Beiträge von Lange Oog

    Basistarif?


    Sie wollen es also verschlimmbessern?


    Ach ja - im Basistarif wirken die sich oft gar nicht aus, weil der tatsächliche Beitrag unter Berücksichtigung der erworbenen Anwartschaften einen Beitrag oberhalb des Höchstbeitrages ergibt!


    Thema Zusatzversicherung: es gibt nur wenige, die neben dem Basistarif versichert sein können.

    OK ..... das lässt sich einfach diagnostizieren!


    1. welche Gesellschaft welcher Tarif heute und seit wann dort versichert?


    2. welche Gesellschaft soll es denn werden (also wo ist Deine Frau)?


    3. welche Krankheiten (es geht um das, was der Arzt in den akten hat) hattest du seit du damals in die PKV gewechselt bist?


    4. Alterungsrückstellungen erbt man, weil man auch vererbt und die Frage des Wechswels des Risikoträgers ist eine Frage, die man ewinen wirklich unabhöngigen VersicherungsBERATER überlässt!


    5. ggf. nimmt man einen Übertragungswert mit - in der Pflegepflicht sind das tatsächlich die vollen Alterungsrückstellungen!


    P.S.: einem Versicherungsvertreter sollte man immer misstrauen, denn der will Abschlüsse, und Abschlussprovision verdienen! Das gilt auch für einen Versicherungsmakler! also für alle provisionsabhängig finanzierten Versicherungsvermittller inkl angestelltem Außendienst!

    Es gilt der 20.06.2019 aber rückwirkend zum 01.904.2019 in Bezug auf die Familienversicherung.


    Das Kind ist voraussichtlich normal (ggf. versicherungsmedizinischer Zuschlag) versicherbar.


    Ansonsten greift voraussichtlich die Öffnungsaktion und das sicher bis 30.09.2019, aber eigentlich bis 20.12.2019. Zu Empfehlen ist aber der 30,09.2019 als spätestes Antragsdatum!


    Von Telefonaten ist grundsätzlich abzuraten - bitte in Textform klären, damit sie auch belegbare Antworten haben!


    Zu klären wäre aber, ob die freiwillige Mitgliedschaft zum 01.04.2019 beginnt oder zum 20.06.2019 und es ist zu klären ob und wann die Belehrung nach § 188 Abs. 4 stattgefunden hat und ob man noch rückwirkend Versicherungsschutz in der PKV erzeugen kann.


    Tipp:


    Antrag zum 01.09.2019 stellen!


    Im Juni noch zum 30.08.2019 die freiwillige Mitgliedschaft kündigen!

    Es soll auch Versicherungsberater geben, die nicht aus der Ersparnis bezahlt werden (das sind dann übrigens überwiegend Versicherungsmakler), was an für sich eben fragwürdig ist, weil das Interesse des Vermittlers/Beraters dann ja die Ersparnis ist!


    Man sollte sich einen unabhängigen Experten suchen, der das gegen ein angemessenes Honorar macht, ggf, nach Fortgang des Auftrages.

    freundschaftlicher Tipp?


    Ohne Fachleute - Do It Yourself, bei einem Thema, bei dem man viele Fehler machen kann, weil es viele Fallen gibt?


    Das möglicherweise ein Teil der Ersparnis gar nicht ankommt, weil sich die Steuerbelastung durch die Beitragssenkung erhöht, ist hoffentlich bewusst!


    Dass der Kollege jetzt 3.850 Euro höheren Selbstbehalt plus Unterdeckungen aus Leistungsunterschieden hat, ist auch bewusst?


    Natürlich kann es sein, dass das Eine nicht relevant ist, weil er keine Steuern zahlt oder nur einen geringen Grenzsteuersatz hat, und dasd das Andere auch nicht relevant ist, weil er in den nächsten Jahren nicht schwererkrankt, so dass die hohen Zuzahlungen greifen.


    Nach meiner Kenntnis ist es der falsche Zieltarif in der Konstellation.


    Immerhin haben Sie anscheinend nicht in Unisex umgestellt!


    Aber - das muss jeder selbst entscheiden, was er tut.

    Könnte bedeutet?


    Haben Sie das 55. Lebensjahr vollendet, denn das spielt eine Rolle!


    Darüber hinaus reichen Ihre Angaben nicht aus um die Frage sinnvoll zu beantworten!


    Entweder es tritt krankenversicherungspflicht nach SGB V ein oder nicht!


    Dann gibt es noch die Herausforderung, dass die Meldung des Arbeitgebers ggf. ein nichtiger Verwaltungsakt sein kann - dann erfährt man das ggf. später, dass es anders war, als man dachte.

    Wartezeiten stehen in den ARB - Allgemeinen Rechtsschutz Bedingungen.


    Die Regulierung erfolgt immer im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages und der dem Vertrag zugrunde liegenden ARB.


    Die Differenz erklärt sich einfach:


    Bei Auxilia sind ca. 30-35% (davon kommen ca. 25% - nach VST ca. 70 Euro - beim Vermittler an) Vertriebskosten einkaluliert.


    Dann muss der betrag noch berücksichtigt werden, den die KS Mitgliedschaft kostet. KS ist im weitesten Sinn so etwas wie der ADAC, aber eben anders!


    Das kann dann Sinn machen, wenn man im Schadenfall niemanden benötigt, der einem hilft (mit Ausnahme des Rechtsanwaltes).


    Das macht Sinn, wenn man ADAC Mitglied ist, das kündigt weil KS ausreicht.


    Der Rest ergibt sich aus den ARB - Auxilia ist eben etwas besser zu bewerten, als HUK24.

    Das macht so Sinn und es gibt Nichts, was dagegen spricht!


    Wichtig: bitte VN und VP unterschiedlich - also Sie sind Versicherungsnehmer des Vertrages, in dem ihre Frau versicherte Person ist - auch der Beitragszahler sind Sie, also von ihrem Konto und damit sind sie dann auch der Bezugsberechtigte im Fall des Todes.


    Und umgekehrt!


    Damit ist das steuerliche Problem, falls es eines geben könnte, umgangen!

    In einem Anwärtertarif werden gar keine Alterungsrückstellungen gebildet - der ist nach Art der Scahdenversicherung kalkuliert und mit einer Vertragslaufzeit von maximal 36 Monaten!


    § 10 KVAV Abs. 4


    "(4) Planmäßig steigende Prämien dürfen für Versicherte kalkuliert werden, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie in Ausbildungstarifen bis zum vollendeten 39. Lebensjahr der Versicherten."


    Ein solches Angebot würde gegen Recht und Gesetz verstoßen - das vollendet 39. Lebensjahr ist das exakte Geburtstdatum.

    Ein PKV-versicherter Beamter hat kein Zugangsrecht zur GKV, kann also auch nicht in die GKV wechseln.


    Der Journalist, der das so geschrieben haben sollte, hat sich mutmaßlich nicht richtig informiert.


    Die Regelung betrifft ausschließlich bereits in der GKV versicherte Beamte und die, die jetzt zum Beamten (auf Widerruf oder auf Probe) ernannt werden, also erstmalig vor der Entscheidung stehen.


    Alle anderen Aussagen oder hier geäußerten Befürchtungen entbehren der rechtlichen Grundlage.