Beiträge von Lange Oog

    Hat einer von Ihnen die Kopfschadenprofile der Altbestände Arzttarife der alten großen Arztversicherer (Allianz, DKV, Central) eingesehen?

    "die überhöhten betrügerischen Abrechnungen unter Ärzten geringer sein" da muss ich mich jetzt wirklich zurücknehmen, weil da fällt mir nichts mehr ein. Haben Sie Fakten oder ist das nur eine "Meinung"?

    "die Ärzte sich doch mit Ärztemustermedikamenten und aus der Krankenhausapotheke gut selber behandeln können. " damit wäre jede sinnvolle Diskussion beendet, weil Sie offensichtlich von Abläufen in Kliniken keine Kenntnis haben und offensichtlich § 58 AMG nicht kennen.

    Nur einmal angenommen, es wäre so "da der Zugriff auf Medikamente ein anderer ist als bei "Normalsterblichen"' dann wäre das "Das wirkt sich wiederum natürlich auch positiv auf die Beitragshöhe aus." dennoch falsch, weil es ja nur um Bagatelleerkrankungen gehen kann. Bei einer schweren Krankheit kippt das ins Gegenteil, weil die Ärzte auch wissen, was gut und / oder teuer ist?

    Wo beziehen Sie solche Aussagen her?

    Es gibt ja auch spezielle Tarife für Ärzte, sind die wirklich besser als "normale" Tarife? I

    Tarife für Ärzte sind nicht BESSER - sie sind ggf. Anders.

    Oft wird der Heilpraktiker ausgeschlossen.

    Das Kollektiv besteht aber aus Ärzten, ggf. Zahnärzten, selten Tierärzten und deren Familienangehörigen.

    Warum die weniger Behandlungskosten verursachen, mit Ausnahme der Familienangehörigen, bleibt ein Geheimnis. Ggf. weil in jungen Jahren selbst behandelt wird, statt zum Arzt zu gehen? Bei Krankenhausärzte aber zumindest bei Alltagskrankheiten tatsächlich.

    Ist auch der Verdienstausfall bei längerer Krankheit/Arbeitsunfähigkeit wichtig, ist die Private variabler bzw. kann auch bei höheren Einkommen als der Beitragsbemessungsgrenze adequat leisten.

    Auch etwaige höhere Einkommen im Verhältnis zum maximierten Krankengeld, kann man durch Ergänzung ausgleichen. Dazu muss man sich auch nicht in die PKV übertreten.

    Daas Urteil kenne ich und es bezieht sich auf §§ 123, 124 BGB
    § 21 Abs. 3 VVG ist ohne Einfluss bei Anfechtung
    Es geht um Arglistanfechtung und das ist §§ 123, 124 BGB über § 22 VVG

    >>Bundesgerichtshof: Urteil vom 25.11.2015 – IV ZR 277/14

    Die in § 21 Abs. 3 VVG getroffene Fristenregelung für die Wahrnehmung der Rechte des Versicherers aus § 19 Abs. 2 bis 4 VVG ist auf die für die Arglistanfechtung geltende Zehnjahresfrist des § 124 Abs. 3 BGB und die Rechtsfolgen ihrer Versäumnis ohne Einfluss.<<

    Dann bitte § 1 Abs. 3 richtig lesen.

    Es geht um Rücktritt und wegen Vorsatz und Arglist.

    Die Rechte des Versicherers nach § 19 Abs. 2 bis 4 erlöschen nach Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. 2Hat der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beläuft sich die Frist auf zehn Jahre.

    Bitte einfach nur dann, wenn man es wirklich zu 100% beherrscht.

    Der Basistarif in der PKV entspricht tatsächlich nicht der GKV-Versorgung, wie weiter oben erwähnt. Es gibt dann z.B. teilweise nicht den 2,3 sondern nur 2,0-fachen Satz für den Arzt.


    Der Wechsel zurück in die GKV wurde hier aber teilweise schwerer dargestellt, als er ist. Ein Jahr festangestellt mit maximal 64.350 Euro brutto im Jahr (Versicherungspflichtgrenze 2021) sollte meines Wissens reichen, jedenfalls für Unter-55-Jährige.

    Da ist jetzt ganz Vieles falsch!

    2,3 ist der Regelhöchstsatz und nicht die GKV-Abrechnung.

    Die GKV rechnet aber unter uns mit dem Arzt nichts ab, sondern stellt das vereinbarte Honorarvolumen der Kassenärztlichen Vereinigung zur Verfügung. Die ärztliche Selbstverwaltung entscheidet dann, wie das Geld aufgeteilt und abgerechnet wird.

    Dann ist 2,0 falsch, das gilt nur für Zahnärzte.

    Bei Ärzten gilt 1,8 für persönliche Leistungen laut Gesetz und laut Vertrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mit dem PKV-Verabnd das 1,2fache - technische und Labor noch einmal getrennt abweichend.

    Der Vorteil ist aber die Einzelleistungsabrechnung und die fehlenden Verordnungsbudgets, Regresse und fallenden Abrechnungswerte bei zu hohen Patientenzahlen - dafür sind die Ärzte aber selbst verantwortlich.

    Das mit der GKV-Rückkehr ist jetzt nicht falsch, aber eben nicht richtig und es gibt auch eine GKV-Rückkehr nach Vollendung des 55. Lebensjahres!!

    Ich empfinde es daher als Unverschämtheit, mir hier eine Straftat anhängen zu wollen. Der Lockdown scheint nicht jedem hier zu bekommen!


    Ich erweitere gerne um §§ 26, 27 StGB!


    Zitat

    Die Grenze der Auslegung bildet der Wortsinn. § 21 Abs. 3 S. 2 besagt, dass nach zehn Jahren Feierabend ist, hinsichtlich der in § 19 Abs. 2 bis 4 normierten Möglichkeiten des Versicherers.


    Das besagt § 21 eben nicht! Das gilt für die Anfechtung und greift auf §§ 123 ff BGB zurück, nicht für den Rücktritt!


    Zitat

    Da der Fragesteller sich nicht sicher ist, ob eine Gen-diagnostisch festgestellte Erkrankung anzeigepflichtig ist, könnte die Gewissheit der Frist von zehn Jahren seinen inneren Konflikt beruhigen.

    Da hilft dann aber § 18 GenDG und ein qualifizierter Berater, ggf. auch Vermittler.

    Und bei dieser Aussage >>Meine gesundheitliche Prognose ist - eben auch weil diese Krankheit schon im ersten Lebensjahr erkannt wurde - gut. Bin heute "topfit", was aber im Zweifel nicht viel helfen würde.<< habe ich erhebliche Zweifel, ob der zur Anwendung kommt.

    Ich weiß nicht, was sie beruflich machen, aber wenn Sie Versicherungsvermittler sind, dann tut das hier Alles sehr weh! Wenn Sie es nicht sind, frage ich mich, warum Sie nicht bei Ihrem "Leisten" bleiben!

    P.S.: und dann gibt es noch die eingebrachte BU inkl. der dazugehörigen Rechtsprechung sowie die immer noch nicht höchstrichterlich geklärte Frage der "spontanen Anzeigepflichtsverletzung"!

    Exakt der oben beschriebene Fall ist der ganz klassische Fall, wo man Geld in die Hand nehmen muss und einen Versicherungsberater suchen sollte, der sich wirklich mit solchen Fragen im Detail auskennt.

    Ich stelle das ganze mal ganz verkürzt dar, falls du sehr schusselig bist beim Ausfüllen von Anträgen:


    Wenn du vorhast, erst nach über zehn Jahren nach Vertragsabschluss BU zu werden, Antrag über gewünschte Höhe bei BU Versicherer stellen, Prämie zehn Jahre brav zahlen. Und nach über zehn Jahre heißt es dann "Rein in die Olga" ;)


    Beste Grüße,

    Da irren Sie sich aber - lesen sie bitte § 21 VVG noch einmal sehr gründlich!

    Ach ja - und wenn das dann die Absicht war, bitte auch § 263 StGB und § 314 BGB.

    Nach 50 Jahren Berufstätigkeit sollte man davon ausgehen, dass Rente und Dienstbezug eine Rückkehr in die GKV ausschließen.

    Beim Staat mit Beihilfe auch im Alter oder als AöD mit Beihilfe bis Ruhestand?


    Hallo.


    Aktuell wird eine Altersrente bezogen und die Voraussetzungen für die KVdR waren nicht gegeben?

    20 von 50 Jahre (bzw. 20 von 25) PKV - wie viele Kinder sollen es denn gewesen sein?ACHT hätten es sein müssen!

    Warum sprechen Sie nicht mit der TKK?

    Es geht um die Frage ob es neben- oder hauptberuflich ist - dafür gibt es sehr klare Kriterien - und auch, ob es in der Nebenberuflichkeit das Einkommen 470 Euro mtl. übersteigt.

    Nun ja - Referat Janders - er fragt ja nach legal umgehen, wobei die Worte "legal" und "umgehen" in einem Satz, aus LEGAL eher ein "illegal" machen!

    Das Fiese ist - ich wüsste wie man es macht, will aber 25% der Beute .......

    Natürlich legal und mit Umsatzsteuer ...... und die Rechnung kann er sogar steuerlich geltend machen!

    Wieso denken Menschen eigentlich, dass andere Menschen sehr spezielles Wissen, dass dann noch zu einem persönlichen Vorteil führt, kostenlos teilen?

    Oekonom wird ja sicher auch einen Job machen und ich frage mich, ob er mir seine Arbeitskraft auch kostenlos zur Verfügung stellen würde bzw. ob er tatsächlich im Berufsleben keine monetäre Interessen verfolgt, also eher altruistisch und ehrenamtlich arbeitet.

    Das Beste ist aber - wenn hier irgendjemand kostenlos und anonym etwas sagt und das ist falsch - wer haftet dann für den Schaden?

    ABER: es geht um Wissen zu Umgehungstatbeständen zu Lasten des Staates, also der Allgemeinheit!

    Insoweit würde ich das Angebot es ihm zu sagen, auch gegen Entgelt nicht annehmen! Auch nicht für 99% der Beute!

    Ich finde, dass die Menschen aus Ihrer Leistungskraft Steuern und Sozialabgaben zahlen sollten und zwar so viel wie möglich!

    1. eben Überdiagnostik und -terapie und eigentlich höhlt es die Priorisierung aus, wenn Menschen bevorzugt Termin bekommen und bei anderen - dringenderen Fällen - dann Wartezeiten entstehen.

    Die Welt der Egoisten.

    2. gut zu Wissen.

    Bei 80.0000 Euro p.a. zahlt Ihre Ehefrau 14,6% plus kassenindividuellen Zusatzbeitrag plus 1,525% Pflegepflicht + 0,25% wenn kinderlos aus der halben BBG-KV - 2021 427,51 Euro mtl. im Schnitt.

    3. nur die Debeka ist für die Öffnungsaktion bei Ihrer Ehefrau zuständig.

    Öffnungsaktion heißt mit Gesundheitsprüfung! IMMER! Die Gesundheitsfragen sind vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten und bei Verletzung der Anzeigepflicht droht Anfechtung, Rücktritt oder Kündigung.

    Der Risikozuschlag ist auf 30% begrenzt.

    Das ist die Öffnung für berücksichtigungsfähige Angehörige.

    1. ist die Leistung einer GKV nicht "schnöde" und nicht '"0", sondern 100% Leistung im Rahmen der Versorgung gemäß SGB V und der Umfang mit dem ca. 70 Millionen Bürger nicht halbtod über den Zäunen hängen, sondern auf sehr hohem medizinischen Niveau versorgt werden!

    Sorry, aber von einem Beamten erwarte ich eine andere Tonalität.

    2. der freiwillige Beitrag ist berechnet aus 50% Ihres Einkommens abzüglich eines Freibetrages. Um auf 450,-- Euro zu kommen müssten Sie dann schon mehr als das DOPPELTE der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, also 6-stellig p.a.!

    3. könnte ggf. die Öffnungsaktion ausgewählter PKV-Versicherer greifen, auch dann, wenn Ihr Versicherer nicht teilnehmen sollte (Wir wissen ja nicht, bei welchem VR Sie versichert sind).

    Nimmt Ihr Versicherer an der Öffnungsaktion teil, haben sie aber keine freie Wahl, sondern nur Ihr Versicherer ist zuständig.

    Eine weitere Voraussetzung neben der Frist - innerhalb von 6 Monaten nach ende der Pflichtversicherung - ist, dass Ihre Ehefrau nicht schon einmal PKV versichert war - außer ggf. als Kind oder Jugendliche - und diese Versicherung hätte mit einer Anwartschaft aufrecht erhalten können.

    Das ist ALLES. Falls Sie die freie Wahl hätten, wäre eine wirklich unabhängige Beratung durch einen qualifizierten Versicherungsberater sicherlich sinnvoll. Um das zu sagen, wäre es sinnvoll, wenn sie Ihren Versicherer nennen könnten.

    Hallo.


    Über das Alg I wäre die Gattin zunächst auch krankenversichert. Bedürftigkeit und Haushaltseinkommen spielen da noch keine Rolle. Sollte der Anspruch erschöpft sein, dann wird es etwas kniffliger.


    Die Gattin muss sich krankenversichern. Was die Möglichkeiten und konkreten Kosten anbelangt, so wäre es doch zielführend (mit den konkretesten Ergebnissen) bei Krankenkasse und Krankenversicherer nachzufragen, was möglich wäre und was der Spaß kosten würde. Ohne die entsprechenden Angaben ließe sich hier in der Community auch nur herumtheoretisieren.

    Wir müssen hier nicht theoretisieren - es gibt dafür ja Personen, die es theoretisch beantworten können, weil Sie es WISSSEN!

    Sie muss sich nicht weiterversichern nach ALG I, weil die obligatorische Anschlussversicherung greift!

    Tja, so unterschiedliche können Vorstellungen sein.

    Fakt ist, dass die 2000er Zahlen überraschen werden.

    Und ach ja - wenn man den Maßstab anlegen würde, dann müssen wir die Concordia und die Mecklenburgsuche auch beerdigen!

    Die Versicherten der Ottonova gehen welches Risiko ein? Ganz konkret?

    Ich kenne jemanden, der den Versicherer beraten hat und nach dessen Auskunft liegen die eigentlich im Plan. Im Plan und nicht in der Vision oder der Hoffnung.

    Es war ein langsamer Start geplant, damit man die Prozesse LIVE justieren kann, weil die wohl sehr komplex sind.

    Die Bafin Lizenz wurde 2017 erteilt. 2019 ist also nach dem zweiten vollen Geschäftsjahr. Nach zwei vollen Geschäftsjahren hatte Premium Select noch nicht einmal 100 Vollversicherte.

    Wollen wir uns die Entwicklung der Vollversicherten bei den Versicherern betrachten, die sie präferieren?

    Und schlussendlich: Was ist mit Zusatzversicherungen?

    was mich mal aus reiner Neugierde interessieren würde: bei den PKV-Abschlüssen (und ebenso bei anderen Versicherungsprodukten) fallen z.T. nicht unerhebliche einmalige Abschluss- und Vertriebskosten (bis zu 3.000 EUR) und zusätzlich laufende Kosten (bis zu 50 EUR monatlich) an. Diese Kosten müssen im Produkt irgendwie eingepreist sein? Kann man diese Kosten wirklich so genau auf den Cent ermitteln?

    Bei einer PKV liegt diese Vermittlungsprovision pro Vertrag bei ca. 1.000 bis 2.000 EUR je Abschluss, welche auch bei einem online Abschluss oder Direktversicherer anfällt, selbst wenn man auf die Beratung verzichtet. Ist das korrekt?

    Da die Abschlusskosten, einmalige und laufende, kalkuliert sind, kann man sie in euro und Cent ausweisen. Das gilt auch für Verwaltungskosten, die kalkuliert sind.

    Die werden im VVG-konformen Angebot ausgewiesen und zwar exakt und für jeden Tarif, der beantragt ist. Das ist eine gesetzliche Vorschrift in § 7 Abs. 2 Nr. 2 VVG

    welche weiteren Informationen dem Versicherungsnehmer bei der Lebensversicherung, insbesondere über die zu erwartenden Leistungen, ihre Ermittlung und Berechnung, über eine Modellrechnung sowie über die Abschluss- und Vertriebskosten und die Verwaltungskosten, soweit eine Verrechnung mit Prämien erfolgt, und über sonstige Kosten mitzuteilen sind,


    Und der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass auch Direktversicherer Abschlusskosten haben. Sie müssen Werbung machen und sie benötigen ein Call-Centrer um Anfragen zu bearbeiten.

    Jetzt wird es traurig.

    Die Verwaltungskosten, die in vergleichen ausgewiesen wird, ist die Verwaltungskostenquote und hat nichts mit Verwaltungskosten zu tun, denn die stecken auch in dem Schadenaufwand (Schadenregulierungskosten) und im Kapitalertrag (Kapitalanlagekosten) etc.

    Was in die Verwaltungskosten (überwiegend mittelbare Abschlusskosten) oder in die Schadenaufwand gebucht wird, ist ein großes Geheimnis, dass auch besser nicht gelüftet wird, weil es Menschen irritieren könnte.

    Die an anderer Stelle gelobte Concordia hat bei ca. 53 Millionen Beitragseinnahme alleine 10 Millionen Euro Schadenregulierungskosten ausgewiesen (2017). Das bilden die aber in der Verwaltungskosten oder der Verwaltungskostenquote nicht ab.

    Die ausgewiesenen Abschlusskosten oder die Abschlusskostenquote kann man übrigens auch nicht wirklich nutzen. Wenn ein Versicherer wenig erfolgreich agiert, dann hat er niedrige Abschlusskosten, wenn hingegen sehr erfolgreich ist, sehr hohe.
    Eine Neugründung wie Ottonova könnte hier sogar mehr Abschlusskosten produzieren, als sie an Beitragseinnahmen buchen.

    Dann kommt das Thema Zillmerung, Zusatzversicherung, Pflege, Werbung, Marketing, etc.

    Ach ja: die kalkulierten -abschlusskosten, die nichts mit der gezahlten Provision zu tun haben, stehen im VVG-konformen Angebot.

    Ottonova ist zwar eine ONLINE-PKV, arbeitet aber auch mit Versicherungsmaklern und zahlt auch Provisionen, auch wenn die bei Versicherungsmaklern Courtagen genannt werden.

    Nein, aber sie beendet mögliche Ansprüche.

    Und noch einmal betont: bei der Frage 3 oder 10 Jahre Verjährung sehe ich keine offene Tür für 10 Jahre.

    Die Menschen hätten alle vor 2-3 Jahren aufspringen müssen.

    Was mich am Meisten stört ist aber die Werbung von Anwälten in den sozialen Medien. wie schön war es früher, als das unzulässig war.

    DKV hat im Januar 2021 alle BAP der letzten 10-12 Jahre - zumindest in Teilen des Bestandes - geheilt - zumindest versucht, denn ob das reicht, was die getan haben? Meiner Meinung nach ja!

    Ich vermute, das AXA und Signal nachziehen werden. Voraussichtlich im Mai, wenn die Beitragsanpassung Pflegepflicht zum 01.07.2021 versendet wird.

    Denke auch das der oben benannte Weg rechtsmissbräuchlich ist und recht gravierende Folgen haben kann (möglicherweise Steuerhinterziehung wegen des Scheinarbeitsverhältnisses, etc.).


    Was natürlich immer passieren kann: Pläne ändern sich.


    So war es zum Beispiel bei mir. Ich habe Teilzeit beantragt und bin so unter der JAEG gekommen. Damals war meine Schwiegermutter schwer erkrankt und ich bin davon ausgegangen, sie zusammen mit meiner Frau pflegen zu müssen. Im Zuge der Teilzeit bin ich in die GKV zurückgewechselt. Kurze Zeit später, nachdem ich bereits in Teilzeit war, haben wir eine andere Lösung mit meiner Schwiegermutter gefunden (wir haben eine bezahlbare ambulante Pflege gefunden) und ich bin wieder zurück in Vollzeit gewechselt und dann in der GKV geblieben.

    Das kann ja auch klappen .... aber Regeln ändern sich, Rundschreiben ändern sich, Grundsätzlich Hinweise ändern sich und jeder Fall ist ANDERS!