Beiträge von RAWedekind

    Tipp: ARD-plusminus Sendung vom 08.10.2014


    Aktueller TV-Beitrag zum Thema Widerrufs-Joker. Auch das Thema Anschlussfinanzierung wird angesprochen. Es scheint wohl tatsächlich in einigen Fällen Schwierigkeiten zu geben, aber im Ergebnis siegt Beharrlichkeit - so auch im dargestellten Fall: am Ende hat die Familie die benötigte Anschlussfinanzierung und kann den Widerrufs-Joker im Ergebnis mit Erfolg nutzen.


    Insgesamt ein sehenswerter Beitrag, wie ich finde.
    Macht Mut und ist m.E. durchaus realistisch.


    http://http://www.daserste.de/…iger-finanzieren-100.html

    Hallo @suitcase bzw. Guido,


    1.
    verstehe ich das richtig, dass die Verbraucherzentrale in Ihrem Fall zu einem anderen Ergebnis gekommen ist als ein von Ihnen konsultierter Anwalt? Sprich: die Verbraucherzentrale keine Chancen sah, aber der Anwalt Chancen sieht?


    Das kommt durchaus vor ...
    Es gibt unter Juristen einen scherzhaften Ausspruch:
    "zwei Juristen, drei Meinungen".


    2.
    M.E. sollte Schritt 1 stets sein, **einen** Anwalt zu finden, dem Sie menschlich und fachlich vertrauen. Das ist wie mit einem Arzt. Da müssen Sie sich auch entscheiden, **einem** Behandlungsansatz zu folgen - gut, wenn Sie den Arzt vorher sorgfältig ausgewählt haben und nicht auf dem OP-Tisch liegend den Arzt wechseln wollen ...


    3.
    Zu der konkreten Widerrufsbelehrung bzw. -information kann man aufgrund Ihrer bisherigen Angaben nichts Abschließendes sagen.


    Eine seriöse Prüfung umfasst immer:
    - Kreditvertrag
    - Widerrufsbelehrung (bzw. -information)
    - (Standardisiertes) Merkblatt - bzw. ggf. sind es 2 Merkblätter
    - ggf. weitere Schriftstücke
    - sowie ggf. diverse weitere Frage, z.B. wann und wo welche Unterschrift geleistet wurde, welches Schriftstück sich wann und wie von A nach B bewegt hat etc.


    4.
    Nur da wo vorgedruckte Formulare verwendet werden, die mit einer Versionsnummer versehen sind, kann man einiger Maßen sicher sein, dass das Formular 4711.2006.12-1 jedes Mal denselben Text hat und man etwaige Abänderungen erkennen kann.
    Überall dort, wo Computer-Textbausteine verwendet werden, kann es sein, dass der Bearbeiter den Textbaustein irgendwie verändert hat, und das sieht man auf den ersten Blick nicht - kommt übrigens erstaunlicher Weise öfter vor als man denkt.
    Auch sind zum selben Zeitpunkt ggf. unterschiedliche Formularversionen verwendet worden.


    Es ist leider kaum möglich, eine verlässliche Prüfung nach schematischen Kriterien vorzunehmen (auch wenn das manche Anbieter zu glauben scheinen).
    Verbraucherkreditrecht ist eine hochkomplexe Materie, bei der auch viele Anwälte und Richter einen 'rauchenden Kopf' bekommen.


    5.
    Es geht in der Regel um viele Tausende, wenn nicht Zehntausende Euro. Und meist auch um das Familien-Eigenheim. Ggf. macht es Sinn, bei der Beratungsleistung nicht nur auf den Preis zu achten, sondern auch auf die Qualität.


    6.
    Wie die Kölner sagen: Jeder Jeck ist anders.
    Oder wie die Juristen sagen:
    Jedwede schematische Betrachtung verbietet sich hier.
    Kurz gesagt: Es kommt immer auf die Umstände des konkreten Einzelfalls an.


    Nur Mut. Es gibt bei test.de und auch bei finanztip.de Hinweise, wie Sie einen für Sie geeigneten Anwalt finden können, der in Widerrufs-Joker-Fällen wirklich Ahnung hat und auch schon Erfolge erzielt hat.


    Alles Gute.

    Hallo Marcus,
    danke @Henning,


    klingt, als bestünden in dem Fall ggf. Chancen.
    Näheres kann Ihnen ein spezialisierter Anwalt sagen, nachdem er sich die vollständigen Unterlagen angeschaut hat.


    Bei einem Fall, wo es ggf. auf Details ankommt, ist es wichtig, dass man alle Infos hat.


    Es ist meist unproblematisch möglich, von der Bank Kopien der Unterlagen zum Darlehensvertrag aus der Kreditakte zu erhalten, jedenfalls solange man sich nicht schon offen 'im Krieg' befindet.


    Ih Ihrem Fall sollten Sie ggf. betonen, dass es sich um zwei Vorgänge handelt und Sie zu beiden Vorgängen (die ggf. in unterschiedlichen Akten abgelegt sind), die Unterlagen in Kopie haben wollen.


    Auf der Basis sollte dann relativ schnell eine rechtliche Einschätzung der 'Gefechtslage' möglich sein, so dass Sie dann mit Ihrem Anwalt die Strategie für das weitere Vorgehen besprechen können.


    Widerrufs-Joker-Fälle haben (wie alle Bankrechts-Fälle) sehr viel mit Taktik zu tun. Daher ist es wichtig, sich gut vorzubereiten, **bevor** man die erste Karte ausspielt (bzw. den Eröffnungszug macht ... wenn man statt Poker- eher Schach-Metaphern bevorzugt).


    Als 'David' gegen 'Goliath' sollte man sich möglichst keine taktischen Fehler leisten :)


    Fazit: Klingt, als könnte man etwas machen. Näheres sollten Sie im vertraulichen Gespräch mit einem Anwalt Ihres Vertrauens besprechen.

    Wir haben einige aktive Bänker und einige Ex-Bänker als Mandanten, auch mit Widerrufs-Joker-Fällen.
    Ich habe noch keinen Menschen getroffen, der sich etwas mit Banken auskennt, der die These vom Ablehnungs-Kartell geglaubt hätte.
    Die Reaktion reicht von ungläubigem Staunen bis zu schallendem Gelächter.
    Bänker stehen unter enormem Verkaufsdruck und wollen/müssen Provisionen verdienen.
    Wir wissen auch von einigen Fällen, wo die neu finanzierende Bank selbst auf den Widerrufs-Joker hingewiesen hat.
    Wenn der Bänker einen Abschluss will, wird er alles tun, das möglich zu machen - darauf weist @Martin zu Recht hin.
    Wenn ein Bänker einen Neu-Kunden nicht will und dafür sogar auf eine Provision verzichtet, muss das sehr triftige Gründe haben. Ich bezweifele allerdings, dass die wahren Gründe allzu oft dem Kunden offengelegt werden.
    Jemandem zu sagen oder ihn glauben zu lassen, er wäre wegen des 'bösen' Widerrufs-Jokers abgelehnt worden, ist ggf. ein bequemer Weg jemanden loszuwerden.
    Die Banken 'spielen' bei ihrer Abwehrschlacht gegen den Widerrufs-Joker mit 'harten Bandagen'. Das Streuen eines Gerüchts über ein Ablehnungskartell halte ich für möglich, das Existieren eines Ablehnungskartells, halte ich für unwahrscheinlich.

    @pamc. Haben Sie den von @Henning verlinkten Finanztip-Artikel schon gelesen?


    /Zitat Anfang (*** Hervorhebung durch mich ***)/
    Schritt 4: Eventuell Anwalt einschalten
    Akzeptiert Ihre Bank den Widerruf nicht, sollten Sie *** spätestens jetzt *** einen Anwalt aufsuchen und sich rechtlich vertreten lassen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Entweder es gelingt Ihrem Anwalt, eine gütliche Einigung mit Ihrer Bank zu erzielen oder er wird Ihren Widerruf gerichtlich durchsetzen müssen. Prüfen Sie vorab noch einmal, welche Kosten Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt.
    Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/ratgeb…g-darlehen/#ixzz3DMQHCbSN
    /Zitat Ende/


    Die Rechtslage bei Verträgen, die vor dem 1.11.2002 abgeschlossen wurden, ist (noch) komplizierter als bei den ab 1.11.2002 geschlossenen Verträgen. In vielen Fällen ist durchaus etwas zu machen - Genaueres kann Ihnen ein spezialisierter Anwalt sagen, wenn er sich Ihren Vertrag von 2002, die Forward-Vereinbarung von 2009 sowie ggf. weitere Unterlagen angeschaut hat. Das ist eine zeitaufwändige und rechtlich schwierige Prüfung.


    Wenn Sie einen Anwalt wollen, der wirklich etwas von der Materie versteht, hat das seinen Preis. Wenn es eine Chance gibt, dass eine Rechtsschutzversicherung decken könnte, sollte das daher Ihre Priorität Nr. 1 sein, das schnell zu klären, und das machen Sie am Besten selbst. Gleichwohl werden Sie in der Regel einen Teil selbst zahlen müssen, das sollte es m.E. aber angesichts der Tausende oder ggf. Zehntausende, um die es geht, auch wert sein.


    Einige Hinweise zum Thema Rechtsschutzversicherung und Widerrufs-Joker finden Sie z.B. hier: http://www.anwalt.de/rechtstip…cherung-deckt_060343.html


    Alles weitere sollten Sie mit Ihrem Anwalt besprechen, sobald Sie einen Anwalt gefunden haben, dem Sie fachlich und menschlich vertrauen.


    Fazit:
    1. Rechtsschutzversicherung (selbst!) klären.
    2. Geeigneten Anwalt suchen.
    3. Alles Weitere mit dem Anwalt des Vertrauens besprechen.

    Über 10.000 Widerrufs-Joker bei Darlehensverträgen (bei 17.000 überprüften Kredit-Verträgen sah die Verbraucherzentrale Hamburg Erfolg-s-Chancen bei ca. 80%). Viele Bankkunden haben schon mit Erfolg den Kredit-Ausstieg vollzogen und dabei bis zu 100% Vorfälligkeitsentschädigung gespart.
    Sei es beim Wechsel in eine günstigere Finanzierung, bei vorzeitiger Sondertilgung oder beim Verkauf.
    Sie überlegen noch? Dann finden Sie vielleicht hier Hilfestellung und Motivation.


    Machen Sie doch einfach mit.


    Die Stimmabgabe bei dieser Umfrage erfolgt anonym. Die Umfrage läuft 1 Woche.
    Vielen Dank fürs Mitmachen und Posten in Social Media!


    Und weiterhin viel Erfolg! Nur Mut. Sie sind nicht allein. Lassen Sie sich von den Erfolgen anderer motivieren.
    Alles Gute.

    Was sagt denn Ihr Anwalt, bei dem Sie den Vertrag überprüfen lassen?


    Letztlich kommt es doch darauf an, dass Sie einen Anwalt auswählen, dem Sie fachlich und menschlich vertrauen, dass er Sie gut berät und vertritt.


    Praktisch sieht es doch so aus:


    Entweder es kommt zu einer Einigung mit der Bank - dann kommt es darauf an, welche Zahl die Bank akzeptieren würde, die auch für Sie akzeptabel ist (nach Rücksprache Ihres Anwalts mit Ihnen).


    Oder ein Gericht entscheidet, wie es rechnet und zu welcher Zahl es am Ende kommt.


    Ihr Anwalt wird das einschätzen und Ihnen erläutern können.


    Wichtig ist, dass Sie Ihrem Anwalt vertrauen. Die Anwaltslisten bei test.de und finanztip.de können helfen, den für Sie im konkreten Fall richtigen Anwalt zu finden. Letztlich ist das eine Frage des 'Bauchgefühls', ob mit Ihrem Anwalt 'die Chemie stimmt', so wie es bei einem Arzt auch der Fall ist: Wenn Sie kein Vertrauen haben, dass Ihr Arzt weiß, was er tut, und das mit Ihnen angemessen besprechen kann, sollten Sie ggf. den Arzt wechseln. Oder?

    Erfolg spornt an. Viele Bankkunden haben den Widerrufsjoker bereits mit Erfolg genutzt. Wenigstens 50% der Vorfälligkeitsentschädigung zu sparen, gilt allgemein als Erfolg. Ich habe eine kleine Umfrage gestartet, um einmal konkrete Erfolgsmeldungen zu bekommen, ob 100%, 75% oder 50% gespart wurden. Oder ob Verhandlungen oder ein Prozess noch laufen. Oder sonstiges gilt.


    Machen Sie doch mit, wenn Sie mögen.
    Ich bin gespannt auf die Ergebnisse.


    Die Umfrage finden Sie hier:
    https://www.wedgies.com/question/541486e12af8970200000d65

    Hallo Finanzius,


    Sie haben sich das offenbar schon gut überlegt und sich durch die Einschaltung der Verbraucherzentrale Hamburg eine Einschätzung der Angreifbarkeit der Widerrufsbelehrung geholt. Das ist eine gute Ausgangsposition.


    Wie @Henning zu Recht schreibt, haben Sie den weiteren Vorteil, keine Anschlussfinanzierung zu benötigen, das stärkt Ihre Position weiter.


    Zu Ihrem konkreten Fall kann ich natürlich nichts sagen. Aber ganz generell möchte ich noch zwei Dinge anmerken:


    1.
    Die Banken berufen sich inzwischen vermehrt auf "Verwirkung". Das ist ein komplexes Thema, das einige 'Fallstricke' enthält. Man kann die Auffassung vertreten, dass 'die Uhr tickt' ab dem Zeitpunkt, seit dem Sie wissen, dass Sie noch heute ein Widerrufsrecht haben. Dem entsprechend sollte man da m.E. sehr genau überlegen, was man dazu sagt und wann man das tut.


    2.
    Sobald Sie gegenüber der Bank das Stichwort "Widerrufs-Joker" erwähnen oder in sonst einer Weise auf die ggf. fehlerhafte Widerrufsbelehrung hinweisen, müssen Sie damit rechnen, dass die Bank - und ggf. ein Gericht später irgendwann - diesen Zeitpunkt für rechtlich bedeutsam hält, insbesondere unter dem Gesichtspunkt "Treu und Glauben" (spricht: Verwirkung).


    Daher trennen Sie bitte gedanklich zwei völlig unterschiedliche Szenarien:


    Szenario 1 - 'ohne Widerrufs-Joker':
    Selbstverständlich kann jeder Darlehensnehmer die Bank fragen, wie viel Vorfälligkeitsentschädigung sie denn jetzt ggf. verlangen würde. Wenn Sie über vertragliche Sondertilgungsmöglichkeiten hinaus ablösen wollen, *muss* die Bank das *nicht* akzeptieren, aber eine freiwillige Einigung ist natürlich möglich. Oder wenn Sie jetzt verkaufen würden, *müsste* die Bank sie vorzeitig 'rauslassen, aber könnte dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.


    Szenario 2 - MIT Widerrufs-Joker -
    ist rechtlich und taktisch etwas komplett Anderes:
    Wenn Sie den Widerrufs-Joker ins Spiel bringen, berufen Sie sich auf ein gesetzliches Recht und machen den ersten taktischen 'Schachzug' in einem *Streit* über die Rechtslage - und der erste - für die Gegenseite sichtbare - taktische Zug sollte immer sehr gut überlegt sein und ggf. erst nach rechtlicher Beratung erfolgen.


    tl;dr:
    a.
    Sobald es um den Widerrufs-Joker geht, sollten Sie überlegen, einen spezialisierten Anwalt hinzu zu ziehen - lieber zu früh als zu spät :)
    b.
    Solange es nur um Vorgespräche über eine vorzeitige Sondertilgung und die dafür zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung*) geht, können Sie das ggf. auch ohne Anwalt 'im Hintergrund' machen.


    -------
    *) "Vorfälligkeitsentschädigung" sieht das Gesetz vor, wenn die Bank Sie vorzeitig aus dem Vertrag lassen *muss*, z.B. weil Sie Ihr Haus verkaufen. Es gibt dazu gefestigte Rechtsprechung, wie diese "... entschädigung" zu berechnen ist. Es gibt günstige Angebote für die rechnerische Überprüfung der verlangten Höhe - zur Größenordnung: 70 EUR wollen i.d.R. die Verbraucherzentralen dafür haben.


    Wenn von "... entgelt" die Rede ist, soll das häufig signalisieren, dass man sich von der gesetzlichen Vorgabe entfernt, weil man in einem Bereich ist, wo man nicht gesetzlich zwingendem Recht folgt, sondern frei ausgehandelte Vereinbarungen trifft. Hier darf die Bank zwar nicht völlig 'überziehen', aber sie darf grundsätzlich versuchen, Ihnen das Akzeptieren eines viel höheren "... entgelts" 'unterzujubeln' als nach dem Gesetz errechnet würde.


    Bevor Sie also zu irgendetwas "Ja" sagen oder gar etwas unterschreiben, sollten Sie sich vergewissern, dass Sie genau wissen, wo Sie stehen und was Sie da gerade rechtlich tun.

    Hallo Henk,


    was hält Sie davon ab, die Widerrufsbelehrung 2003 bei einer Verbraucherzentrale oder einem spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen? Oder haben Sie das schon getan?


    Wie Sie ja selbst schreiben, bewegt sich die Bank offenbar freiwillig nicht. Sollte der Widerrufs-Joker greifen, wäre das ggf. ein rechtlicher Hebel, für die Zukunft etwas zu Ihrem Vorteil ändern zu können.


    Ob das 2011 überhaupt im Rechtssinne ein "Kreditvertrag" war, der ggf. zu einem *weiteren* Widerrufs-Joker führt, müsste man sich im Einzelfall anschauen. Das hängt u.a. davon ab, ob nur neue Konditionen zu einer weiterlaufenden Kapitalüberlassung vereinbart wurden oder ggf. weitergehende Vereinbarungen getroffen worden sind.


    Letztlich kann das nur ein spezialisierter Anwalt einschätzen, was da ggf. rechtlich machbar ist. Ob sich ein Kreditausstieg jetzt rechnen würde, können Sie selbst abschätzen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie klären, ob diese eine Deckungszusage erteilen wird. Einige Hinweise zum Thema Rechtsschutzversicherung habe ich an folgender Stelle zusammengefasst:
    Teil 1:
    http://www.anwalt.de/rechtstip…cherung-deckt_060164.html
    Teil 2:
    http://www.anwalt.de/rechtstip…cherung-deckt_060343.html


    Der Finanztip-Artikel zum Thema Widerrufs-Joker ist m.E. sehr gut, und das was @Britta schreibt, lohnt auch das Lesen. Darauf weist @Franziska absolut zu Recht hin.


    Wenn Sie das Gefühl haben, dass das alles sehr kompliziert ist, kann ich das verstehen. Verbraucherkreditrecht und der Widerrufs-Joker sind rechtlich schwierig. und da die Banken sich zumeist geschickt verteidigen, werden Sie ohne einen Anwalt, der sich wirklich mit der Materie auskennt, vermutlich nicht weit kommen.


    Tipps zur Anwaltssuche finden Sie im Finanztip-Artikel:
    http://www.finanztip.de/ratgeb…errufsbelehrung-darlehen/


    Alles Gute.

    hvdh: Ich nehme an, Ihr Anwalt rät jetzt zur Klage. Immerhin hat die D*B ja nachweislich in Widerrufs-Joker-Fällen schon vor Gericht verloren.


    Die Argumentation der D*B ist mir natürlich bekannt. Wer sich mit der Materie auskennt, weiß das richtig einzuordnen. Das ist 'normales Geschäft' für einen spezialisierten Anwalt.


    Entscheidend ist natürlich die Auswahl des richtigen Anwalts. Finanztip gibt Tipps dazu. Das sollte man m.E. wirklich beherzigen und am Anfang etwas Zeit und Energie darauf verwenden, den richtigen Anwalt zu finden.


    Man kann nämlich zwischendrin meist nicht einfach den Anwalt wechseln, u.a. weil man sonst i.d.R. doppelt bezahlen muss.


    Für die Klage einen anderen Anwalt zu nehmen als für das Außergerichtliche, kann aber Sinn machen, wenn man Zweifel hat, ob der Anwalt der Richtige ist für den nächsten Schritt. Allerdings sind Anwälte selten begeistert über derartige 'Wechsler'. Es ist wie bei einem Haus, das Sie bauen. Es ist möglich, nach bestimmten Bauabschnitten Handwerker oder Architekten auszutauschen, optimal ist das aber fast nie. Besser ist es meist, wenn man von Anfang bis Ende mit denselben Partnern arbeitet, und daher sollte man da vorher sehr sorgfältig auswählen.


    Also: Nur Mut.

    Verwirkung beinhaltet ein Zeit- und ein Umstandselement. Es kommt also immer auf die Umstände des *Einzelfalls* an.


    Ernsthaft diskutiert wird beim Widerrufs-Joker ein Zeitelement von 7 Jahren oder ggf. 5 Jahren - und zwar nach vollständiger *Beendigung* des Vertrages (*nicht* etwa seit Vertragsschluss).*)


    "Verwirkung" ist juristisch gesehen so etwas wie die letzte Patrone im Lauf, wenn man wirklich kein anderes Argument mehr hat. Gleichwohl ist Vorsicht angesagt: Manchmal trifft dieser letzte Schuss.


    *) Genaueres kann nur eine individuelle Beratung und Begleitung im Einzelfall klären. Es gibt kaum eine Rechtsfrage, wo es nicht unterschiedliche Meinungen und gelegentliche 'Ausreißer'-Gerichtsentscheidungen gibt.


    Meistens funktioniert der Widerrufs-Joker "unter'm Strich", auch wenn es um die Rückforderung bezahlter Vorfälligkeitsentschädigung geht. Gute Vorbereitung und ggf. die Verstärkung durch einen spezialisierten Anwalt sind i.d.R. der Schlüssel zum Erfolg. Und realistisch bleiben - weder zu wagemutig noch zu ängstlich.


    Dann wird das schon.

    Vorfälligkeitsentschädigung zurück fordern mit dem Widerrufs-Joker


    Grundsätzlich kann man den Widerrufs-Joker auch noch nutzen, nachdem der Darlehens-Vertrag beendet wurde. Viele Kreditnehmer fordern die Vorfälligkeitsentschädigungen nachträglich zurück, auch wenn das Darlehen längst abgelöst und die Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt wurde.


    Selbstverständlich wehren sich die Banken in derartigen Fällen meist besonders stark.


    Wie genau die Chancen im Einzelfall sind, kann nur ein auf Verbraucherkreditrecht spezialisierter Anwalt einschätzen, der möglichst auch schon einige Fälle dieser Art bearbeitet hat.


    Der sorgfältig arbeitende Anwalt wird typischer Weise folgende Unterlagen/Infos haben wollen:
    - Darlehensvertrag mit etwaigen Nachträgen/Zusatzvereinbarungen
    - Widerrufsbelehrung/Widerrufsinformation
    - Berechnung/Abrechnung über die Vorfälligkeitsentschädigung
    - eine etwaige Aufhebungsvereinbarung
    sowie ggf. weitere Unterlagen.


    Es besteht bei Widerrufs-Joker-Fäälen immer die Gefahr, dass durch zu langes Warten Nachteile entstehen. Dies gilt bei den Fällen, wo der Vertrag vorzeitig beendet worden ist, in besonderem Maße!


    Schon die 'normalen' Widerrufs-Joker-Fälle sind rechtlich anspruchsvoll und erfordern taktisches Geschick. Das gilt umso mehr bei den Fällen, wo ein Verkauf der Immobilie gerade erfolgt oder schon erfolgt ist oder aus anderen Gründen der Vertrag vorzeitig endet.


    Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte als Allererstes klären, ob diese deckt. Hierbei sollte man selbst konkret nachfragen und sich nicht mit vordergründigen Ablehnungen zufrieden geben. Ein paar Tipps zum Thema Rechtsschutzversicherung bei Widerrufs-Joker-Fällen habe ich einmal zusammen gefasst, aber es gibt selbstverständlich auch andere Informationsquellen. Hier z.B. mein zweiteiliger Artikel:


    http://www.anwalt.de/rechtstip…cherung-deckt_060164.html


    http://www.anwalt.de/rechtstip…cherung-deckt_060343.html


    Generell gilt die Empfehlung: Gehen Sie im Zweifel zu einem Anwalt, der sich mit derartigen Fällen auskennt - das kann auch ein Anwalt in einem anderen Ort sein, die meiste Kommunikation erfolgt eh per Telefon und Email. Finanztip gibt in dem Artikel zum Thema Widerrufs-Joker auch nähere Hinweise, wie Sie einen Anwalt finden können, der zu Ihnen passt.


    Nick und @all:
    Nur Mut. Andere hatten auch schon Erfolg. Vielleicht ist auch in Ihrem Fall noch etwas machbar. Was möglich ist und was das ggf. kostet, sollten Sie mit einem Anwalt Ihres Vertrauens in einem vertraulichen Gespräch klären. Erstberatungen, die einen ersten Überblick vermitteln, kosten üblicher Weise 190 EUR zzgl. Auslagen zzgl. Umsatzsteuer. Selbst wenn die Rechtsschutzversicherung die Erstberatung nicht zahlen sollte, sind diese 200 bis 300 Euro für eine Erstberatung meist sehr sinnvoll investiert.


    Wenn Sie von einem spezialisierten Anwalt eine konkrete Einschätzung bekommen, haben Sie eine Grundlage für die Entscheidung, ob Sie gegen die Bank aktiv werden wollen. Warten Sie allerdings möglichst nicht zu lange. Sonst ist ggf. schon wegen Zeitablaufs die Chance vertan.


    In Bezug auf kostenlose Beratungsangeboten sollten Sie wissen, dass eine Erstberatung in etwa das kostet, was ein spezialisierter Anwalt für eine Stunde abrechnet - mit einer Stunde kommt der Anwalt aber kaum hin, wenn er das Erstberatungsgespräch sorgfältig durchführt, incl. Vor- und Nachbereitung. Kurz gesagt: Der übliche Preis für eine Erstberatung ist mit Sicherheit nicht zu hoch, wenn Sie den richtigen Anwalt ausgesucht haben. Übrigens: Bei den Verbraucherzentralen zählen Sie i.d.R. 70 Euro je Vertrag, und bekommen dort (nur) eine rechtliche Einschätzung, ob die Widerrufsbelehrung als solche Angriffspunkte enthält - wegen der Frage des konkreten weiteren Vorgehens wird dann regelmäßig die Einschaltung eines spezialisierten Anwalts empfohlen - das kann man also ggf. auch gleich machen ...


    Alles Gute.

    Hallo Henning,


    Sie weisen zu Recht darauf hin, dass die Anschlussfinanzierung geklärt sein muss. Das steht in jedem seriösen Artikel zu dem Thema Widerrufs-Joker, so z.B. bei Finanztip: http://www.finanztip.de/ratgeb…fsbelehrung-darlehen/</a>


    Rechtsfolge des Widerrufs ist im Wesentlichen, dass rückwirkend der Vertrag entfällt und wechselseitig alles Erhaltene zurück zu gewähren ist – sog. Rückgewährschuldverhältnis. Insbesondere ist die Restschuld binnen 30 Tagen an die Bank zu zahlen. Da es keinen Anspruch gibt, von einer Bank einen Kredit gewährt zu bekommen, kann es zu einem Verbleiben bei derselben Bank nur kommen, wenn die Bank eine neue Kreditentscheidung für diesen Kunden trifft (und der Kunde diesen Kreditvertrag zu den angebotenen Konditionen auch will). Eine alternative Finanzierungsoption zur Verfügung zu haben, gehört also zu einer seriösen Risikovorsorge.


    À propos Faktor Sicherheit: Es ist heute möglich, für die nächsten 20 Jahre einen niedrigen Zinssatz festzuschreiben, der unter dem liegt, was die allermeisten bislang zahlen. So niedrig wie jetzt werden die Zinsen kaum bleiben können. Wer will vorhersagen, wie das Zinsniveau in drei oder vier Jahren ist? Die Zinsen waren bekanntlich auch schon einmal über 7% oder 8% oder sogar z.T. noch höher. Wessen Zinsbindung in einer solchen Hochzinsphase ausläuft, bekommt ggf. massive Probleme – die Älteren von uns werden sich erinnern ;)


    Was das Thema Fairness angeht: Die Banken wissen wahrscheinlich seit 2010 vom Widerrufs-Joker. Wären sie offen und fair mit diesen Wissen umgegangen, hätten sie ihre Kunden angeschrieben und – vorsorglich – eine nachträgliche Widerrufsbelehrung erteilt. Das hätte dann eine Monatsfrist ausgelöst, nach deren Ablauf dann das Widerrufsrecht unzweifelhaft erloschen wäre.


    Und ja. Natürlich wollen Vertriebler Provisionen verdienen. Auch die Bank ist hoffentlich ein Unternehmer (und kein „Unterlasser“, um einen Ausspruch eines meiner Profs. zu zitieren).Warum sollte jemand, der kreditwürdig ist und wo die Immobilie das vom Beleihungwert hergibt, nicht irgendwo eine gute Anschlussfinanzierung bekommen? Wofür gibt es Finanzmakler und Internetportale etc.?


    Mit kühlem Kopf kann man da einiges erreichen. Das fängt bei der Auswahl des Anwaltes an. Über Chancen/Risiken, und Kosten, Taktik und realistische Szenarien spricht man dann allerdings besser nicht-öffentlich.


    Es haben schon viele Bankkunden mit Erfolg den Widerrufs-Joker genutzt. Es ist möglich.


    In diesem Sinne: Nur Mut. Und: Ruhig Blut!

    Ich bin mir sicher, dass derartige Presseartikel auf viele Bankkunden eine einschüchternde Wirkung haben.


    Dass die Banken tatsächlich so dumm wären, sich ertappen zu lassen bei einem Verweigerungskartell, bezweifele ich.


    Würde es die Wirksamkeit entsprechender Medienberichte nennenswert schmälern, wenn sie nicht auf massenhaft nachprüfbaren Fakten beruhten?


    Es mag nachweisbare Einzelfälle geben, in denen Banken Widerrufs-Joker-Nutzern die Anschlussfinanzierung nur aus diesem Grund verweigern. Aus dem Kreis unserer zahlreichen Mandanten kenne ich allerdings bislang keinen einzigen derartigen Fall. Im Gegenteil: ich weiß von Finanzierungszusagen durch Banken, die angeblich dem Verweigerungskartell angehören.


    Kurz gesagt: Nicht überall wo Rauch in der Luft hängt, wird scharf geschossen.
    Und manchmal ist es vielleicht auch einfach nur Nebel.


    In diesem Sinne: Nur nicht bange machen lassen! (Wie man in Bremen, meiner Geburtsstadt, sagt).


    Alles Gute.


    Leif Holger Wedekind

    Vielen unserer Mandanten genügt die Aussage, dass die Widerrufsbelehrung angreifbar ist, nicht.
    Die eigentliche Frage ist m.E.: Lohnt sich das alles wirtschaftlich? Will ich das wirklich?
    Und dazu gibt es m.E. folgende Beträge zu ermitteln:

    • bisheriger Vertrag:
      Zinszahlungen/€ aufsummiert über die Zeit der Restzinsbindung?
      Mit einem Tilgungsplanrechner ausrechnen! Denn Tilgung wirkt immer auch mindernd auf die anfallenden Zinsbeträge - das unterschätzt man leicht.


    • Finanzierungsangebote/-zusagen mit aktuellem Zins:
      Zinszahlungen/€ aufsummiert über denselben Zeitraum wie bei Nr. 1
      Mit gleicher Monatsrate rechnen!
      Durch die stark erhöhte Tilgung ergibt sich ein dramatischer Zinsspareffekt (nicht nur aufgrund des niedrigen Zinssatzes)
    • Zinsersparnis (Zukunft*) = Differenz Nr. 1 ./. Nr. 2


    • Vorfälligkeitsentschädigung (Forderung der Bank oder eigene Berechnung)
      Diesen Betrag spart man durch den Widerrufs-Joker i.d.R. zu 50%-100% ein.


    • Anwaltskosten
      Das ist ein Thema für sich. Tipp: Offen ansprechen - wir machen das jedenfalls mit unseren Mandanten, denn wir wollen das Geld ja auch bezahlt bekommen. Darüber muss m.E. vorher gesprochen werden, vor jedem Schritt, der (wieder) Geld kostet.


    • Rechtsschutzversicherungen
      sind ein komplexes Thema für sich ... Oft greift der sog. Baurisiko-Ausschluss nicht. Muss man immer individuell prüfen und klären, ggf. mit Anwalt.


    • Chancen/Risiken abwägen
      Wer zögert, entscheidet i.d.R. im Ergebnis: Nein.

    Tipp:

    • Objektiv durchrechnen und entscheiden, ob Sie etwas unternehmen wollen.
    • Wenn Ja, brauchen Sie i.d.R. einen Anwalt, der sich auskennt.
    • Die Uhr 'tickt'. Zeit ist durchaus ein Faktor (Zinsen können steigen + Stichwort "Verwirkung").

    *)
    Zinsdifferenz (für die Vergangenheit) bzw. Saldo der wechselseitig geschuldeten Nutzungsentschädigungsansprüche:
    I.d.R. außergerichtlich nicht durchsetzbar. Art der Berechnung umstritten.
    Das ist etwas, was ggf. im Einzelfall Sinn machen kann. Muss m.E. im Einzelfall besprochen und geklärt werden.


    Alles Gute!

    Hallo Franziska,


    gern geschehen.


    Was Erfahrungsberichte angeht, sind mir bei test.de (was Sie ja im Beitrag auch zitieren) 3 Punkte aufgefallen:
    1.
    Einen Verzicht der Bank bzw. Rückerstattung von 50%-100% der Vorfälligkeitsentschädigung sieht test.de als Erfolg. Das erscheint mir realistisch.
    2.
    test.de nennt als Erfolge rd. 20 Urteile. Über 70 außergerichtliche Einigungen sind dann sukzessive dazu gekommen. Banken wollen keine Urteile gegen Banken, denn Urteile sind öffentlich. Vielfach beinhalten Einigungsangebote Schweigeklauseln. Das Meiste findet jenseits der Öffentlichkeit statt.
    3.
    M.E. gilt wie bei der Arztsuche: einen Anwalt finden, dem man vertraut und dann dessen Rat folgen. Wie ein Arzt im konkreten Fall arbeitet, wird i.d.R. auch nicht öffentlich ... Das Vertrauen - menschlich und fachlich - muss also anders gewonnen werden. Und wie beim Arzt kann man sich in mehreren Schritten entscheiden: Vorgespräch, Untersuchung, Gespräch, Behandlungsphase I ... etc.


    Alles Gute.