Das steht in den Versicherungsbedingungen und hängt natürlich auch vom konkreten Fall ab.
Die medizinische Notwendigkeit muss natürlich auch erfüllt sein.
Beiträge von Lange Oog
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Das nennt sich Kindernachversicherung und ist in § 198 VVG geregelt.
Die drei Monate Vorversicherungsdauer gelten nur dann, wenn sie im vertrag explizit genannt sind, sonst nicht.
Die Kindernachversicherung funktioniert zwar immer, aber bei der Beihilfe muss man ggf. sehr genau aufpassen, weil es in einigen Beihilfeverordnungen Subsidaritätsregeln gibt.
Davon abgesehen sind die Leistungen für behinderte Kinder in der PKV oft nicht vergleichbar mit dem, was die GKV gemäß SGB V als Leistung bietet! Die Beihilfe liegt so in der Mitte dazwischen. -
Diese Frage beantwortet § 12 SGB V:
"(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen."
Ich würde sagen das entspricht dem Leistungsniveau von Schulnote 4 (ausreichend), oder?
§ 1 Abs. 2 MB/KK
Medizinisch notwendige Heilbehandlung
§ 4 Abs. 6 MB/KK
wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethoden, also S3 Leitlinien!
§ 5 Abs. 2 MB/KK
angemessene Behandlung und angemessene Kosten - Angemessenheitsklausel!
§ 9 Abs. 4 MB/KK
Schadenminderungspflicht
Dazu kommt die Schutzwirkung, weil ein Arzt/Zahnarzt mit Kassenzulassung weiß, was er tun darf, was er veranlassen darf und was er unterlassen muss!
Erst wenn der Patient nach umfassender Belehrung und 24 Stunden Bedenkzeit dann etwas entscheidet, dann muss er es auch selbst zahlen und er weiß das dann auch vorher explizit!
Die Wissensasymmetrie zwischen denen, die Leistungen erbringen, und denen, die sie notgedrungen in Anspruch nehmen müssen, ist extrem und wird täglich größer.
Ich habe als Rechtsanwalt - Dr. Schleman bitte aufpassen - gerade einen Fall, wo ein Patient von der Privatklinik bei Krebs Endstadium verführt wurde, die Kosten in Höhe von voraussichtlich 30.000 Euro schon mal vorab zu bezahlen. Aufgeklärt wurde er nicht richtig. Gestorben ist er nach 4 Tagen in der Klinik. Wir versuchen jetzt das Geld zurückzubekommen.
Das ist die harte und bittere Wahrheit der Selbstzahler - sie werden zu solchen Behandlungen überredet und ihnen (und Ihren Erben) wird das Geld aus der Tasche gezogen.
Das keine PKV die Rechnungen dieser Klinik bezahlt, ist ihr bekannt. Gesagt wurde es nicht.
Wäre der Patient Mitglied einer GKV, wäre das eine Sache von wenigen Tagen! -
Der vorteil der GKV Mitgliedschaft ist Versorgung und wenn der Arzt etwas tun will, von dem er denkt, dass es gut ist - was aber eben nicht umbedingt eine Bedeutung haben muss - dann muss er mich aufklären und mir 24 Stunden Bedenkzeit geben.
Ich kann jeder Zeit durch einen Geldschein etwaige Vorteile des Selbstzahlers - die PKV nimmt am Gesundheitswesen nicht teil - wie z. B. einen schnelleren Termin oder ein zusätzliches BILD - z. B. CT oder MRT - hinzukaufen!
Als Selbstzahler wird m ich der Arzt überzeugen sofort eine Entscheidung zu treffen und ob meine PKV mir dann die Kosten erstattet bleibt offen!
Die Vorteile des GKV-Mitgliedes, nämlich Teilnehmer an einem Versorgungssystem zu sein, kann ich aber niemals wählen, weil ich SELBSTZAHLER bin!
Wahlleistungen im Krankenhaus kann ich hinzuversichern.
Bei zahnärztlichen Leistungen bieten die meisten Zusatzversicherungen heute einen umfassenderen Schutz, als die meisten PKV-Vollversicherungstarife.
sogar das Kostenerstattungsverfahrren im ambulanten Bereich einschließlich veranlasster Leistungen kann ich hinzuversichern ..... oder auch unversichert in Anspruch nehmen, wenn es mir wichtig ist. -
Hallo,
"Im Falle von Kindern, so sagte die Dame, wären die über mich dann bspw. kostenlost mitversichert. Aber es geht mir am Ende nicht um ein paar Euro. "
Es sind leider nicht nur ein paar Euro ! Meine Tochter ist schwerbehindert zur Welt gekommen. Mehrere 1000 !! Euro hat mich dieser Umstand im Jahr gekostet, zudem gab es immer wieder Probleme mit der Kostenübernahme von Rehas usw. Ich hab mir den "Ar..." aufreissen müssen, damit sie ordentlich medizinisch versorgt wurde. Als ich das finanziell nicht mehr stemmen konnte, hab ich sie beim Kindsvater (DAK ) versichern lassen..es gab und gibt keinerlei Behandlungsunterschiede , Rehas wurden anstands -und stressfrei übernommen, für eine Rücken-OP habe ICH das KH meines Vertrauens gewählt, ebenfalls ohne Probleme. Wer Kinder möchte, muss schon sehr viel Geld verdienen, um die in der PKV belassen zu können
LM
Das ist nach meiner Kenntnis so korrekt.
Sobald es Behinderungen gibt, ist die GKV der PKV bei Kindern weit überlegen! -
Ein PKV legt die sog. Altersrückstellungen an. Die Gesellschaften triefen vor Geld. Kenne keine PKV-AG, die an der Börse ist und auch keine, die am Kapitalmarkt Geld beschaffen muss. Lass mich gerne belehren.
Ultra extrem Dummbullshit zwecks Verkaufsförderung. Boah ...
Das ist jetzt widerrum fachlich falsch!
Geld ist in Kapitalanlagen angelegt.
Alterungsrückstellungen sind ein mathematisch berechneter Wert, der die Verbindlichkeiten des Versicherers gegenüber den Versicherter in der Zukunft abbildet.
Eigenkapital ist wieder etwas ganz anderes.
Und letztendlich ist es relativ egal, ob VVaG oder AG .... das könnte man fachlich argumentieren, aber warum sollte ich das kostenlos hier tun? Das ist fast ein ganzes Buch.
Für Kunden ist es relativ irrelevant ......
Nehmen wir die Alte Oldenburger - war VVaG ist heute AG, so wie auch Barmenia, Inter, Hanse Merkur ...
HUK Coburg PKV ist seit Gründung AG, gehört aber einer Holding, die einem VVaG gehört.
Bei der Barmenia könnte es sein, dass dort eine Fusion vorbereitet wird. Es kann aber auch sein, dass man Kapital für Wachstum aufnehmen will, was als VVaG schwerer gewesen wäre oder die wollten einfach nur die bisherigen Eigentümer entmachten oder enteignen - aber die haben auch zugestimmt.
Wenn man sich die Entwicklung des Gothaer Konzerns über 20-25 Jahre verfolgt, dann weiß man, dass es komplex ist und auch nicht immer zielführend.
Die einzigen klassischen großen VVaG in der PKV sind Debeka und Signal. Die Signal ist dennoch kein guter Versicherer für Interessenten, die Debeka aber sehr wohl.
Die Alte Oldenburger ist eine gute Adresse, die Barmenia eher nicht.
Die Inter entwickelt sich positiv, die Hanse Merkur nicht.
Und in 15-25 Jahren kann alles ganz anders sein, wie die letzten 15-25 Jahre zeigen. -
Wie war das noch mal mit Zankerei und Stichelei? Sind da multiple Persönlichkeiten am Werk, die nur unzulänglich miteinander kommunizieren?
Sachliche Kritik - weder Zankerei noch Stichelei!
Sie haben das Niveau verlassen und versucht auf Strukki-Verkauf abzusenken!
Bei Horbach (AWD) gelernt? -
Ich hatte mal einen Motorradunfall (vor über 15 Jahren mit einigen Knochenbrüchen und bleibenden Metall in der Hand), keine Einschränkungen daraus resultierend.
........ Ich bin, bisher, nicht wirklich oft krank und hatte, abgesehen von meinem Motorradunfall damals (ich war über meine Mutter privat versichert) nie im Krankenhaus oder hatte sonst schlimmeres. Gegen Ende meines Studiums war ich zwei drei mal beim Physio wegen eine Bandscheibe. Die ist aber nicht raus oder so, schmerzte nur. Das sind meine einzigen Erfahrungen mit Ärzten.
Das ist alles risikoerheblich und wird die Annahmeentscheidung massiv beeinflussen.
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um mal ein halbwegs pasenden Angebot für deinen Vergleich zu bekommen. Vermutlich springt an eurer Schule eh der eine oder andere Vertreter der typischen Beamtenversicherer und wird sich freuen, dir mit Dollar-Zeichen in den Augen und leicht sabbernd ein Angebot erstellen zu dürfen. Da deine Frau ja schon in der PKV ist, dürfte die eine oder andere Info ja bereits im Hause verfügbar sein.
Wenn du Tante Google nach "PKV Beihilfetarife" fragst, findest du erst einmal jede Menge Anzeigen, aber auch Vergleichsportale für den ersten Vergleich... wobei diese Vergleiche nie nicht objektiv und dementsprechend unvollständig sind.
Wenn du mehr Überblick gewonnen hast und/oder auch zwischendurch Fragen hast, dann schreibe einfach hier...
Darum geht es ihm doch gar nicht!
Er will nicht Vergleiche lesen und sich mit PKV-Tarifen beschäftigen, sondern er will eine Grundsatzentscheidung treffen ob GKV oder PKV und welche Aspekte dabei für Ihn persönlich relevant sind!
Erst danach könnte man - mit zwei drei gezielten Fragen - die PKV-Versicherer benennen, die in Frage kommen! -
Haha
. Für des Lesens Kundige ist das ja sehr einfach nachvollziehbar, insofern erübrigt sich eine Stellungnahme.
Der Rest ist gewohnt nebumüllerlös
.
Er macht auch immer einfach weiter, obwohl ich es ihm schon mehrmals erklärt habe, wer ich bin! Es ist lächerlich und erübrigt eigentlich jeglicher Kommentierung, aber es nervt, wenn man ständig damit konfrontiert wird, jemand zu sein, der man nicht ist!
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Wenn der konkrete Chefarzt z.B. an einer Uniklinik nur noch Vorlesungen hält und zuletzt vor 5 Jahren operiert hat (keine Sorge, das ist ziemlich selten - wir betreuen sehr viele Ärzte), dann wähle ich den leitenden Oberarzt, aber kaum den gerade diensthabenden Assistenzarzt, der - überspitzt formuliert - seinen ersten Bauch aufschneidet. Die üben dann erst mal an GKV Patienten (ok, wieder 5 Euro in die Panik-Kasse 😀). Oder wie es zuletzt eine von uns beratene Medizinstudentin formulierte "Das Zunähen machen bei den gesetzlich Versicherten oft die PJ-ler, bei privat Versicherten dürfen die nicht ran".
So etwas nennt man Verkaufsstories und das ist schon billigster Abverkauf und hat mit seriöser Beratung gar nichts zu tun!
Die Herausforderungen in Kliniken ist heute die intradisziplinäre Zusammenarbeit.
Und nur der Vollständigkeit halber und in der Hoffnung, dass diese Räuberpistolen dann auch endlich mal die richtige Resonanz bekommen:Was dürfen PJler?
Die Hauptaufgabe eines PJlers ist natürlich die Arbeit am Patienten. Wie diese aussieht, unterscheidet sich zum Teil zwischen den Kliniken und ziemlich stark zwischen den Ländern – es kann z.B. sein, dass ein PJler in Afrika bei OPs assistieren darf, ein PJler in der Schweiz jedoch nur zuschauen kann.
Grundsätzlich dürfen laut Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung in Deutschland folgende Tätigkeiten an den PJler delegiert werden:
- Vorbereitende Anamnese mit anschließender Überprüfung im Gespräch
- Kapilläre/venöse Blutabnahmen, subkutane und intramuskuläre Injektionen einschließlich Impfungen
- Intravenöse Applikationen (außer Erstapplikationen)
- Zweite oder dritte OP-Assistenz
- Versorgung unkomplizierter Wunden bzw. regelmäßige Kontrolle durch Arzt
Auch die Eingriffs- und Risikoaufklärung kann einem PJler übertragen werden, wenn sie seinem theoretischen und praktischen Ausbildungsstand entspricht und unter Anleitung, Aufsicht und Verantwortung des ausbildenden Arztes stattfindet.
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Hier gibt es nur von einer Seite Zankerei und Sticheleien - meist sach- und grundlos!
Und ob Herr Schlemann sachlich neutral zu GKV oder Debeka berät, das kann man ja anhand einiger Beiträge von ihm in diesem Forum überprüfen!
Meine Antwort ist immer und grundsätzlich - bezogen auf den Ausgangspost des Fragestellers - was denkst Du, wirst du hier finden wirst? Meinungen! Und dann ergibt sich immer die Frage warum jemand diese Meinung vertritt. Meinung bedarf aber Ahnung und die Ahnung muss ohne ein Interesse an einem Ergebnis erfolgen. Das nennt man Beratung!
Nehmen wir das mit dem Chefarzt: der ist auch für die Kassenpatienten verantwortlich und zuständig. Sorry, aber eine Station ist Organismus und jedes Teil ist nur so gut, wie die anderen Teile.
Hinzu kommt, dass die meisten Chef- und Oberärzte von der Privatliquidation nichts habe. Fließt an das Krankenhaus.
Und wir sprechen in der Krankenhauswelt heute von poor dogs und cash cows. Es kommt auf die richtige Diagnose an. -
Made my day
... da haben wir wohl die gleiche Person im Auge
Den habe ich durchgestochen - liebe Grüße - er hat keine Leseschwäche!
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später häufig auch zu geizig, sich die "bessere" Behandlung selbst zu finanzieren. "All inclusive" ist deshalb oft auch psychologisch der klügere Ansatz, um nicht bei jedem Arztbesuch und jeder Vorsorge mit dem Igel in der Tasche (wie der Rheinländer das nennt) kämpfen zu müssen. Aber das kann ja jeder für sich entscheiden.
Und die AllInclusiv Mentalität treibt die Beiträge.
Der Selbstzahler funktioniert nur mit Eigenverantwortung!
Wer das nicht kann, hat dort nichts zu suchen! -
Haha, und schon kommen wieder die zu erwartenden akquiseorientierten Querschüsse von vermeintlich unabhängigen Versicherungsberatern, die versuchen, sich durch Diskreditierung anderer Marktteilnehmer zu profilieren. Manche Menschen sind so vorhersehbar
Da ich zu dem Thema nicht berate, bin ich frei von allen Anwürfen!
Der Rest ist mehrfach ausgesagt falsch!
Ich kenne und schätze Thorulf aber .... ich heiße aber anders!
Und ob ein Versicherer durchleitet oder nicht, ist doch völlig irrelevant! -
Hier ist ja wieder etwas los!
Da zeigt sich doch, dass unabhängige Beratung, also frei von vermittlungsinteressen, bei solchen Entscheidungen sehr nützlich sein können.
Wenn wir vom Trommel etwaiger Test oder vollständig manipulierter Vergleichssoftware wieder los kommen und uns auf die Fakten zurückkommen wollen .......
Das, was der Fragesteller zusammen gestellt hat, ist ja nett. So wie er denkt, und mal unabhängig vom Streit, wie man Geld anlegt oder nicht, sieht das doch ganz anständig aus um in die PKV zu wechseln. Für Sie als Beamtin State of the Art. Ggf. je nach Bundesland auch anders. Da fehlen Informationen, gell!
Bei ihm spricht auch nicht viel dagegen.
Was kann passieren? Das Kind könnte schwerbehindert zur Welt kommen. Da gibt es dann Exitstrategien!
Bleibt also die Wahl der richtigen Versicherung und der richtigen Tarife ....
Dabei ist heute eigentlich die größte Herausforderung die geeigneten Tarife für KTG zu finden und einen Versicherer der nachhaltig kundenorientiert handeln wird (ganz dünnes Eis)! -
Die Vermutung liegt nahe! Wenn kein Geld zu verdienen wäre, würde man den Aufwand wohl eher nicht betreiben...
Und ausgewählt, also vorgeprüft und strategisch!
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Die Debeka macht das z.B. bei den Beamten-Tarifen, per Post oder Telefon, bei uns war das vor ca. 1 Jahr der Fall, aber dann auch Ruhe.
Ja, bei ausgewählten Personen und weil es Mehrbeitrag gibt .....
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Ernsthaft jetzt?
Ich bin eigentlich schon seit langer Zeit beim ADAC Reiserücktrittsversichert, dort werden in Abhängigkeit von der versicherten Summer Jahresbeiträge angeboten. Die maximale Summe, die ich dort versichern kann (vielleicht geht auf Nachfrage auch mehr) liegt bei 20 k€, dafür beträgt der Beitrag laut Webseite für den Reiserücktritt und -abbruch bei 730 €. Halte ich bei diesem Reisepreis für angemessen...
Viele Grüße,
Markus.
Wenn sie entsprechend der Wünsche und Bedürfnisse passend ist?
Dann wäre es die Passende! -
Das BVerfG hatte entschieden - sorry, was soll die Diskussion?
0,35 statt 0,25 - was soll die Diskussion?