Beiträge von .Maximilian.

    Hallo Anita64,


    ich nehme mich mal deiner Frage an.


    Du hast leider nicht bedacht, dass das Kindergeld eine Leistung ist die nicht den Kindern zusteht, sondern den Eltern.


    Besonders deutlich wird dies, wenn man in die Einkommensteuererklärung deiner Eltern schaut. Dort wird in einer "Günstigerprüfung" berechnet, ob die reine Geldleistung (Kindergeld) oder alternativ die steuerliche Entlastung durch den Kinderfreibetrag günstiger sind.


    Dein Fallbeispiel trifft eigentlich nur zu, wenn die Eltern nicht Ihrer gesetzlichen Unterhaltspflicht nachkommen.


    MfG,
    Maximilian