Beiträge von RAWedekind

    Nochmals zu Anwaltsgebühren insbesondere Erstberatung
    (zugleich Antwort @Klaus Gaertner)


    1.
    Das Gesetz gibt einen relativ weiten Rahmen für zulässige Vergütungsvereinbarungen - insbesondere dürfen höhere als die gesetzlichen Gebühren vereinbart werden**).
    **) Allerdings besteht gegen den unterlegenen Gegner grds. nur ein Erstattungsanspruch nach RVG/RVG-VV. Und auch die Rechtsschutzversicherungen legen meist RVG/RVG-VV zugrunde. Das sollte man ggf. berücksichtigen.

    2.
    Es kann durchaus sein, dass bei einem Anwalt eine Erstberatung im Einzelfall weniger als 190 Euro zzgl. Umsatzsteuer kostet. Das sollte der jeweilige Mandant mit seinem jeweiligen Anwalt besprechen.


    3.
    Es ist übrigens nicht zwingend, dass Auslagen abgerechnet werden. Wir bieten eine Erstberatung für Kredit-Widerrufs-Joker-Fälle regelmäßig zu 226,10 Euro (incl. Umsatzsteuer) je Vertrag an und rechnen dann natürlich auch vereinbarungsgemäß ab.


    4.
    Meine Empfehlung ist, vor Erteilung des Auftrags ("Mandats") offen mit dem Anwalt über die anfallenden Kosten zu sprechen. Dann gibt es hinterher keine Überraschungen.


    Ansonsten bin ich leider kein Experte für Gebührenrecht und die Vielfalt ggf. möglicher Vergütungsmodelle. Ich bin schon zufrieden, dass wir m.E. mit unseren Mandanten vernünftige Vereinbarungen treffen.


    Vielleicht kann @Britta oder einer der anderen Experten noch etwas zum Thema Gebühren für den Anwalt ergänzen.

    Zur Klarstellung zur Gebührenhöhe:


    Eine Verbrauchererstberatung kostet eigentlich eine 0,55 Gebühr.
    Bei einem Streitwert über 5.000 Euro ist eine 0,55 Gebühr immer mehr als 190 EUR*).
    Ein Streitwert von 5.000 Euro wird bei Kredit-Widerrufs-Joker-Fällen regelmäßig überschritten, es würden also mehr als 190 EUR*) für die Erstberatung anfallen, wenn nicht die Höchstgrenze greifen würde.


    Kurz gesagt: Es wird also nicht die Höchstgebühr abgerechnet, sondern im Gegenteil wird die eigentlich anfallende Erstberatungs-Gebühr auf 190 Euro*) reduziert.

    *) jeweils zzgl. Umsatzsteuer

    "Erstberatung" versus "Vorprüfung" (z.T. unentgeltlich angeboten)


    1. Vorprüfungen


    a)
    Das was die Verbraucherzentralen (i.d.R. gegen ein Entgelt von 70 EUR je zu prüfendem Vertrag) anbieten, ist nach meinem Verständnis eine "Vorprüfung" über grundsätzliche rechtliche Angriffsmöglichkeiten. Die Ersteinschätzung der Verbraucherzentralen enden nach meiner Kenntnis i.d.R. mit der Empfehlung, sich für weitere Schritte einen spezialisierten Anwalt zu suchen.


    b)
    Auch Anwälte bieten z.T. eine "Vorprüfung" oder „Ersteinschätzung“ an, oft unentgeltlich. Das haben wir am Anfang auch angeboten.Seit einiger Zeit bieten wir aber nur noch entgeltliche "Erstberatungen" an. Und zwar aus folgendem Grund (2.):


    2. Anwaltliche Erstberatungen (Kosten ca. 225 bis 250 Euro – i.d.R. je Vertrag)


    Wir beiden Anwälte in unserer Kanzlei sind der Auffassung, dass das Thema Kreditwiderruf rechtlich und auch von der taktischen Seite her so komplex ist, dass ein Vorprüfungsergebnis oder eine Ersteinschätzung allein oft keine hinreichende Entscheidungsgrundlage bezüglich des weiteren Vorgehen bieten. Vielmehr bleiben oft Fragen offen oder stellen sich neue Fragen.


    Wir bieten daher als ersten Schritt immer eine Erstberatung an – übrigens auch denen, die schon bei einer Verbraucherzentrale waren.


    3. Konkretes Beispiel eines Ergebnisses einer „Vorprüfung“ @Barbarossa


    Hier ist offenbar die Information angekommen, dass das von der Bank verwendete Standardisierte Europäische Merkblatt " zu beanstanden" sei.


    Mit einem derartigen Satz allein könnte auch ich als in dem Thema spezialisierter Anwalt nicht viel anfangen, sondern hätte diverse Nachfragen. Das illustriert m.E. unsere Gründe, keine isolierten Vorprüfungen/Ersteinschätzungen mehr anzubieten.


    4. Mein persönliches Fazit:


    Nach meiner Einschätzung besteht tatsächlich eine ca. 80% Wahrscheinlichkeit (oder ggf. noch höher), dass die konkrete Widerrufsbelehrung/-information angreifbar ist. Dementsprechend hoch ist die Wahrscheinlichkeit, wie die „Vorprüfung“ oder „Ersteinschätzung“ im Ergebnis ausfallen wird.


    Das bedeutet allerdings nicht, dass das Vorliegen des sog. Widerrufs-Jokers ‚mal eben schnell‘ einzuschätzen ist. Eine seriöse Prüfung eines Vertrages nebst Widerrufsbelehrung und ggf. weiterer Unterlagen erfordert m.E. wenigstens 30 bis 60 Minuten (und in Ausnahmefällen auch ggf. mehr als das), und Erfahrung mit dieser schwierigen Rechtsmaterie ist m.E. auch erforderlich.


    Wenn der Mandant im Rahmen einer Erstberatung ca. 30 bis 60 Minuten Vorprüfung bekommt und zusätzlich ca. 30 bis 60 Minuten Besprechung der rechtlichen Einschätzung, auch hinsichtlich des weiteren Vorgehens, dann ist das m.E. den Preis von (wenigstens) einer Anwaltsstunde wert.


    Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz legt eine Höchstgrenze für eine Erstberatung auf 190,-- Euro zzgl. Auslagen (i.d.R. 20,-- Euro Pauschale) und zzgl. Umsatzsteuer fest. D.h. eine anwaltliche Erstberatung kostet je Vertrag ca. 225 Euro bis 250 Euro. Und das ist sie m.E. auch immer wert, wenn der Anwalt wirklich Ahnung von der Rechtsmaterie und der Praxis der Durchsetzung der Ansprüche in derartigen Fällen hat. (Wobei eine Erstberatung natürlich niemals den Umfang einer vollständigen rechtlichen Durchprüfung und umfassenden Beratung hat, sondern – wie der Name sagt – eine fundierte erste Orientierung geben soll, damit eine Entscheidungsgrundlage für den nächsten Schritt gelegt wird).


    Wir machen jedenfalls gute Erfahrungen mit dem Erstberatungsangebot und haben den Eindruck, dass unsere Mandanten damit auch sehr zufrieden sind. Die meisten, die bei uns in einer Erstberatung waren, erteilen ein weiteres Mandat. Und diejenigen, die das nicht tun, haben durch die Erstberatung eine Entscheidungsgrundlage gehabt, warum sie nicht weiter machen wollen.


    In diesem Sinne wünsche ich allen hier weiterhin viel Erfolg, Entschlussfreude und Tatkraft und das Quäntchen Glück, das auch der Tüchtige braucht.

    OLG Frankfurt, Urteil vom 17. April 2013, Az: 23 U 50/12 ist meiner Kenntnis nach rechtskräftig. Denn die Bank hat die zunächst eingelegte Revision zurück genommen (BGH, Beschluss vom 14. Januar 2014, Az: XI ZR 180/13).


    Über die Gründe, warum eine Bank eine Revision erst einlegt und dann zurück nimmt, möchte ich hier nicht spekulieren. Aber wer etwas von (Prozess)-Taktik versteht, wird ahnen, was der Grund sein könnte. Jedenfalls konnte der BGH in dieser Sache inhaltlich nicht Stellung nehmen.


    Vorfälligkeitsentschädigung oder "-entgelt" ist ein rechtlich schwieriges Thema, wo m.E. immer eine Beratung im Einzelfall erforderlich ist. Aber ich möchte natürlich nicht dem vorgreifen, was die Finanztip-Redakteure ggf. dazu schreiben wollen.


    Bedenken Sie bitte auch, dass sich bei einer höchstrichterlich nicht abschließend geklärten Rechtsfrage und einem Streitwert von ggf. nur einigen Hundert Euro kaum ein Anwalt finden wird, der ohne Stundensatzvergütung bereit sein dürfte, sich der Sache anzunehmen. Kurz gesagt: Recht zu bekommen kann ggf. teurer werden als der angestrebte Vorteil, so dass es sich 'unterm Strich' ggf. nicht lohnen wird, das weiter zu verfolgen.


    Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr. Allgemeine Ausführungen können niemals eine Beratung im Einzelfall ersetzen.

    Ich erlaube mir zum Thema Kreditwiderrufs-Joker und Rechtsschutzversicherung auch nochmals den Hinweise auf meinen 2-teiligen Artikel auf Anwalt.de:


    http://www.anwalt.de/rechtstip…cherung-deckt_060164.html
    und
    http://www.anwalt.de/rechtstip…cherung-deckt_060343.html


    @tubikimi  Fragezeichen: Schön, hier zu lesen, dass es in der Praxis auch tatsächlich so funktioniert :)
    Viele unserer Mandanten bekommen unproblematisch Deckungszusagen. Leider scheinen einige Rechtsschutzversicherer - aus Unwissenheit oder aus Kalkül - zunächst abzulehnen. Auch insoweit können Anwälte weiterhelfen.
    Nur Mut. Viele hatten schon Erfolg - auch mit Rechtsschutzversicherung.


    Alles Gute.

    Meine persönliche Meinung zum Ombudsverfahren:

    • Bei höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärten Rechtsfragen ist vom Ombudsverfahren i.d.R. wenig zu erwarten.
    • Idee einer "Schlichtung" ist ja eher, dass da jemand einmal drauf schaut, der nicht durch die 'Vorgeschichte' voreingenommen ist. Wenn die Rechtslage 'eigentlich eindeutig' ist, kann ein Ombudsverfahren auch durchaus inhaltlich voranbringen.
    • Ansonsten ist das Ombudsverfahren eine kostenlose Möglichkeit, noch schnell die Verjährung zu hemmen ...

    Bei allem Glauben an das Gute ... aber wer bezahlt denn das Ombudsverfahren? ... Also bitte realistisch bleiben.


    Wie gesagt: Ombudsverfahren kann in Einzelfällen Sinn machen.


    M.E. sollten die Hoffnungen in erster Linie auf den Rechtsschutzversicherungen (RSV) ruhen. Mit deren Deckung 'im Rücken' kann man sich mit der Bank 'komfortabel streiten', verstärkt mit einem eigenen Anwalt, den man sich selbst aussucht. Falls nötig, bekommt man die Entscheidung von einem ordentlichen Gericht - mit RSV-Deckung ist das alles ohne eigenes Kostenrisiko. Und die Rechtsschutzversicherungen sollten das bei 80% Erfolgs-Chance des Widerrufs-Jokers auch gelassen sehen können ...


    Alles Gute.

    P.S.: Stundensätze von Bankrechtsspezialisten liegen
    bei Anwälten, die Partner sind: bei bis zu 413 Euro/Stunde zzgl. Umsatzsteuer, also brutto rd. 490 Euro
    bei sog. Associates (angestellte Anwälte): bei bis zu 287 Euro/Stunde zzgl. Umsatzsteuer, also brutto rd. 340 Euro
    Quelle: http://www.juve.de/rechtsmarkt/stundensaetze (Stand: 2013)


    Selbst wenn Sie 'nur' mit 200 Euro oder 250 Euro pro Stunde rechnen, dürfte klar sein, wie viel Sie für eine gut ausgehandelte außergerichtliche Einigung zahlen müssen: Meist müssen mehrfach umfangreiche Schriftsätze hin- und hergeschrieben werden, am Ende steht oft eine detaillierte schriftliche Einigung, deren Formulierungen ausgehandelt werden. Bedenken Sie auch die Zeiten für Mandantenbesprechungen (also mit Ihnen) sowie die notwendigen 'Stillarbeiten' Ihres Anwaltes - gerade in sorgfältiger und konzentrierter Vor- und Nachbereitung liegt oft das Geheimnis zum Erfolg.


    Also seien Sie bitte ehrlich und fair ... zu sich selbst ... und gönnen Sie sich eine gute Leistung.

    Zu den Kosten/Gebühren:
    1.
    Was der Streitwert ist, legt das Gericht fest. Nach der bislang bekannten Rechtsprechung muss man damit rechnen, das das Gericht die ursprüngliche Darlehenssumme nimmt oder ggf. die Restschuld, jeweils zuzüglich der für die Vergangenheit verlangten Zinsdifferenz.
    2.
    Außergerichtlich kann von dieser Berechnung abgewichen werden oder ein Pauschalhonorar oder eine Vergütung auf Stundensatzbasis vereinbart werden. Es scheint derzeit ein Preiskampf der Anwälte zu bestehen.
    3.
    Konkurrenz belebt das Geschäft. Ich warne aber nachdrücklich davor, dass "billig" nicht "gut" sein muss. Ein Anwalt erbringt - hoffentlich - eine hoch-qualitative Dienstleistung, und die kostet einen bestimmten Preis. Großkanzleien, die für Unternehmen arbeiten, vereinbaren regelmäßig Vergütungen, die HÖHER als die Vergütung nach den gesetzlichen Regeln liegen. Ich warne vor dem Irrglauben, die gesetzliche Vergütung sei als Obergrenze gedacht. Im Gegenteil! Das Gesetz legt eher die untere Grenze fest.
    4.
    Wer sich also über einen 'Dumping-Preis' freut, sollte wissen, dass Anwälte in der Regel Stundenkontingente je Akte vergeben (eine Standardfunktion in jeder Anwaltssoftware). Der billige Preis führt ggf. dazu, dass auch die Leistung 'billiger' wird, weil z.B. 'nur ein Junganwalt' die Akte bearbeitet und ggf. nach einer bestimmten Anzahl Stunden der Elan erlahmt.
    Kreditwiderrufsrecht ist eine schwierige Materie, die leicht unterschätzt wird. Eine oberflächliche schnelle Bearbeitung empfiehlt sich nicht. Ein billiger Anwalt kann sonst ggf. am Ende besonders teuer werden.
    5.
    Vereinbaren Sie was Sie mögen (und aushandeln können). Aber unterstellen Sie bitte, dass jeder Preis kalkuliert ist. Eine Chefarztbehandlung bekommen Sie auch nicht, wenn Sie nur Preise zahlen, die zu den Stundensätzen eines Arzt im Praktikum passen.
    6.
    Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, kann dieser das Nachdenken überlassen. Die Rechtsschutzversicherungen wissen, wie Anwaltsgebühren berechnet werden. Deswegen versuchen sich wohl auch einige aus der Zahlungspflicht heraus zu winden ;)
    Setzen Sie dort an, machen, Sie der Rechtsschutzversicherung 'Dampf'. Die versucht dann, sich das Geld vom unterliegenden Gegner (sprich der Bank) zurück zu holen.
    Kurz gesagt: wer Anwaltspreise nach unten 'drückt', spart am Ende den Banken viel Geld ...
    7.
    Was Sie auf jeden Fall tun sollten: Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt offen über Geld - unter vier Augen selbstverständlich. Ich hoffe, Sie wählen einen Anwalt, der über die Qualität 'verkauft' und nicht über den Preis.


    Viel Erfolg.

    Übliche Erfolgshonorare liegen zwischen 40% und 50% des wirtschaftlichen Erfolges.
    Da wo es um Rückforderungen von Vorfälligkeitsentschädigungen geht, mag das eine Option sein.
    In meinem obigen Beispiel ging es um 20.000 Euro Vorfälligkeitsentschädigung.
    Wenn man die schon gezahlt hatte und nun 10.000 Euro wieder zurück gezahlt bekommt und die anderen 10.000 Euro der Anwalt nimmt, mag das für manche okay sein.


    Aber bei einem laufenden Kredit, wenn das Anwaltshonorar bei einem wirtschaftlichen Vorteil wie oben (40.000 Euro) dann 20.000 Euro beträgt, sieht das vielleicht doch etwas anders aus. Nach RVG (mit einem Streitwert in Höhe der Restschuld) ergäben sich nur 8.000 Euro, die in der Regel im Ergebnis vielleicht zu 50% durch den Mandanten selbst zu tragen sind.


    Abstrakt klingt das erst einmal toll, dass man im Misserfolgsfall nichts zahlt. Aber dementsprechend viel kostet es dann im Erfolgsfall.


    Natürlich gibt es Fälle, wo Erfolgshonorare Sinn machen - sonst gäbe es bei Prozessfinanzierern dieses Angebot nicht. Aber es ist auch klar, dass die erfolgreichen Fälle die Misserfolgsfälle 'quersubventionieren' müssen und dementsprechend die Erfolgshonorare vergleichsweise höher sind.


    Daher bitte immer konkret mit allen Zahlen rechnen. Und erst wenn man alle Zahlen kennt, entscheiden.


    Viel Erfolg!

    Kaufmann: Was genau wollen Sie sagen? Dass die Liste exemplarischer Erfolge bei Finanztest ( test.de/kreditwiderruf ) nicht glaubwürdig sei? Dass die statistische Auswertung von rd. 1.800 exemplarischen durch die Verbraucherzentrale Hamburg nicht glaubwürdig sei?


    Der durchschnittliche Häuslebauer hat exakt 1 Immobilie und hat meist noch etliche Jahre Berufsleben und Darlehensrestlaufzeit nach.


    Ihre persönliche und finanzielle Situation ist offenbar anders.
    Offenbar haben Sie bislang keine individuelle Beratung bei einem spezialisierten Anwalt oder einer Verbraucherzentrale wahrgenommen. Andere tun das, und viele davon machen dann auch den nächsten Schritt und noch einen Schritt etc.
    Viele haben am Ende Erfolg.


    Wie es geht, hat ARD-plusminus (Sendung vom 08.10.2014 - noch bis 08.10.2015 in der Mediathek abrufbar) an einem typischen Fall gezeigt. 40.000 Euro wurden am Ende gespart, und die monatliche Rate wurde um 300 Euro reduziert.


    Der Widerrufs-Joker ist real. Nicht für alle, aber für sehr viele.
    Wer Näheres Wissen möchte, gehe zu einer Verbraucherzentrale oder einem Anwalt, der sich konkret mit dieser Art Fälle auskennt. Die Anwaltsliste bei test.de/kreditwiderruf nennt immerhin mehr als 60 Anwaltskanzleien, die Erfolge beim Widerrufsjoker hatten. Das könnte ja der Startpunkt sein.


    Und wer nicht will, lässt es einfach bleiben. Und steht dazu.
    Und wer will, legt einfach los. Und steht auch dazu.


    Alles Gute.

    @Norden14
    Den Unterschied zwischen Recht haben und Recht BEKOMMEN, macht meist ein guter und engagiert arbeitender Anwalt.


    Es gibt einen Grund, warum test.de ab 50% eingesparter Vorfälligkeitsentschädigung von einem Erfolg spricht - auf einer nach oben offenen Skala natürlich ... Wie viel im Einzelfall erreichbar ist, sollten Sie mit dem Anwalt Ihres Vertrauens besprechen.
    Das ist wie beim Fußball, der richtige Coach macht den Unterschied. Aber jeder Gegner und jedes Spiel ist anders ...
    Erfolge sind möglich. Mit Zuversicht und Augenmaß.


    Daher mein Plädoyer, zu rechnen, was realistischer Weise 'unterm Strich' heraus kommen wird.


    In vielen Fällen rechnet es sich für den Bankkunden.
    Lassen Sie uns doch bitte wissen, was am Ende bei Ihnen heraus kommt.
    Viel Erfolg!

    ... PS: meistens ist ja bei laufenden Krediten schon etwas getilgt, so dass 'Luft' bei der Sicherheit ist, so dass man den zusätzlich benötigten Betrag einfach mitfinanzieren kann. Man muss nur daran denken, dass man bei der Finanzierungsanfrage ggf. nicht nur die Restschuld finanziert, sondern auch noch etwas Geld für 0% bis 100% der Vorfälligkeitsentschädigung sowie die selbst zu tragenden Anwaltskosten oben drauf hat.

    Nochmals meine Zahlen aus obigem Beispiel
    _50% VFE gespart = wirtschaftlicher Vorteil 12.000 Euro Vorteil unterm Strich
    _75% VFE gespart = wirtschaftlicher Vorteil 30.500 Euro Vorteil unterm Strich
    100% VFE gespart = wirtschaftlicher Vorteil 40.000 Euro Vorteil unterm Strich


    Investition entweder in meinem Beispiel
    100% der Anwaltskosten = z.B. 8.000 Euro -> Rendite: 12.000/8.000 = 150%
    _75% der Anwaltskosten = z.B. 6.000 Euro -> Rendite: 30.500/6.000 = 508%
    _50% der Anwaltskosten = z.B. 4.000 Euro -> Rendite: 40.000/4.000 = 1.000%


    150,--% bis 1.000,--% Rendite nenne ich 'ordentlich'.
    Wenn eine Rechtsschutzversicherung deckt, kostet es ggf. nur einen Eigentanteil von 100 € bis 500 €. Dann ist die Rendite noch astronomischer.


    Ja, es braucht etwas Mut.
    Ja, es braucht etwas zusätzliche Liquidität (ist aber meist praktisch kein Problem).
    Ja, es ist machbar, auch für 'Normalverdiener'.
    Ob es sich im Einzelfall rechnet, muss man im Einzelfall schauen. Aber meistens rechnet es sich.

    @blocknix
    Hallo Bernd,


    zunächst einmal finde ich es gut, dass Sie 70 Euro investiert haben - dazu sind viele ja schon nicht bereit.


    Die Verbraucherzentralen sind m.E. auch eine seriöse Adresse. Ich habe etliche Vorprüfungsergebnisse von Verbraucherzentralen gesehen, und das war immer ordentlich bis richtig gut. ABER: Die Verbraucherzentralen bieten KEINE anwaltliche Beratung, sondern lediglich eine eng umrissene rechtliche Vorprüfung.


    Lesen Sie bitte genau, was Sie für die üblichen 70€ bekommen: die isolierte Überprüfung der Widerrufsbelehrung zu EINEM Vertrag. Das ist in etwas dasselbe, was viele Anwälte als "Vorprüfung" bezeichnen.


    Das ist etwas Anderes (und deutlich weniger) als eine echte anwaltliche Erstberatung.


    70 Euro für eine "Vorprüfung" ist für eine Verbraucherzentrale ein Preis, der absolut okay ist. Ich vermute auch, dass die für diese 70 Euro zu erbringende Leistung in Ihrem Fall ordnungsgemäß erbracht wurde: EINE Widerrufsbelehrung wurde geprüft, und das war's. Das ist ein möglicher erster Schritt, aber wirklich auch nur ein erster Schritt.


    Sie verstehen jetzt vielleicht, warum wir seit einiger Zeit keine isolierten Vorprüfungen mehr anbieten, sondern immer mit einer 'vollen' Erstberatung starten. Das kostet dann je Vertrag rd. 230 Euro. Dafür, dass die eigentliche Beratung 30 bis 60 Minuten dauert und meist dieselbe bis doppelte Zeit an Vor- und Nachbereitung erfordert, ist das m.E. immer noch ein extrem günstiger Preis. Wenn sich abzeichnet, dass ein Fall komplex ist, kann es sein, dass die Erstberatung noch zu keinem abschließenden Ergebnis kommt, sondern ggf. in einer weiteren entgeltlichen Beratung mündet. Oder der nächste Schritt ist die Mandatierung mit der außergerichtlichen Vertretung. Sie bekommen für 230 Euro nicht unendlich viel an Anwaltsleistung, sondern eine erste Beratung und Orientierung - das ist in den allermeisten Fällen ausreichend, damit Sie die Entscheidung treffen können, ob Sie weiter machen wollen und wie Sie weiter machen wollen.


    Ich verstehe, wie schwierig es sein kann, einen Anwalt zu finden, dessen Leistung das Geld wert ist. Aber ich behaupte einmal: ein guter Anwalt ist sein Geld wert. Und ein guter Anwalt kann auch 'rechnen'. Widerrufs-Joker-Fälle sind oft rechtlich sehr schwierig, und taktisch ist das auch oft eine Herausforderung. Eine adäquate Leistung in dem Bereich ist unterhalb eines bestimmten Aufwandes an Zeit und Konzentration bei der Arbeit nicht darstellbar. Ich behaupte einmal, dass eine außergerichtliche Lösung in den allermeisten Fällen unter 10 Anwaltsstunden kaum zu erreichen ist, und oft dauert es deutlich länger.


    Übliche Stundensätze für bankrechtliche Spezialisten liegen immer über 200 Euro die Stunde. Wenn Sie also einen Preis unter 2.000 Euro angeboten bekommen, ist m.E. immer die Frage, wie sich das wohl für den Anwalt rechnen soll. Das ist natürlich nicht Ihr Problem als Mandant ... denken Sie ... es sei denn, der Anwalt versteht etwas von Kalkulation und hat in der Akte ein sog. "Stundenkontingent" vermerkt, das die Obergrenze der für das vereinbarte Pauschalhonorar veranschlagten Stunden markiert. Was vermuten Sie, was passiert, wenn das "Stundenkontingent" ausgeschöpft ist?


    Es gibt sicher einen Spielraum für Preisgestaltungen, aber ich plädiere dringend dafür: Rechnen Sie fair und realistisch. Wir vereinbaren jedenfalls nur Preise, die wir guten Gewissens auch vor unserer eigenen Nachkalkulation rechtfertigen können.


    Billige Handwerker sind am Ende oft die Teuersten.
    Ich persönlich nehme NIE einen biligen Handwerker, weil ich weiß, wie viel Nerven das kostet, selbst wenn am Ende keine Katastrophe passiert ist.


    Ihre Entscheidung. Aber fragen Sie sich einfach: Wie finden Sie den Arzt, dem Sie vertrauen? Welchen Handwerker nehmen Sie. Dann kommen Sie am Ende sicher zu einer Entscheidung, die für Sie richtig ist.


    Alles Gute.


    P.S.: @Henning, einverstanden, dass auch die Qualität der Leistung der Verbraucherzentralen kritisch zu würdigen ist. Ich kann allerdings bislang (fast) nur Positives bis sehr Positives berichten. Die 70 Euro ist das jedenfalls immer wert. Meine Meinung ;)

    @blocknix Gerne.


    Ggf. müssen Sie hier auch das 3te Brötchen nehmen und bezahlen, sprich ggf. insgesamt etwas mehr prüfen lassen, um eine sichere Einschätzung zu haben.


    1. die 2005er Verträge haben Sie schon prüfen lassen; ggf. müssten Sie noch
    2. den (rechtlichen) Zusammenhang 2005er zu 2012er Forward und
    ggf. 3. die 2012er Verträge als solche prüfen lassen.


    Das kann ggf. arbeitsaufwändig sein, kostet also (zu Recht) noch extra.
    Und zu Ihrer Frage: Ja, ich hatte solche Konstellationen schon.


    P.S.: Es macht m.E. einen Unterschied, ob derjenige, der die Vorprüfung macht, Ihr Recht auch hinterher durchsetzen soll. Wenn man als Anwalt weiß, dass man dem später Mandanten erklären muss, was am Ende heraus kommt, ist man in der Regel geneigt, eher vorsichtig mit Erfolgsprognosen zu sein, damit man möglichst eine Punktlandung macht ;)