Beiträge von Aragorn

    Hallo Zusammen,


    bei einem Schadenfall hat man bei Hepster die Obliegenheit, Schäden innerhalb von 14 Tagen nach Schadentag zu melden, sonst geht man leer aus.


    In meinem Fall handelt es sich um einen Verschleiß- bzw. Reparaturschaden und wurde abgelehnt. Die Schadenmeldung erfolgte 4 Wochen nach Rechnungsdatum der Werkstatt. Wäre der Schaden innerhalb der 14 Tage gemeldet worden wäre er versichert gewesen.


    Meint ihr es ergibt Sinn, gegen die Entscheidung bzw. die Obliegenheit anwaltlich vorzugehen. Finde die 14 Tage unzumutbar. Andere Versicherer haben diese Frist nicht und die Verbraucherinfos hat man ja auch nicht im Kopf.

    Hallo Herr Gamper,


    vielen Dank für Ihre Antwort.


    Ich selbst bin noch in der Findungsphase, obwohl ich es als schwierig ansehe, als Einzelkämpfer auf der Grünen Wiese als Honorarberater zu starten und dann Familie etc. zu ernähren. Zum anderen ist dann auch erstmal ein hoher Kapitalpuffer für Marketing etc. von Nöten.


    Zum Angebot von Herrn Steiniger:


    Im Biometrie-Bereich (BU, Risiko, Dread-Desease etc.) oder KV-Voll wird er sicherlich nicht immer einen Nettotarif anbieten können, weil es schlicht und einfach kein Angebot gibt oder aber ein Courtagetarif günstiger oder besser geeignet ist.


    Wenn er dann dem Kunden transparent die Kosten offenlegt und vielleicht mit Honorar verrechnet, ist das in Ordnung, aber ob er das auch so macht da habe ich meine Zweifel dran.


    Das gilt im Übrigen auch für die Sach und KFZ-Tarife, weil es auf Nettoseite schlicht und einfach noch zu wenig Angebote gibt.


    Zur Vergütung:


    Hier muss natürlich jeder selber festlegen, welche Vergütung in welcher Form gewählt wird.


    Als unlauter würde ich zum Beispiel die gängige Praxis bezeichnen, auf einen Nettotarif das gleiche Abschluss-Honorar zu nehmen wie bei einem Courtagetarif, bis 2014 waren dies 4 % der Beitragssumme, seit 2015 immer noch 2,5 %.


    Im Übrigen halte ich einen Bezug auf eine Beitragssumme auch für unlauter und unfair, weil im Leben nichts linear verläuft und keiner weiß, ob in ein paar Monaten oder Jahren die Beitragzahlung erhöht, erniedrigt, oder ganz aufgegeben wird.


    Bei einer Bu könnte man sich noch darüber streiten, weil der Verzicht auf die AP für den Kunden keinen großen spürbaren Vorteil bringt.


    Eine prozentuale Vergütung in Bezug auf das Einkommen mag plausibel klingen, fair wäre m.E. aber eine Höchstgrenze zu definieren.


    Zu überlegen wäre auch, ob man Honorarberatung auch für geringere Einkommensschichten anbietet, weil diese Bevölkerungsschicht nicht bereit für Honorarberatung ist und die Mittel für die Beratung nicht aufbringen kann. Siehe das Beispiel Großbrittanien.


    Um die geringere Einkommensschicht zu schützen, ist nicht der Honorarberater sondern der Gesetzgeber gefordert. Zum Beispiel durch Förderung von mehr Transparenz, Abschaffung von gezillmerten Produkten und Kostenobergrenzen von Produkten.


    Die monatliche Servicepauschale eines Honorarberaters könnte zum Beispiel bei max 50 EUR liegen, warum sollte ein Kunde mit 200.000 EUR Jahreseinkommen mehr bezahlen als ein Kunde mit 100.000 EUR? Mit welcher Berechtigung? Die Sachverträge werden im Zweifel bei beiden Kunden gleich viel Kosten. Und der Kunde mit 200.000 EUR bekommt doch den gleichen Service wie der Kunde mit 100.000 EUR, oder?


    Die eventuelle Mehrberatung sollte dann natürlich über Stundensätze abgegolten werden, das ist fair.


    Die Beratung und der Abschluss von Riester würde ich über eine Pauschale machen, 300 oder 400 EUR zum Beispiel. Der Aufwand ob der Kunde jetzt 20 EUR oder 162,17 EUR im Monat zahlt bleibt der gleiche.


    Sparverträge auch mit Beratungspauschale + Servicepauschale auf das Guthaben (AuM).


    Obwohl ich hier langsam die Gefahr der Robo-Advisor sehe, weil diese, seien wir mal ehrlich, es vielleicht besser machen können als es im Moment noch der Berater machen kann. Die IT-Möglichkeiten eines Robos machen es möglich.


    Viele Grüße

    Hallo Herr Gamper,


    ich habe mir mal die Preisliste von Herrn Steiniger angeschaut und kann hier nur mit dem Kopf schütteln.


    Unter dem Deckmantel der Honorarberatung werden hier m.E. horrende Servicepauschalen erhoben.


    Beispiel Leben:


    Herr Steiniger verlangt hier 4,76 % (inkl. MwSt) der Beitragssumme bis zu einer Beitragssumme von 100.000 EUR.


    Das sind in Versicherungsdeutsch knapp 48 Promill Courtage ohne Stornohaftungszeit, also Promillsätze wie vor 10 Jahren.


    Das LVRG sieht seit 2015 nur noch eine maximale Abschlusskostenhöhe von 2,5 % vor, also erheblich weniger als das Honorar von Herrn Steiniger.


    Darüber hinaus macht es gar keinen Sinn, das Honorar auf eine Beitragssumme zu berechnen, die der Kunde wegen Beitragsreduzierungen oder Freistellungen evtl. oder sogar recht wahrscheinlich gar nicht erreicht.


    Als seriöser Honorarberater würde man hier eventuell einen Stundensatz oder eine Pauschale nehmen + eventuell Gamma-Kosten auf das gebildete Kapital.


    Beispiel KFZ:


    Herr Steiniger verlangt hier bei 1-2 KFZ 15 EUR je Monat.


    Nehmen wir mal ein Paar mit 2 KFZ, die im Jahr 1.200 EUR Netto an Prämie zahlen. In der normalen Maklerwelt würde der Makler hier eine Courtage von 72 EUR (bei 6 % Courtage) erhalten. Das macht im Monat 6 EUR, keine 15 EUR.


    Klar mit KFZ lässt sich nichts verdienen und die 15 EUR scheinen gerechtfertigt, aber welchen Tarif vermittelt denn Herr Steiniger? Auch eine Hannoversche Direkt oder eine Cosmos Direkt oder HUK24? Wenn nur Courtagetarife vermittelt werden, werden dann die Courtagen weitergereicht? NAch Recherche benutzt Herr Steiniger das Angebot von Procheck24, also ohne die HUK24.


    Beispiel Sach:


    Hier geht es richtig ins Eingemachte, Herr Steiniger verlangt bei obigem Paar eine Gebühr von 1 % des Jahresbruttos (ab 50.000 EUR, darunter 1,5 %).


    Bei obigem Paar beträgt die Jahresnettoprämie bei 5 Sparten (Haftpflicht, Hausrat, Unfall, Wohngebäude und Rechtsschutz) sagen wir mal 1.200 EUR


    Der normale Makler würde hier eine Courtage von ca. 270 EUR (22,5 %) oder etwas mehr im Jahr erzielen.


    Bei einem angenommenen Jahresbrutto von 80.000 EUR verlangt Herr Steiniger 800 EUR im Jahr, das macht im Monat 67 EUR, ein stolzes Sümmchen.


    Fazit:


    Wenn Herr Steiniger obiges Paar voll umfänglich berät, kommt er auf eine Abschlussvergütung von je nach Verträgen mehreren Tausend Euro plus einer laufenden Vergütung von ca. 80 - 100 EUR monatlich (Sach + KFZ)


    Das nenne ich mal Honorarberatung;-)


    Hier wünscht sich ein Makler m.E. die Guten Alten Zeiten zurück, als es in Leben noch 60 Promill gab etc.


    Seriöse Honorarberatung sieht für mich anders aus: Der Kunde steht im Mittelpunkt, das Geld soll sich der Honorarberater über wachsendes Kundenvermögen verdienen, das Sachgeschäft inkl. KFZ sollte max. 50 EUR im Monat kosten dürfen, um so mehr hat der Kunde Geld übrig um in die Altersvorsorge zu investieren.


    Mit moderner Infrastruktur sollte dies möglich sein.