Beiträge von paulismama

    Hallo,


    ich habe in 2011 ein KFZ über einen Darlehensvertrag mit der Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe finanziert. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 357,00 EUR. Mein erstes Aufforderungsschreiben mit Fritzsetzung blieb völlig unbeantwortet; auf ein zweites Aufforderungsschreiben mit kurzer Zahlungsfrist erhielt ich dann zwei Antworten, jeweils den hier bereits veröffentlichten Serienbrief. Daraufhin habe ich Mahnbescheid gegen die Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe beantragt; dieser wurde erlassen und zugestellt. Die BDK hat sofort Widerspruch eingelegt.
    Es wird mir also nichts anderes übrig bleiben, als in das streitige Verfahren zu gehen, will heissen einen Anwalt zu beauftragen.


    Ich vermute die Bank spielt - wie andere Banken auch - zunächst auf Zeit; viele Forderungen werden zum 31.12.2014 verjähren. Außerdem hat das Amtsgericht Hamburg in einem Verfahren gegen die Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe AG (BdK) in einem richterlichen Hinweis ausgeführt, dass der Klage in der Hauptforderung stattzugeben sein dürfte und dies inzwischen wohl alle mit diesen Fällen befassten Abteilungen des Amtsgerichts Hamburg so sehen. Von daher gehe ich davon aus, dass die Klage im streitigen Verfahren erfolgreich sein wird.


    Hat jemand ebenfalls einen Mahnbescheid gegen die BdK erwirkt und hat die BdK ebenfalls Widerspruch eingelegt ?