Beiträge von genug_ft

    Liebe Community,


    nach einem Diebstahl meines Faltrads besteht mein Versicherer "Krist" (hier in FT empfohlen) darauf, dass er nur den Kauf eines Neufahrrads "gleicher Art und Güte" (Vertragstext) finanziert. Das Problem ist: ich will dieses Rad nicht mehr (andere berufliche Situation mit weniger Pendeln), stattdessen möchte ich mir ein Reiserad kaufen. Auf telefonische Nachfrage hin wurde mir gesagt, dass die Kosten dafür nicht übernommen werden. Ich als Kunde frage mich aber: was hat die Versicherung davon, wenn sie mir vorschreibt, welches Rad ich kaufen darf?


    Die Alternative "Bestellung des Faltrads beim Händler - Rechnung einreichen - Geld bekommen - Fahrrad zurückgeben und Geld in anderes Rad investieren" scheidet leider aus - das macht mein Fahrradhändler nicht mit, und ich möchte ihm solche Mauscheleien auch nicht zumuten.


    Habt ihr Erfahrungen mit solchem Geschäftsgebahren gemacht? Habt ihr Empfehlungen zum Umgang mit der Situation?


    Besten Dank für eure Mithilfe!