Beiträge von Erdnuggel

    Ich habe eine Frage:
    Bei meiner Volksbank habe ich ein Girokonto. Die Bank verlangt eine Grundgebühr und eine Gebühr für jede Gut-/Lastschrift, Überweisungen und für Schecks.
    Nun hatte ich auf meinem Kontoauszug eine unberechtigte Abbuchung. Diese habe ich von der Bank zurückbuchen lassen. Nun muss ich für die nicht berechtigte Lastschrift die Gebühr bezahlen und auch für die nun wieder anfallende Gutschrift. Für mich ist dies unerklärlich, da ich ja weder die Abbuchung veranlasst habe noch eine andere Möglichkeit besteht mein Geld wieder zurück zu holen.
    Handelt es sich bei solch einer "Wieder-Gutschrift" um eine Art Korrekturbuchung die unter das Urteil des BGH fällt?
    Wenn dem so wäre würde ich mich entsprechend gegen diese Gebühr wehren.


    Vielen Dank für eure Hilfe!