Beiträge von Bernd

    Hallo zusammen,


    über Internetprotale findet man leider nichts, wenn man für eine kurze Laufzeit von einem Jahr eine Zwischenfinanzierung für einen Hausbau in der oben angegebenen Größenordnung sucht.


    Folgender hypothetischer Fall:
    Gesucht wird für die Zeitspanne zwischen Verkauf eines vorhandenen Hauses im Wert von ca. 700.000 Euro und den Restkosten für die Errichtung eines neuen Hauses eine Zwischenfinanzierung von maximal einem Jahr in Höhe von 260.000 Euro. Rückzahlung des Kredites sollte jederzeit möglich sein. Was würde das an Kreditkosten verursachen.


    Gruß, Bernd

    Hallo George,


    nein, nichts dergleichen. Wir haben nichts unterschrieben. In dem Schreiben der Sparkasse steht nur, dass der damalige Berater behauptet, mit uns ausdrücklich darüber geprochen zu haben, das uns wegen der kurzen Laufzeit (gemeint war eine Laufzeit bis zur Fälligkeit des Kaufpreises für unsere alte Immobilie, konkrete Laufzeit war aber nicht vereinbart), "in diesem speziellen Fall" eine Bearbeitunsgebühr berechnet werden mußte. Dem hätten wir zugestimmt. (Können wir uns nicht mehr daran erinnern). Weiter wird ausgeführt: "Lediglich die technische Umsetzung erfolgte aufgrund technischer Erfordnisse dann durch Eintragung im Dokument".
    Die Bearbeitungsgebühr ist uns mit der ersten Teilauszahlung verrechnet worden.


    Gruß, Bernd

    Guten Tag Britta,


    ich habe mit einer Sparkasse vor längerem einen Darlehensvertrag zur Zwischenfinanzierung eines Einfamilienhaues abgeschlossen. Das in Anspruch genommene Darlehen sollte zurückgezahlt werden können, wenn wir den Verkaufspreis für unser altes Haus erhalten würden. Die Sparkasse räumte uns als "besondere Vereinbarung" ein, dass das Darlehen jederzeit kündbar sei.
    Wir haben aufgrund der BGH-Urteile jetzt die Sparkasse angeschrieben und zur Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren aufgefordert. Das hat die Sparkasse abgelehnt. Sie behauptet, sie habe für uns seinerzeit ein "besonderes Vertragswerk" angefertigt, in dem "sogar auf die Einhaltung von Kündigungsfristen verzichtet wurde, damit das Darlehen jederzeit und ohne zusätzliche Kosten zurück gezahlt werden konnte". Die Sparkasse behauptet nun, dass mit uns vor Vertragsabschluss "ausdrücklich" darüber gesprochen worden sei, das sie in diesem "speziellen" Fall eine Bearbeitungsgebühr berechnen müssten. Dem hätten wir zugestimmt. Demzufolge würde es sich bei dem Bearbeitungsentgelt nicht um den Standardfall handeln, über den der BGH entschieden hätte. Es seien nur solche Gebühren behandelt und für unzulässig erklärt worden, die seitens eines Kreditinstitutes für die "Bearbeitung" eines Darlehens ohne weiter Begründung per AGB, also formulargemäß erhoben wurden. Auf unser Darlehen seien wegen der atypischen und individuell ausgehandelten Regelung die jüngste Rechtsprechung nicht anwendbar.


    Ist das tatsächlich so?


    Mit freundlichen Grüßen,
    Bernd