Hallo Herr Gamper,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich selbst bin noch in der Findungsphase, obwohl ich es als schwierig ansehe, als Einzelkämpfer auf der Grünen Wiese als Honorarberater zu starten und dann Familie etc. zu ernähren. Zum anderen ist dann auch erstmal ein hoher Kapitalpuffer für Marketing etc. von Nöten.
Zum Angebot von Herrn Steiniger:
Im Biometrie-Bereich (BU, Risiko, Dread-Desease etc.) oder KV-Voll wird er sicherlich nicht immer einen Nettotarif anbieten können, weil es schlicht und einfach kein Angebot gibt oder aber ein Courtagetarif günstiger oder besser geeignet ist.
Wenn er dann dem Kunden transparent die Kosten offenlegt und vielleicht mit Honorar verrechnet, ist das in Ordnung, aber ob er das auch so macht da habe ich meine Zweifel dran.
Das gilt im Übrigen auch für die Sach und KFZ-Tarife, weil es auf Nettoseite schlicht und einfach noch zu wenig Angebote gibt.
Zur Vergütung:
Hier muss natürlich jeder selber festlegen, welche Vergütung in welcher Form gewählt wird.
Als unlauter würde ich zum Beispiel die gängige Praxis bezeichnen, auf einen Nettotarif das gleiche Abschluss-Honorar zu nehmen wie bei einem Courtagetarif, bis 2014 waren dies 4 % der Beitragssumme, seit 2015 immer noch 2,5 %.
Im Übrigen halte ich einen Bezug auf eine Beitragssumme auch für unlauter und unfair, weil im Leben nichts linear verläuft und keiner weiß, ob in ein paar Monaten oder Jahren die Beitragzahlung erhöht, erniedrigt, oder ganz aufgegeben wird.
Bei einer Bu könnte man sich noch darüber streiten, weil der Verzicht auf die AP für den Kunden keinen großen spürbaren Vorteil bringt.
Eine prozentuale Vergütung in Bezug auf das Einkommen mag plausibel klingen, fair wäre m.E. aber eine Höchstgrenze zu definieren.
Zu überlegen wäre auch, ob man Honorarberatung auch für geringere Einkommensschichten anbietet, weil diese Bevölkerungsschicht nicht bereit für Honorarberatung ist und die Mittel für die Beratung nicht aufbringen kann. Siehe das Beispiel Großbrittanien.
Um die geringere Einkommensschicht zu schützen, ist nicht der Honorarberater sondern der Gesetzgeber gefordert. Zum Beispiel durch Förderung von mehr Transparenz, Abschaffung von gezillmerten Produkten und Kostenobergrenzen von Produkten.
Die monatliche Servicepauschale eines Honorarberaters könnte zum Beispiel bei max 50 EUR liegen, warum sollte ein Kunde mit 200.000 EUR Jahreseinkommen mehr bezahlen als ein Kunde mit 100.000 EUR? Mit welcher Berechtigung? Die Sachverträge werden im Zweifel bei beiden Kunden gleich viel Kosten. Und der Kunde mit 200.000 EUR bekommt doch den gleichen Service wie der Kunde mit 100.000 EUR, oder?
Die eventuelle Mehrberatung sollte dann natürlich über Stundensätze abgegolten werden, das ist fair.
Die Beratung und der Abschluss von Riester würde ich über eine Pauschale machen, 300 oder 400 EUR zum Beispiel. Der Aufwand ob der Kunde jetzt 20 EUR oder 162,17 EUR im Monat zahlt bleibt der gleiche.
Sparverträge auch mit Beratungspauschale + Servicepauschale auf das Guthaben (AuM).
Obwohl ich hier langsam die Gefahr der Robo-Advisor sehe, weil diese, seien wir mal ehrlich, es vielleicht besser machen können als es im Moment noch der Berater machen kann. Die IT-Möglichkeiten eines Robos machen es möglich.
Viele Grüße