Noch eine Nachfrage: Ist die Aufnahme eines Studiums gleichzusetzen mit dem Beginn einer Arbeitsaufnahme, oder ist das Kind während dem Studium noch freiwillig versichert?
Viele Grüße
Markus
Noch eine Nachfrage: Ist die Aufnahme eines Studiums gleichzusetzen mit dem Beginn einer Arbeitsaufnahme, oder ist das Kind während dem Studium noch freiwillig versichert?
Viele Grüße
Markus
Vielen Dank für die Klarstellung
eine Google Suche hat mir folgende Quelle ausgespuckt:
http://www.online-pkv.de/pkv-b…eiwillig-gkv-versicherte/
Zu Ihrer Frage bez. Kosten: Wir bezahlen bei der TK derzeit ca. 156€ für das Kind, was im Anbetracht der PKV Tarife mit erstklassiger Versorgung schon deutlich teurer ist, und wie gesagt der Arbeitgeberzuschuss aus oben genannten Grund nicht gewährt wird, was nochmal ca. 60€ pro Monat an Mehrkosten ausmacht. Daher sind wir derzeit am Überlegen das Kind doch in die PKV zu übernehmen, auch hinsichtlich der Zahnversorgung und gegebenenfalls kieferorthopädischen Behandlung wäre dies sicherlich eine gute Wahl. Es stört allerdings wie gesagt die Tatsache, dass man aus der PKV wie von Saidi erwähnt nicht mehr zurück kann.
Viele Grüße
Markus
Hallo Franziska,
genau meine Frage ist, ob eine Rückkehr des Kindes von der PKV zur GKV funktioniert, oder an irgendwelche Bedingungen geknüpft ist, wie dies beispielsweise bei Angestellten oder Selbständigen der Fall ist.
Wie ist hier die Rechtslage?
VG
Markus
Hallo zusammen,
da ich selbst privat krankenversichert bin, rechnet sich für mich eigentlich nur mein Kind ebenfalls in die PKV aufzunehmen, da nur in diesem Fall mein Arbeitgeber den Arbeitgeberanteil für die PKV meines Kindes erstatten darf. Für Beiträge in die GKV des Kindes darf der Arbeitgeber keinen Arbeitgeberanteil mehr bezahlen (es gab hier laut Auskunft unserer Personalabteilung eine Gesetzesänderung in 2013).
Ich frage mich allerdings, wie die rechtliche Lage für die Rückkehr des Kindes in die GKV ist. Sprich bedeutet ein Abschluss einer PKV für das Kind, mit der ich bei deutlich besseren Leistungen auch noch günstiger käme, dass das Kind erst wieder in die GKV wechseln darf, wenn es selbst ein Beschäftigungsverhältnis aufnimmt, oder ist für das Kind ein Wechsel zurück in die GKV jederzeit möglich. Leider habe ich bisher zu dieser Frage nur Vermutungen gehört, weiss hier jemand bescheid?
Viele Grüße
Markus