Beiträge von Lange Oog

    OK - da steht, dass die BU vor 1,5 Jahren abgeschlossen wurde!

    Und jetzt kommt eine solche Empfehlung von einem Versicherungsmakler - bessere Bedingungen im 'Vergleich zu 2020 oder 2019 ......????

    Günstigerer Beitrag?

    Bessere Leistung?

    Abwägen, was wahrscheinlicher ist? Also überfahren zu werden oder wegen Krankheiten des Knies den Beruf nicht mehr ausüben?

    Es wird mit "kostenfreiem" BU-Check geworben. Dazu sage ich: Was nichts kostet ist nichts Wert, weil es dann hier im Ergebnis doch eher zur provisionsauslösenden
    Umdeckung führen wird.

    Mit den genannten Eckdaten kann es doch nur heißen: Sie haben eine BU und die bleibt.

    Was man prüfen dürfte, wäre ggf. ob die vorvertragliche Anzeigepflicht erfüllt wurde und das ist etwas, was Geld kostet und der Versicherungsmakler nicht gegen Geld anbieten darf. Ein Arzt sollte das aber selbst können!

    Dr. Schlemann,

    Sie verwechseln mich und nein .... die Angaben und Aussagen von Ihnen sind falsch.

    Durchgeleitet haben aber nach dem, was mir zur Kenntnis vorliegt, alle Versicherer, die mit Antrag und Beratungsnachweis policiert haben. Das müssen im Kontrahierungszwang alle tun.

    Provisionsgetriebene Beratung führt oft, also nicht immer, zu einer Empfehlung die merkwürdig ist. Es gibt natürlich Versicherungsmakler die seriös beraten und den Kunden zur Debeka schicken, wenn die richtiger ist?

    Offensichtlich kooperieren Sie mit einem Versicherungsberater, der das nicht wirklich gut kann, so wie Sie es beschreiben.

    'Concordia, Gothaer - bei Beamten?

    UND - die Angestellten eines Versicherungsberaters (Versicherungsmaklers, Versicherungsvertreters) müssen nicht registriert sei. Ansonsten gelten die einschlägigen Rechtsvorschriften.

    Es wäre ein Risiko, das wahrscheinlich beherrschbar ist. Ggf. könnte man anhand der Rentenauskunft den frühesten Rentenbeginn bestimmen und so das Risiko nicht überborden zu lassen.

    Exakt so ist es zu bewerten!

    Mit der Angabe 18 Monate vor Rentenbeginn bzw. Rentenantragstellung, ist das Risiko überschaubar und man kann es bewusst eingehen oder lassen.

    Fassen wir einmal zusammen, was warum nicht korrekt ist.

    1. ein Coaching vor einem Vertragsabschluss, vor allem einem mit solchen Auswirkungen wie bei der Entscheidung PKV statt GKV, den man auch bei einem Versicherungsmakler beantragen kann, ist immer gut und zweckmäßig. Und diese Beratung sollte unabhängig sein.

    Es kann aber auch eine zweite Meinung sein, weil vielleicht der Versicherungsmakler Vorstellungen vermittelt, die in der Realität ggf. nicht angemessen sind.


    2. die Nettotarife, die es gibt, in die kann man nicht wechseln. Das gibt § 204 VVG so nicht her. Und einige Nettotarife sind eben keine Nettotarife, sondern aus der Durchleitung rabattierte Bruttotarife. Das sind also keine eigenständigen Tarife, sondern nach § 48c VG rabattierte Tarife.

    3. es ist richtig, dass einige Versicherer dem Thema - Annahme Anträge von Versicherungsberatern - verschließen, es ist aber auch richtig, dass einige Versicherer dafür sehr offen sind.

    Feststellen wollen wir auch, dass Versicherungsmakler auch nicht korrekt beraten, weil sie bestimmte Versicherer ausblenden oder schlecht reden, weil sie keine Provision/Courtage bekommen.

    Und dann bleibt das Thema Kontrahierungszwang, wo der Versicherer annehmen muss, wie z. B. die Öffnungsaktion.

    4. Der Anspruch des Beamten gegen die Beihilfe, also seinen Dienstherren, geht sehr weit. In der Regel ist er höher als der Anspruch, den man gegen die GKV gehabt hätte.

    Es gibt Bereiche, wo man sicher ergänzen kann und sollte, wie Kur; zahntechnische Material- und Laborkosten; Brille, Sehhilfe und Lasik oder Heilpraktiker. Was davon jetzt existenziell ist, wenn wir von der Kur absehen, weiß ich nicht.

    Und angemerkt sei: Wenn die die Person, die gefragt hat, heute eine Vollversicherung abschließt um die später in einen Beamtentarif umzustellen, dann ist der Beihilfeergänzungstarif eine Nachversicherung bei Umstellung und die kann vom Versicherer abgelehnt werden.

    OH, da haben sich jetzt ein paar Fehler eingeschlichen

    Zitat

    Ein Hinweis zum Thema Honorarberatung zum Abschluss einer privaten Krankenversicherungdurch Versicherungsberater: Es gibt keine PKV-Nettotarife!

    Das ist falsch!

    Zitat

    Kunden könnten außerdem über § 204 VVG zunächst ohne Honorar einen Bruttotarif abschließen und dann direkt in einen entsprechend günstiger kalkulierten Nettotarif wechseln.

    Das ist so falsch!

    Zitat

    dass so gut wie kein Versicherungsunternehmen mit Versicherungsberatern zusammenarbeitet, da das sog. “Durchleitungsgebot” wirtschaftlich nicht umsetzbar ist.

    Das ist auch falsch

    Zitat

    Für Beamte ist z.B. ein umfassender Beihilfeergänzungstarif besonders wichtig.

    Das ist eine Meinung, die einer Prüfung nicht wirklich Stand hält!

    Frohe Ostern und eine bessere fachliche Grundlage wäre angebracht.

    Vielleicht auch über die kooperierenden Versicherungsberater nachdenken und mal pitchen, ob es nicht etwas Besseres gibt.

    Sie sind 1980 geboren oder wann?

    Warum will jemand, dass Sie kündigen?

    Warum wird nicht aufgestockt?

    Wie ist die gesamte Versorgungssituation, die Familiensituation, die Einkomemnsituation, der Beruf?

    400 euro on Top zur DRV-Rente ist nicht NICHTS! GGf. ja, ggf. nein! Was ist als neue BU-Rente geplant?

    Für mich hört sich das nach einer provisionsorientierten Umdeckung um!

    Was ist die Honorarforderung für die Vermittlung der Nettopolice?

    3. Geburtsdatum

    4. Kopie ESt-Bescheid

    5. Struktur der voraussichtlichen Einkommensstruktur in den nächsten Jahren und das bitte im exakten Detail!

    6. Familienstand

    7. Scheidungswahrscheinlichkeit

    Und zu 2. - Heute oder Morgen und wie ist es Übermorgen und dann...... welche Rolle ssollte es spielen?

    Anmerkung: Auszahlungen aus Direktversicherung nach 40b ESt. besteuert werden wann unterschiedlich verbeitragt?

    Hallo.


    Die Versicherung in der gKV stellt den Standard-Fall dar. Die Versicherung in der pKV ist die Ausnahme (und passt auch nicht in allen Fällen).

    Da ist ungefähr alles falsch.

    Es geht um § 21 AufenthG.

    Und dann würde es eindeutig Zuordnung PKV sein.

    Es besteht Kontrahierungszwang im Basistarif.

    § 2 RDG .... ich will nichts sagen, aber das ist hier Rechtsdienstleistung und ich fürchte auch, dass ohne das vollständige lesen und verstehen der dem Vertrag zu Grunde liegenden AVB irgendjemand - also nicht einmal jemand der so etwas beruflich macht - eine angemessene Antwort geben kann.

    Man kann statt öffentlich zu jammern klagen ....... dazu wäre ein Rechtsanwalt sicher nützlich!

    Prozesse kann man verlieren - vor allem wenn man Vorne nicht richtig liest oder die Rechtsauffassung von ordentlichen Gerichte als rechtsirrig angesehen wird.

    Dazu kommt, dass hier Begriffe genutzt werden, die fachlich nicht korrekt sind - wer aber nicht korrekt formuliert, der kann weder helfen noch kann ihm geholfen werden.

    Kleiner tip - das lesen der AVB bringt die Lösung!

    Es gibt Menschen, die lesen und erklären einem das - das kostet Geld.

    Nun, wenn nur eine Person ein Haus gemietet hat, dann ist auch nur eine Person gesamtschuldnerisch haftbar.

    Gibt es einen Vertrag - als Gesellschaft bürgerlichen rechts - der irgendwen zu irgendetwas verpflichtet?

    Ihr wollt eine Versicherung - wer denn für was und weswegen?

    Sorry, aber da beginnt es - und nachher hat die böse Versicherung nicht bezahlt!

    Herrliche Diskussion - der Klassiker!

    Einer stellt eine Frage, die kaum jemand hier beantworten kann, weil es eine Frage ist, die nach Profis schreit - Profis für Reiseversicherungen.

    Und der Nächste kommt mit einem Ratschlag um die Ecke, der zwar an und für sich nicht falsch ist, aber um den er nicht gebeten wurde.

    Mal sehen ob wir Laien finden, die auch nur im Ansatz auf eine Antwort kommen würden.

    Mein Hinweis wäre, dass Fragen zu stellen sind - Fragen, die man bitte anhand von Nachweisen prüfen muss.

    Die erste Frage wäre, ob alle 10 Gruppenmitglieder die Buchung durchgeführt haben und in der Buchung stehen, oder nur eine Person für alle das Ferienhaus gemietet hat.

    Neben Dauer (Anreise in tt.mm.jjjj und Abreise in tt.mm.jjjj) und exakter Miete - ja, so etwas ist unabdingbar für eine Antwort - sind noch einige andere Aspekte zu klären.

    Es gibt dafür sicher Lösungen und sicher auch mit Quarantäne als Auslöser. Ggf. auch mit dem Auslöser der indirekten Quarantäne. Das steht in den AVB der Police.

    Reiserücktrittsversicherungen für Gruppen kann man sogar googeln und stößt auf die Klassiker: Allianz, ERV, Hanse Merkur Reiseversicherung, Union Reiseversicherung, etc.

    Dort kann man dann anfragen, die richtigen Fragen stellen und bekommt Antworten oder auch nicht.




    Kannst ja mal eine fundierte Imagekampagne über Dich ergehen lassen Lange Oog, dann sparst Du dir hoffentlich die holperige Schleichwerbung für Deine Honorberatungen hier im Forum endlich mal ein.

    Versicherungsberatung nicht Honorarberatung!

    Ich mache aber Unternehmensberatung!

    Zitat

    So wird das nix mit dem Honorar für Dich. Einfach alles handwerklich sehr ungünstig in der Selbstdarstellung. Oder hattest Du schon mal in der Vergangenheit valide Anfragen von interessierten Usern, die Du über das Forum "gewinnen" konntest? Nachdem Du sie vorher zusammengestaucht hast .... ?

    Ich werbe hier nicht! Lesen hilft, wenn man es kann!

    Zitat

    Es gibt im Bereich Versicherung keine Honorarberater - die heißen Versicherungsberater und ja ich kenne Versicherungsberater, die sich mit dem Thema Öffnung auskennen! Danach könnte man mich nach fragen!

    Danach - also nach einem versierten Versicherungsberater - kann man mich fragen!

    Arbeite dich doch bitte nicht an mir ab und fange erst einmal an Qualität zu liefern! Also Werte 2020 nennen in 2021 ist keine Qualität!

    Ansonsten amüsiere ich ich hier - die Intelligenz des Schwarms ist manchmal erheiternd!

    Und nein - ich bin es nicht. Ich bin jemand ganz anderes - aber ich kenne den, an den du wahrscheinlich denkst!