Seit 2012 bin ich beruflich in Berlin und habe meinen Lebensmittelpunkt in Bonn. Dementsprechend mache ich jährlich die doppelte Haushaltsführung (Fahrtkosten/Miete, ggf. Einrichtungsgegenstände usw.) steuerlich geltend. Im letzen Jahr war ich von Dezember bis Anfang Mai arbeitslos gemeldet und habe ALG I bezogen. Ab Mai dann wieder eine neue Tätigkeit in Berlin aufgenommen. Kann ich in dem Fall die doppelte Haushaltsführung für die gesamten 12 Monate bei der Einkommensteuererklärung geltend machen? Denn ich war ja weiterhin wegen der Arbeitssuche am zweiten Wohnsitz in Berlin und bin nur zu Bewerbungsgesprächen und am Wochendende "nach Hause" gefahren. Gibt es dazu eine Rechtsprechung oder Erfahrungen, wie das Finanzamt verfährt? Besten Dank für hilfreiche Hinweise!