigen und nachgewiesenen Umzugskosten zu gewähren sind. Diese sind nach dem Familienstand gestaffelt, siehe unten angeführte Tabelle.[. . . .]


    "Sonstige Umzugsauslagen nach § 10 BUKG sind z. B. Trinkgelder an das Umzugspersonal, notwendige Anschaffung von Vorhängen, Rollos, Vorhangstangen usw. für Fenster, Auslagen für Elektrokochgeschirr bei unvermeidbarem Übergang auf elektrische Kochart, Abbau- und Anschlusskosten von Herden, Öfen, wieder verwendeten hauswirtschaftlichen Geräten, Anschluss- oder Übernahmekosten eines Fernsprechanschlusses, Auslagen für das Umschreiben von Personalausweisen und Personenkraftfahrzeugen einschließlich der Auslagen für das Anschaffen und Anbringen der amtlichen Kennzeichen."[. . . . ]


    Werden höhere Umzugskosten als die Pauschbeträge der BUKG nachgewiesen, so wird im Einzelfall geprüft, inwieweit es sich um Werbungskosten oder um nichtabziehbare Kosten der privaten Lebensführung (§ 12 Nr. 1 EStG) handelt.

    In Ihrer Link zur Thema Durchgangszimmer steht: "Nur ein durch Wände und Türen abgeschlossener Raum kann ein zum Abzug von Betriebsausgaben berechtigendes häusliches Arbeitszimmer i.S. der Regelung sein, denn ein solcher Raum ist die kleinste Einheit, über die sich eine nachprüfbare Aussage für die nahezu ausschließlich berufliche Nutzung treffen lässt (vgl. bereits BFH-Urteil vom 21. April 1994 IV R 98/93, BFH/NV 1994, 853, Rz 13)."


    Mein Zimmer ist "durch . . . Türen" abzuschliessen, allerdings durch zwei verschiedene Türen.

    1. Ich bin Selbstaendig und arbeite zu Hause. Mein Arbeitszimmer hat zwei Eingaenge (Flur und zur Zimmer neben an). Man hat mir gesagt es sei nicht erlaubt so ein Zimmer als Arbeitszimmer abzusetzen. Richtig?


    2. Meine Frau is Professorin an der Uni, wo sie ein Arbeitszimmer hat. Sie arbeitet aber sehr oft zu Hause. Kann sie (ein Teil) die Kosten fuer ihr Arbeitszimmer zu Hause absetzen?