Beiträge von lollihooho

    Hallo ihr Lieben,


    ich habe die Rechnung genau wie DMB gemacht. Mein Arbeitgeber der Werkstudententätigkeit hat mir sogar schriftlich bescheinigt, dass das Studium meine 1. Tätigkeitsstelle ist und die Werkstudententätigkeit die zweite (= also dann eine Auswärtstätigkeit ist).


    Das Finanzamt ist aber der Ansicht, dass beide "erste Tätigkeitsstellen" seien, weil es sich nicht um ein duales Studium handelt und es keinen Zusammenhang der beide Tätigkeitsstellen gibt. Das stimmt meiner Meinung aber nicht, weil ohne meine Immatrikulation und Studiumschwerpunkt gar kein Werkstudententenvertrag zu stande gekommen wäre, mein Arbeitszeiten auf der Grundlage meiner Vorlesungszeiten erstellt wurden und ich mir fürs Lernen/Klausuren etc. immer frei nehmen konnte - "also das Studium immer vorrang hatte".


    Was soll ich tun? Einspruch wurde nun zwei Mal abgelehnt. Ich war insgesamt 3 Jahre Werkstudent!


    Würde mich sehr auf eine Antwort freuen!!!