Beiträge von woldo

    Hallo,


    ich denke, mir ist da eine Lücke aufgefallen...


    Von den Lohnersatzleistungen werden - zumindest vom Krankengeld - Beiträge an die Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung einbehalten, so wie auch vom Lohn. Diese Beträge kann ich zwar bei den Vorsorgeaufwendungen geltend machen, wenn sie vom Lohn abgezogen werden, aber nicht, wenn sie vom Krankengeld abgezogen werden, obwohl das Krankengeld steuerlich in voller (Brutto-) Höhe relevant ist und der Progression unterliegt.


    Hier stimmt doch was nicht, oder? Denn im Sinne des Datenschutzes können die Beträge, die z.B. die Krankenkasse abführt, ja kaum in den Vorsorgebeträgen auf der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers bereits enthalten sein, nicht wahr?


    Weiß jemand etwas Genaueres dazu? Oder habe ich hier tatsächlich einen Fehler im System entdeckt?