Beiträge von Niels

    Sehr geehrter Finanztip-User (#Oekonom),



    als Berater von Hoesch & Partner GmbH danke ich Ihnen für diese Kritik und möchte gerne darauf antworten. Vorab: Natürlich stellt dieser Fall einen „Worst Case“ dar. Aber, auch das sei der Fairness halber erwähnt: Der „Fall Mannheimer“, nun Protektor, stellt ein Unikum dar und war bis dato einzigartig in den zurückliegenden Jahrzehnten Versicherungsmarkt.


    Wir sind seit nunmehr 34 Jahren unabhängiger Makler, arbeiten im direkten Verbund mit über 100 Versicherern, welche Hoesch & Partner als Multiplikator nutzen wollen um Ihre neuen Produkte über unser Haus zu vertreiben. Bevor wir in die Empfehlung unseren Kunden gegenüber treten, durchläuft jedes Finanz- bzw. Versicherungsprodukt einen Qualitätsmanagement Prozess, in dem wir die Gesellschaft (Bilanzen, Quoten und Erfahrungswerte) sowie alle Tarife intensiv prüfen. Dieses Konzept, nebst einem klaren Werteset, wurde von unserem Gründer und Inhaber, Carlos Reiss, mit der Geschäftsgründung implementiert und seither gelebt. Gerade in der jetzigen Niedrigzinsphase und in den Zeiten von Solvency II,ist dieser Prozess umso wichtiger.


    Zum Fall Mannheimer:


    2003 gab die Mannheimer bekannt, ein „Fall“ für die Auffanggesellschaft Protektor zu werden. Zu dieser Zeit gab es einen solchen Fall seit 50 Jahren nicht (diese Situation war somit auch für uns neu). Protektor senkte daraufhin sukzessive Überschüsse der einzelnen Verträge. Mit der Folge, dass die Beiträge stiegen. Seither bieten wir unseren Kunden regelmäßig an, Ihre Verträge überprüfen zu lassen.


    Gern möchte ich noch konkret zu Ihren Zeilen Stellung beziehen:


    • „…Ich [be]kam die Auskunft, die Risiken seien rückgedeckt, daher kein Handlungsbedarf.“
      Dies ist richtig, denn Ihr Versicherungsschutz war zu keiner Zeit gefährdet. Auch heute besteht Ihr Vertrag vollumfänglich, da die Protektor das „Versicherungsversprechen“ übernommen hat.
    • „…bedeutet das einen Beitragsanstieg um ca. 33 Prozent oder gar mehr.“ Da ich Ihren Vertrag nicht kenne, kann ich hier keine konkrete Zahl bestätigen. Derzeit gibt es aber Versicherer die Ihre Tarife mit einem deutlich höheren Brutto-Netto Verhältnis ausstatten: Bis zu 150% sind gar nicht unüblich. Aber genau diese Tarife betrachten wir, aber auch die Verbrauchschützer, mehr als kritisch. Vor diesem Hintergrund lässt die Bewertung des Beitragsanstiegs in Ihrem Fall durchaus auch ein anderes Fazit zu.
    • „…Heute ist es zu spät, den Versicherer zu wechseln aufgrund Alter und diverser Zipperlein.“ Wir bieten Ihnen gerne an, eine kostenlose und anonyme Risikovoranfrage bei den Versicherern zu starten, um Ihre gar nicht so schlechten Chance auch einen, für Sie günstigeren, Versicherungsschutz zu prüfen. Dazu eine folgende wichtige Information: Ihr Vertrag ist älter als 10 Jahre und fällt somit aus der Frist von §19 VVG. Ihr jetziger Versicherer kann Sie im Leistungsfall also nicht mehr auf vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung prüfen. Dies würde wiederum FÜR Ihren bestehenden Vertrag sprechen.
    • „…ein Versicherungswechsel hätte damals nicht nur ein Neugeschäft für H&P, sondern auch einen Vertrag zu mindestens (fast) gleichwertigen Konditionen für mich bedeutet.“
      Hoesch & Partner beschäftigt ausschließlich festangestellte Consultants die ohne Verkaufsdruck und im Sinne des Kunden beraten. Uns ist es wichtig, dass Sie, der Kunde, nachhaltig und langfristig einen sehr guten Versicherungsschutz hat. Wir kontaktieren unsere Kunden generell nicht in regelmäßigen Abständen, um vorab empfohlene Verträge zu kündigen und Neugeschäft zu Lasten des Kunden zu generieren. Nichts desto trotz wäre in Ihrem Fall ein Wechsel wirtschaftlich gewesen. Dies nachzuvollziehen, bedarf aber eines fachgerechten Blickes in Ihre Police und die Historie. An dieser Stelle nochmals das Angebot: Bitte sprechen Sie mich an!
    • …“noch einen zweiten Vertrag anderswo abgeschlossen habe. Da ich hier einen (in meinen Augen unbedeutenden kleinen) Ausschluss akzeptieren musste…“Eine Ausschlussklausel bedeutet natürlich immer auch eine Einschränkung des Versicherungsschutzes. Ich wünsche mir für Sie, dass sich diese Klausel nicht zu Ihrem Nachteil entwickelt. Erwähnt sei hierbei nochmals: Ihr Vertrag bei der Ex-Mannheimer leistet einen vollumfänglichen Versicherungsschutz für Sie.



    Gerne biete ich Ihnen nochmals an, sich mit mir in Verbindung zu setzen, um Ihnen die volle Transparenz zu Ihrem Vertrag zu geben und um Ihre heutigen Möglichkeiten aufzuzeigen.


    Ich freue mich auf Ihren Kontakt und verbleibe


    Mit den besten Grüßen


    Ihr


    Niels S.